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Betreungskosten für die Kinder vom Arbeitsamt

Frage von meylin meylin

Ich werde jetzt evtl. eine Umschulung zur Altenpflegehelferin machen, finanziert durch das Arbeitsamt. In dem Leistungsantrag steht, dass man für die Betreuung der Kinder, je Kind 130 Euro bekommen kann.Zwei Kinder sind durch die Kindertagesstätte und eines durch die Schule und anschließender Nachmittagsbetreung untergebracht.Bekommt man dann auch diese 130 Euro oder nur dann, wenn eine Tagesmutter oder Bekannte die Kinder betreuen würde. Würde es in diesem Fall dann tatsächlich 130 Euro je Kind geben?

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Antworten (3)

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    Antwort von susi7906 susi7906

    Oh sorry...Arbeitsamt hat etwas geändert...

    Kostenübernahme Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten.

    Also könntest Du recht haben und DU bekommst dann 130 € pro Kind, aber eine unserer Mütter musste wenigstens nachweisen, wo die Kids untergebracht sind!

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    Antwort von susi7906 susi7906

    Hallo ich bin Tagesmutter... Den Betreuungszuschuß bekommt man ach bei unterbringung im Kiga oder offenem Ganztag, allerdings sind es max. 130 € pro Kind und man muss die tatsächlichen Kosten nachweisen. Muss man die Kids zusätzlich zu einer TAgesmutter geben und 130 € reichen nicht, kann man einen Kostenübernahmeantrag beim Jugendamt stellen...In 99 % der Fälle wird das bewilligt...In den letzten 7 Monaten wurde ganz viel zur Unterstützung der Eltern getan!

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    Antwort von joke0163 joke0163

    nachfragen oder einfach den antrag stellen mit die kosten die tatsächlich anfallen .

    Kommentar von ottoott6 ottoott6

    genau, ich denke nicht dass du das Geld so pauschal bekommst und dann deine Kinder bei einer Bekannten parken kannst.. du musst schon genau und offiziell nachweisen wie viel die Unterbringung kostet!

    Ein hilfreicher Link ist http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html

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