Folgende Situation: Meine kleine Tochter (2) war sehr doll krank, hatte sehr hohes Fieber und eine starke Erkältung. Nun war ich 3 Tage mit ihr krank geschrieben. Mein Mann ist arbeitslos, war aber mit der kleinen total überfordert, deshalb hatte ich mich 3 Tage um die Kleine kümmern müssen. Sie schrie auch immer häftig nach Mama, wie das so ist bei kleinen Kindern. Jetzt bekam ich einen Anruf von "DEutschlands größter Krankenkasse" Barmer,. sie müssen prüfen, ob es gerechtfertigt ist, dass ich zu Hause war oder mein Mann hätte die KIeine betreuen können. Ich erklärte der Dame die Situation und die reagierte patzig und richtig herzlos. Ist doch unfassbar, dass man als Mutter sich noch rechtfertigen muss, dass man sein krankes Kind betreuen möchte. Als es ihr wieder besser ging, bin ich ja auch wieder arbeiten gegangen, obwohl die Kleine noch krank war. Mir war eigentlich so bekannt, dass Mutter und Vater jeweils 10 Tage den Kind-krank-Anspruch haben oder ist das falsch? Ich bin so sauer und kann die "reizende" Dame von der Barmer einfach nicht verstehen.
Antworten (7)
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X3rr0SX3rr0S
ich denke es heist dass sich in diesem flal der arbeitslose vater um das kind kümmern muss wenn er volles sorgerecht für das kind hat ganz ischer bin ich mri d aaber uahc ncith ich find das aber auchblöd vonder versicherung... wo wir biem bürokratiestaat deutshcland währen..
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ReinerUnsinnReinerUnsinn
Diese BEK-Tante hat einen Chef. Dieser Chef hat seine Vorgesetzen in Wuppertal. Dort kann man anrufen und sich beschweren.
Telefonnummer auf deren HP.
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lionbaby72lionbaby72 Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Ich habe mir jedenfalls alles mit Datum,Name und Uhrzeit aufgeschrieben als Gesprächsnotiz und werde es gegebenenfalls weiterleiten.
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care4you Hallo, ich arbeite bei einer Krankenkasse zwar nicht bei der BEK :-)
Die BEK hat richtig gehandelt. Ein Elternteil darf 10 Tage im Kalenderjahr zu Hause bleiben wenn das Kind krank ist, dann zahlt die Kasse dem Versicherten der Verdienstausfall.
Wenn du in diesen Tagen trotzdem Entgeld von deinem Arbeitgeber bekommen hast, dann wird dir die Kasse auch nichts zahlen. Aber das bescheinigt der Arbeitgeber der Kasse.
Arbeitet ein Elternteil nicht und ist zu Hause, wie dein Mann, dann MUSS die Kasse nicht zaheln, weil die Betreuung des Kindes durch deinen Mann geleistet werden kann.
Es sei denn er kann der Kasse z.B. nachweisen das er an diesen Tagen Vorstellungsgespräche hatte oder z.B. selber krank war.
Eine ärztliche Bescheinigung das die Betreuung nur durch die Mutter gemacht werden kann müsste nicht reichen, es sei denn die BEK Leistet in diesem Fall eine Kulanzleistung, was sie allerdings nicht muss.
Wie schon in einem anderen Beitrag geschrieben, werden auch Krankenkassen geprüft und müssen Rede und Antwort stehen weshalb sie welche Leistung erbracht haben.
Man muss sich in so einem Fall direkt beim Gesetzgeber beschweren und nicht bei der Kasse. Sorry ist aber leider so...
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diemeggiediemeggie DH
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diemeggiediemeggie
wenn der vater im haushalt lebt und auch da ist, um das kind betreuen zu können, ist die nachfrage der kasse berechtigt.
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lionbaby72lionbaby72 ja klar lebt der Vater im Haushalt, wir sind verheiratet. Aber die Situation muss man doch auch mal menschlich betrachten und nicht immer nur bürokratisch oder?
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diemeggiediemeggie das sehe ich genauso. die kassen aber nicht. leider. ist immer eine sache des geldes für die.
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TonicaTonica
Dein Mann ist arbeitslos, also muß er sich aktiv um eine neue Stelle bemühen... Vorstellungsgespräche, Bewerbungen schreiben, ect. auch er hätte sich krank melden können für die Zeit. Also mach Dir nichts draus. L.G.
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diemeggiediemeggie das würde ich so nicht sagen, immerhin muss die kk dem arbeitgeber die lohnfortzahlung erstatten.
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lionbaby72lionbaby72 die lohnfortzahlung bekommt nicht der Arbeitgeber sondern der Arbeitnehmer bei Kind krank.
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lionbaby72lionbaby72 Na ich muss mir schon was drauß machen, da die mir die 3 Tage wahrscheinlich nicht bezahlen wollen. So siehts aus.
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diemeggiediemeggie @lionbaby: der arbeitnehmer bekommt zwar vom arbeitgeber die fortzahlung, aber die kasse erstattet es ihm zurück. meinst du, sonst würde es sich ein ag leisten können, sechs wochen im krankheitsfall den lohn fortzuzahlen?
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bitmapbitmap Du verwechselst hier was. Wenn das Kind krank ist und Mutter oder Vater bleiben zu Hause, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Mit der Entgeltfortzahlung bei eigener Krankheit des Arbeitnehmers hat das nichts zu tun.
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diemeggiediemeggie veilleicht reden wir aneinander vorbei. wenn meine mitarbeiterin eine 'blaue au', also kinderkrankenschein einreicht, zahlen wir natürlich für diese tage den lohn weiter und bekommen von der kk diesen als umlagen zurück. sonst würden wir es ja nicht zahlen bzw die kasse nicht.
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lady55lady55
Wenn eine erwachsene nicht erwerbstätige Person im Haushalt mit lebt, MUSS die Kasse nachfragen. Auch eine Barmer wird geprüft und muss Rede und Antwort stehen. Eine ärztliche Bescheinigung, dass das Kind eben nur von der Mutter gepflegt werden konnte, sollte eigentlich ausreichen. Im Übrigen hat die Barmer den Zusatz "größte Krankenkasse" bereits seit fast einem Jahr abgelegt. Nur mal so... Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass es Deiner Familie, insbesondere Deiner Tochter, wieder gut geht. Nimm der Kundenberaterin der Barmer nicht ihre Nachfrage übel, lediglich der Ton war unangebracht. Sie musste nachfragen.
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SchnuffiherzSchnuffiherz
Doch das ist so mit den Tagen, aber bist du dir sicher, das dein Mann überfordert war, oder Hand auf´s Herz, hast du es ihm nicht zugetraut.
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lionbaby72lionbaby72 er ist wirklich mit der Kleinen überfordert gewesen. Er hatte mich ja auf Arbeit angerufen und wusste nicht mehr weiter. Er kann ihr auch kein Fieberzäpfchen geben. Es war echt notwendig. Ansonsten ist er ein sehr fürsorglicher Vater, das kannste ruhig glauben.
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SchnuffiherzSchnuffiherz ok, muß man dann akzeptieren:) manchmal merkt man aber nicht, dass man seinem Gegenüber nicht viel zutraut:) ich wollte dir nichts unterstellen, war nur so mal ´ne Frage
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Wir sind beide sorgeberechtigt. Sch...Staat.