2

Betreuung

Frage von Rhelena Rhelena

Der Betreuungsverein will eine fremde Person als Betreuer einsetzen. Ich muss dazu sagen dass die zu betreuende Person befragt wurde. Aber sie ist zur Zeit nicht im Besitz ihrer Sinne. Sie weiß weder welcher Tag ist noch wo sie sich befindet. Die Ärzte sagten sie lebt in einer anderen Welt und geistig nicht da. Was kann ich gegen den Bescheid der Betreuungsstelle unternehmen? Es handelt sich um meine Schwester, die betreut werden muss.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ratznase51 ratznase51

    Warum willst du etwas gegen die Betreuungsstelle unternehmen? Da sie anscheinend Dement ist benötigt sie einen Betreuer. Du kannst höchstens zum Gericht gehen und dich als Betreuer anbieten. Ich würde dir aber davon abraten, da ich selber die Betreuung meiner Mutter übernommen hatte und weiß wieviel Arbeit auf dich zukommt. Der Betreuer vom Gericht weiß genau wo er wann welche Anträge stellen kann, was Notwenig ist u.s.w..

    Kommentar von Rhelena RhelenaRhelena

    Ich möchte gern die finanziellen Dinge regeln und die Sachen mit den Behörden. Zum Ersten ist es meine Schwester und zum Zweiten sind wir finanziell aneinander gekoppelt. Für Leib und Lebnsfragen würde ich gern einen Betreuer in Anspruch nehmen, da ich etwas eiter weg von ihr wohne. Zum anderen hat sie sich selbst in diese Lage gebracht.

    Kommentar von ratznase51 ratznase51ratznase51

    Wie bereits erwähnt hole dir eine Bescheinigung über die Demenz vom Arzt. Gehe damit zum Gerict und beabtrage die Betreuung für Geldangelegenheiten und Behörden.Du mußt aber von Zeit zu Zeit dem Gericht belegen wofür du das Geld von ihrem Konto ausgegeben hast.Wenn du die Betreuungsverfügung hast, wende dich an einen Betreuungsverein der kann dir bei Fragen mit Behörden helfen. Wenn die Verfügung nicht bekommst kannst du nur versuchen die Finanziellen Sachen von euch zu trennen. Viel Glück!

    Kommentar von Rhelena RhelenaRhelena

    Der Betreuungsverein hat von sich aus bestimmt das eine Betreuung bestellt wird. Meine Schwester hat wohl geäußert das sie mich nicht als Betreuerin möchte. Obwohl der Arzt mir sagte sie kann keine adäquaten Antworten geben und auch nicht richtig artikulieren. Sie sei verwirrt. Ich möchte sie aber gern betreuen, sie ist meine Schwester.

    Kommentar von ratznase51 ratznase51ratznase51

    War denn schon ein Richter da? Der kommt erst und redet mit deiner Schwester. Der entscheidet auch erst dann ob und wen sie als Betreuer erhält. Bleib am Ball!

    Kommentar von Rhelena RhelenaRhelena

    Ein Richter war noch nicht da, nur die Dame vom Betreuungsverein. Meine Schwester kann keine klaren Äußerungen tätigen, laut Arzt. Ich habe jetzt eine Gegendarstellung geschrieben an den Richter. Mal sehen was passiert.

  • 1
    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Da kannst Du gar nichts dagegen machen. Deshalb habe ich eine Patientenverfügung erstellt und meine Tochter als betreuende Person eingesetzt. Wenn so was nicht existiert, wird immer einer vom Gericht beauftragt. Wach wurde ich, als ich mal einen Bericht im Fernsehen sah, wo die Frau nicht mal Geld ausgeben durfte, weil ihr Mann nicht mehr geschäftsfähig war und das Konto auf seinen Namen lief.

    Kommentar von Rhelena RhelenaRhelena

    Es existiert ja nichts. Ich hatte mich aberangeboten als Betreuerin tätig zu werden. Nur meine Schwester wurde gefragt und hat wohl gesagt sie will mich nicht. Ich glaube aber nicht dass sie wusste um was es sich überhaupt dreht. Sie ist doch nicht zurechnungsfähig.

    Kommentar von ratznase51 ratznase51ratznase51

    Lass dir eine Bescheinigung vom Arzt geben das sie Dement ist und gehe damit zum Gericht.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.