Hallo, meine Freundin ist alleinerziehend und macht eine Ausbildung zur Altenpflegerin. Da sie zweimal im Monat am Wochenende Dienst hat braucht sie jemanden der ihr Kind betreut. Nun würde eine Bekannte das Kind in der Zeit betreuen, wo meine Freundin Dienst hat. Die "Bekannte" bezieht Hartz 4 und sagt, sie dürfe 100 € dzuverdienen. Nun meine Frage, darf bzw. kann die Bekannte das Kind betreuen und dafür 100€ verdienen? Und würde das Amt für meine Freundin die Betreungskosten übernehmen?
Betreungskosten
Antworten (2)
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chris250465chris250465
Sie muss dazu beim Jugendamt gemeldet sein als Tagesmutter. Um Tagesmutter zu werden, muessen vorher Schulungen dazu gemacht werden. Ansonsten geht so was nur "schwarz" und das Amt kommt dafuer ja dann auch nicht auf.
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juweljuwel
Ja, si darf dazuverdienen. Ich glaube es sind sogar noch mehr als 100 Euro (150?). Sie muss es beim Amt melden und ggf.mal schauen wie hoch die Sätze sind für eine Betreung. Da sie keine gelernte Erzieherin ist ua.(weiß ich ja nict), kann es sein, dass der Verdienst der Stunde dann weniger ist oder sich danach ausrichtet... An ihrer Stelle würde ich beim Amt mal nachfragen. Ist ja ein Nebenjob und wieviel Du ihr bezahlen willst, ist ja im Grunde egal. es darf die Grenze nur nicht überschreiten.
Ich glaube, dass es aber anders ist, wenn dir Betreuung von einer "Freundin" übernommen wird, weil diese die Kinder schon gut kennt. Aber ganz sicher bin ich da auch nicht. Wäre aber mal interessant zu erfahren.