datbinche am 01.05.2008 um 19:19 Uhr
Wir haben die Vormundschaft des Bruders meines Freundes übernommen. Der Bruder soll von Rügen zu uns nach Sachsen ziehen. Um bei der Wohnungsübergabe dabei sein zu können müssten wir Hoch fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Kann man für diese Fahrten die Kosten von einem Amt zahlen lassen? Wer kennt sich da aus? Bitte melden. Danke
Wäre wichtig zu wissen, ob der Bruder volljährig ist. Dann würde es unter rechtliche Betreuung fallen und soweit ich weiß gibt es hierfür eine jährliche Aufwandspauschale. Ob darüber hinaus etwas gezahlt werden kann, da würde ich in diesem Fall bei der Betreuungsstelle einfach mal anrufen.

Ob die Fahrt von einem Amt bezahlt wird, weiß ich nicht, aber in der Steuererklärung könnt ihr die Fahrt unter "Außergewöhnliche Belastung" ansetzen, je nachdem aber auch nur als Gesamtpauschale für Pflege behinderter Person.
die Bezahlung kann nur aus Eigenmitteln des Betreuten erfolgen, soweit Vermögen vorhanden ist. Wenn nicht, kann man die Notwendigkeit des Umzugs von der Sozialveraltung feststellen lassen, Ansonsten ist der Umzug nicht förderfähig, es sei Sie übernehmen die Kosten aus eigenen Mitteln, die steuerliche Verwendung kann ich so nicht beurteilen, da bei außergewöhnlichen Belastungen die Einkommenssituation relevant ist.