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Betreungssache,

Frage von Hansemann2008 Hansemann2008

Hey,folgender schwieriger fall,brauche dringendst antworten.meine mutter hat vor ca. 12 monaten geheiratet(88 jahre jetzt)ihr Ehemann (87 jahre)der mann liegt jetzt 6 monate auf intensiv im krankenhaus,nun hat der ehemann vom gericht einBetreuer bekommen,nun hat die betreuerin sofort die rente vom ehemann,auf ein anderes konto geleitet,so das meine mutter schon 3 monate nur ihre eigene rente von 290 euro hat,da sie ja die rente vom 1 mann nicht mehr bekommt,nun kommt am mittwoch die betreuerin in die wohnung meiner mutter(ich bin selbstverständlich dann dabei)und will mit ihr aushandeln was sie benötigt zum lebensunterhalt,also wie ein vergleich.hat jemand von euch Ahnung davon??ob es da irgendwie ein grundbetrag gibt ??oder wie wird das berechnet? bitte dringendst um rat..

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Antworten (1)

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    Antwort von crazycat1306 crazycat1306

    was ich auf jeden fall weiß, das wenn man in einer wohnung wohnt und in rente ist, das man wohnungsgeld beantragen kann, jedoch wird dieses nur gezahlt, wenn die wohnung bis 50 m² ist, egal welcher preis. eine größere mit weniger miete wird nicht gezahlt.

    Kommentar von Hansemann2008 Hansemann2008

    hat absulut nichts mit meiner Frage zu tun.

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