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Betreuungsgeld?

Frage von AlmaHoppe AlmaHoppe

Hallo! Wenn jemand(Bruder) offizell als Betreuer für seinen im Pflegeheim lebenden Bruder benannt wird,bekommt er dann eine Art Vergütung dafür?Und wenn,wer zahlt die? Das Amt oder die Verwandten? In einer Erbangelegenheit geht es nochmal um einen Betrag von €3.500-,!Mein verstorbener Onkel hatte es seinem Betreuendem Bruder in bar zu Lebzeiten gegeben um Unkosten dafür zu zahlen.Er kann ca.€1.500-,davon per Quittung nachweisen! Nun meint mein anderer Onkel er dürfte das restliche Geld(€2.000-,) behalten,weil er ja die Betreuung für seinen Bruder gemacht hätte! Kann mir jemand von Euch sagen ,ob das rechtens ist?Wir sind sowieso schon in einem Erbstreit verwickelt,und ich möchte nicht das meine Mutter noch mehr belastet und übers Ohr ge..... wird! Danke für Eure bemühungen! DH wie immer! LG

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kurtjohann kurtjohann

    auskünfte erteilen die unabhängigen betreuungsvereine des diakonischen werkes oder der caritas

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    Antwort von cyberoma cyberoma

    Rechtens ist es nicht. (Nach dem Gesetz bekommt der Betreuer höchstens seine Auslagen erstattet, vom Betreuten.)

    Aber gerecht klingt es. Denn es macht ziemlich viel Mühe, eine Betreuung auszuüben. Wahrscheinlich meint dein Onkel, dass der Betreuer dafür belohnt bzw. entschädigt werden sollte von den anderen Erben, die ja keine Arbeit mit dem Verstorbenen hatten. Ich finde das großzügig und würde es auch so machen.

    Kommentar von AlmaHoppe AlmaHoppeAlmaHoppe

    @cyberoma,ich sehe es auch so.Aber Fakt ist: der Bruder hat sich nur um Bankgeschäfte und Einkauf (Ölkauf für Heizungstank.etc.)gekümmert und einmal die Woche ins Pflegeheim und ins Haus geschaut!Weil er vor Ort wohnt!Das Haus/Hof gesäubert,die Wäsche gewaschen,Großeinkäufe getätigt und ihm seelischen Beistand geleistet haben meine Mutter und ich! Als mein Onkel noch lebte und auch als er im Heim war! Sind alle 4-6.Wochen für einen Tag von Hamburg in die Heide gefahren um alles zu erledigen!Meine Mutter verlangte und verlangt auch jetzt nichts dafür!LG

    Kommentar von cyberoma cyberomacyberoma

    Ach, der Betreuer will sich selbst belohnen? Das ist unfein. Ich hatte das anders verstanden, als gäbe es noch zwei Brüder und eine Schwester.

    Das übriggebliebene Bargeld gehört jedenfalls zur Erbmasse. Notfalls kann man verlangen, dass es entsprechend verteilt wird. Aber es ist sicher besser, einvernehmlich eine gerechte Lösung zu finden. Du kannst dich dabei gut für deine Mutter einsetzen, da du ja selbst nicht erbst. Vielleicht traut sie sich nur nicht. Von Frauen in der Familie wird ja auch gern erwartet, dass sie familiäre Hilfe als Liebesdienst gratis erbringen, vielleicht hat sie diesen Gedanken übernommen. Aber gerecht ist das nicht.

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