
http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/freistellung_krankheit.php
Da sind die gesetzlichen Grundlagen und die Bedingungen beschrieben.

Genau so isses. Das macht dann der Hausarzt. Es gibt auch noch die Möglichkeit, einen Miarbeiter über das Sozialamt ( o. ä. ) zu bekommen. Ob das der Weg ist ... ?

Ja - zumindest ein Elternteil.
Brynhild am 16. Januar 2008 19:39 Korrektur: das ist dann aber keine Krankmeldung. Du darfst jedoch einige Zeit zuhause bleiben

Hier steht's ganz genau: http://www.familien-wegweiser.de
MyWay am 17. Januar 2008 00:17 Fehlt was: Stichwortverzeichnis -> Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder

Es gibt dafür Sonderurlaub, der vom Arzt begründet werden muß.

Kommt darauf an wie alt das Kind ist. Ich glaube es geht bis 12 Jahre, dann darf ein Erziehungsberechtigter zu Hause bleiben und bekommt dann sein Gehalt von der Krankenkasse gezahlt. Soviel ich weiß um die 60% des Nettolohns. Davor muss allerdings ein Antrag gestellt werden. Ich würde mich am Besten bei der Krankenkasse erkundigen. Die kennen sich damit besser aus!
bitmap am 16. Januar 2008 22:46 ''Davor muss allerdings ein Antrag gestellt werden.''
Man bekommt vom Arzt ein entsprechendes ausgefülltes Formular und gibt das nur beim Arbeitgeber ab. Die Freistellung (nicht Sonderurlaub) dazu ist im SGB V § 45 geregelt.
Wenn beide Eltern berufstätig sind, stehen beiden Eltern Krankentage zu, jedoch nur mit ärztlicher Krankschreibung.