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Betreuung kranker Kinder: Dürfen Eltern sich krank melden, weil das Kind krank ist?

gefragt von vincent am 16.01.2008 um 19:36 Uhr
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Kind x 2.610 Eltern x 1.870 krank x 1.364

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Luise
beantwortet von Luise am 16. Januar 2008 19:39
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Hilfreichste Antwort

http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/freistellung_krankheit.php

Da sind die gesetzlichen Grundlagen und die Bedingungen beschrieben.


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Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 16. Januar 2008 19:40
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Genau so isses. Das macht dann der Hausarzt. Es gibt auch noch die Möglichkeit, einen Miarbeiter über das Sozialamt ( o. ä. ) zu bekommen. Ob das der Weg ist ... ?


Brynhild
beantwortet von Brynhild am 16. Januar 2008 19:38
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Ja - zumindest ein Elternteil.

Kommentar von 1a5789ccccd7ff54fa95a4aa6495c1e1smallBrynhild am 16. Januar 2008 19:39

Korrektur: das ist dann aber keine Krankmeldung. Du darfst jedoch einige Zeit zuhause bleiben


MyWay
beantwortet von MyWay am 17. Januar 2008 00:11
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Hier steht's ganz genau: http://www.familien-wegweiser.de

Kommentar von 21fbe0e3351d0c4a849893d4b908bc81smallMyWay am 17. Januar 2008 00:17

Fehlt was: Stichwortverzeichnis -> Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. Januar 2008 21:38
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Es gibt dafür Sonderurlaub, der vom Arzt begründet werden muß.


MyWay
beantwortet von MyWay am 16. Januar 2008 20:31
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Kommt darauf an wie alt das Kind ist. Ich glaube es geht bis 12 Jahre, dann darf ein Erziehungsberechtigter zu Hause bleiben und bekommt dann sein Gehalt von der Krankenkasse gezahlt. Soviel ich weiß um die 60% des Nettolohns. Davor muss allerdings ein Antrag gestellt werden. Ich würde mich am Besten bei der Krankenkasse erkundigen. Die kennen sich damit besser aus!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. Januar 2008 22:46

''Davor muss allerdings ein Antrag gestellt werden.''

Man bekommt vom Arzt ein entsprechendes ausgefülltes Formular und gibt das nur beim Arbeitgeber ab. Die Freistellung (nicht Sonderurlaub) dazu ist im SGB V § 45 geregelt.


anonym
beantwortet von PennyLane66 am 16. Januar 2008 19:45
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Wenn beide Eltern berufstätig sind, stehen beiden Eltern Krankentage zu, jedoch nur mit ärztlicher Krankschreibung.


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