2

Betreungskosten

Frage von markatta markatta

Hallo, meine Freundin ist alleinerziehend und macht eine Ausbildung zur Altenpflegerin. Da sie zweimal im Monat am Wochenende Dienst hat braucht sie jemanden der ihr Kind betreut. Nun würde eine Bekannte das Kind in der Zeit betreuen, wo meine Freundin Dienst hat. Die "Bekannte" bezieht Hartz 4 und sagt, sie dürfe 100 € dzuverdienen. Nun meine Frage, darf bzw. kann die Bekannte das Kind betreuen und dafür 100€ verdienen? Und würde das Amt für meine Freundin die Betreungskosten übernehmen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    Antwort von chris250465 chris250465

    Sie muss dazu beim Jugendamt gemeldet sein als Tagesmutter. Um Tagesmutter zu werden, muessen vorher Schulungen dazu gemacht werden. Ansonsten geht so was nur "schwarz" und das Amt kommt dafuer ja dann auch nicht auf.

    Kommentar von juwel juweljuwel

    Ich glaube, dass es aber anders ist, wenn dir Betreuung von einer "Freundin" übernommen wird, weil diese die Kinder schon gut kennt. Aber ganz sicher bin ich da auch nicht. Wäre aber mal interessant zu erfahren.

  • 0
    Antwort von juwel juwel

    Ja, si darf dazuverdienen. Ich glaube es sind sogar noch mehr als 100 Euro (150?). Sie muss es beim Amt melden und ggf.mal schauen wie hoch die Sätze sind für eine Betreung. Da sie keine gelernte Erzieherin ist ua.(weiß ich ja nict), kann es sein, dass der Verdienst der Stunde dann weniger ist oder sich danach ausrichtet... An ihrer Stelle würde ich beim Amt mal nachfragen. Ist ja ein Nebenjob und wieviel Du ihr bezahlen willst, ist ja im Grunde egal. es darf die Grenze nur nicht überschreiten.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.