Ich hatte ärger mit meinem Berater im Joopcenter. Der schickte mich zu so einer Sozialarbeiterin bzw. Psychologin. Mit dieser fand ein Gespräch von einer halben Stunde statt und mir war klar, das ich dort nicht wieder hingehe. Nun habe ich plötzlich eine Ladung vom Amtsgericht erhalten wegen einer Betreuung. Ich will das aber garnicht und habe auch nicht darum gebeten. Wie komme ich aus dieser Nummer nun wieder raus? Und alles nur, weil ich beim Joopcenter ein Darlehen zur Übernahme von Energieschulden beantragt habe.
Antworten (6)
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casileincasilein
Ich kann heinmueck nur zustimmen, Du solltest nur mit einem Anwalt hingehen. Vielleicht kann der sogar vor dem Termin Akteneinsicht bekommen, damit Ihr wisst, worum es geht.
Zur Arge solltest Du nicht mehr allein gehen. Du hast das Recht, immer eine Vertrauensperson mitzunehmen.
Zu Psychologenterminen musst Du nicht gehen. Das können sie Dir nur anbieten, Dich aber nicht zwingen. Insbesondere dürfen sie ohne Deine Zustimmung keine Informationen über Dich austauschen, das würde den Datenschutz verletzen. Bei derartigen Gesprächen solltest Du immer vorher erfragen, was mit den Erkenntnissen, die man dort erhält, geschieht und wer das alles erfährt.
Ansonsten wäre es vielleicht sinnvoll, mit dem Vorgesetzten Deines Sachbearbeiters zu sprechen. Vielleicht ist es ja möglich, dass Du zu jemand anderen kommst.
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2Antwort von
heinmueckheinmueck
"Wie komme ich aus dieser Nummer nun wieder raus?"
Bitte nicht allein zum Amtsgericht gehen sondern einen Anwalt mitnehmen. Wenn jemand eine Betreuung beantragt haben sollte, dann geht es eigentlich um nicht weniger als um eine "Teilentmündigung". Hier bei gutefrage.net bekommst du leider auch reichlich Witzantworten, die dir nicht weiterhelfen können. Deshalb gehe bitte unbedingt zu einem Anwalt, der dich berät und dir hilft.
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1Antwort von
FranzJohannes Die Antwort von heinmueck ist einfach falsch.
- In Deutschland gibt es jetzt seit fast 18 Jahren keine Möglichkeit mehr, einen Erwachsenen zu entmündigen. Es gab und gibt auch keine Teilentmündigung.
Einen Anwalt zu konsultieren ist nicht unbedingt falsch. Akteneinsicht erhält aber auch der Betroffene, aber nur auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Der Betroffene ist immer und ohne Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand verfahrensfähig, § 275 FamFG. Er kann jede Verfahrenshandlung eigenständig durchführen, auch ohne Anwalt. Er muss sich allerdings ebenso an die Regeln halten, wie ein Anwalt oder Betreuer. Er kann selbst Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen, Akteneinsicht nehmen etc.
Betreuung ist keine Entmündigung. Im Gegenteil wird dem Betroffenen häufig auf Staatskosten jemand zur Seite gestellt, der den Betroffenen bei der Erreichung seiner Ziele unterstützen soll und ihn gerichtlich und außergerichtlich vertreten kann. Daraus resultieren natürlich auch keine Wunder. Unterstützung heißt auch nicht Wunder vollbringen. Aber es geht immer um die Erreichung der Wünsche und des Willens des Betroffenen und nicht etwa um die von Angehörigen, Freunden oder Behörden.
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0Antwort von
amdrosamdros
Dann laß Dir doch mal erklären, warum Dir ein Betreuer zur Seite gestellt werden soll. Du bist doch nicht entmündigt, oder?
Kommentar von
RaPiDrummerRaPiDrummer nein, noch nicht bin ich das nicht. Und das sollte bitteschön auch so bleiben. Wo leben wir denn, das dieser Staat mich entmündigt, wenn ich mit Entscheidungen des Jobcenters nicht einverstanden bin. Dann müssten tausende andere Personen auch eine Betreuung aufgebrummt bekommen. Es wird immer schlimmer. Hatten wir das nicht schon in anderer Form?
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0Antwort von
z5180zz5180z
Ich finde es schwierig auf deine Frage zu antworten, weil sie sehr zusammenhangslos gestellt ist. Ich denke nicht, das du zum Psychologen geschickt wirst, wegen einer Darlehensbeantragung. Da wird wohl mehr dahinter stecken...
LG
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RaPiDrummerRaPiDrummer Ja, das mein Arbeitsberater jeden Monat mit Kürzungen droht, weil ich mich immerwieder weigere die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Vor dem Sozialgericht habe ich gegen die Kürzung geklagt und gewonnen gegen das Jobcenter. Nun hat mein Berater einen Zappen gegen mich. Ich denke das ist wieder so eine Willkür von amtswegen...
Details: mein Arbeitsberater verlor vor dem Sozialgericht, wo ich gegen eine Kürzung geklagt hatte. Nun laufe ich bei diesem Spiessrouten. Ganz einfach.