Der Fall: Eine zu Betreuende ist in Klinik. Deren Betreuerin will auf Grundstück welches Betreute und deren Schwester gehört. Alles ohne die Schwester davon zu informieren. Wie ist die Rechtslage? Kann jemand dazu eine Antwort geben.
Antworten (4)
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swallowtailswallowtail
Solange sie nur das Grundstück betritt, passiert noch nichts.
Wenn aber die Schwester auch mit in dieser Wohnung lebt, dann sollte sie schon vorher informiert werden.
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FranzJohannes Nein die Betreuerin darf nicht einfach so ins Haus. Art. 13 GG verbietet das ohne Zustimmung des Wohnungsinhabers. Es darf aber auch kein anderer ohne Zustimmung. Andererseits muss man sich fragen, wie dann z.B. Kleidung o.ä., die sich in der Wohnung befindet, ins Krankenhaus kommt. Ähnliches gilt auch für die Sicherstellung wichtiger Unterlagen oder Gegenstände, die für das Weiterleben (vielleicht an einem anderem Ort) notwendig sind.
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takijotakijo
also ich betreue mehrere ehrenamtlich und würde nie ohne vorher zu fragen oder es abgesprochen zu haben ein e wohnung oder haus betreten und schon garn icht in abwesenheit. weißt du warum sie ins haus wollte? hat sie ein schlüssel? warum ist sie betreuerin? berufs oder ehrenamtliche?
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takijotakijo
also ich betreue mehrere ehrenamtlich und würde nie ohne vorher zu fragen oder es abgesprochen zu haben ein e wohnung oder haus betreten und schon garn icht in abwesenheit. weißt du warum sie ins haus wollte? hat sie ein schlüssel? warum ist sie betreuerin? berufs oder ehrenamtliche?
Die Schwester wohnt wo anders und die Betreuerin will auch ins Haus.
Da würde ich vorsichtig sein. Die Betreuerin hat vielleicht Zugangsrecht von der Schwester erhalten.
Nein, die weiß auch nichts davon.
An deiner Stelle sollte man sich direkt mit der Betreuerin in Verbindung setzen, bzw. mit dem Amtsgericht, der die Betreuerin eingesetzt hat.
Die Betreuerin meidet den Kontakt.
Dann das Amtsgericht.