Betreuer hat Aufenthaltsbestimmungsrecht. Kann ich trotzdem weg?

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Betreuungsrecht ist umgesetztes internationales Recht. Das mal zu der Behauptung Dein Betreuer habe auf Dich keinen Einfluss mehr wenn Du im Ausland bist. Im Internationalen Betreuungsrecht ist ausdrücklich vereinbart dass das fremde Land die Beurteilung des Heimatlandes, des Erstlandes zunächst als wahr voraussetzt. Um eine Überprüfung müsstest Du entweder dort einen Prozess anstrengen oder andere nachweisbare Gründe vorlegen welche dort die entsprechenden Stellen veranlassen an der Beurteilung Deines Gesundheitszustandes und der daraus folgenden Betreuungsbereiche zu zweifeln. Da müssen dann schwerwiegende Gründe vorliegen.

Als zu betreuende Person hast Du ja eh nur ein eingeschränktes Recht auf Einsicht der Betreuungsakte abhängig von der Gnade des zuständigen Gerichts. Würdest Du jetzt ins Ausland gehen und das ohne die wirklich vollständige Betreuungsakte inklusive aller Gutachten, Stellungnahmen und so fort käme es unter Umständen einem Kampf gegen Windmühlen gleich zu versuchen Deine Wahrnehmung auch nur irgendwo vortragen zu können. Die Akten haben nämlich bei einer ausländischen Begutachtung Vorrang es sei denn es liegt der begründete Verdacht eines Fehlgutachtens vor.

Was Du machen kannst ist, so schnell als möglich über die Arztbewertungsportale im Internet einen Facharzt zu finden, dort einen Termin auszumachen, dem keine Möglichkeit für ein Vorurteil zu geben - also keine Diagnose, nicht über vorherige Behandlungen gleich zu Beginn reden und ihm so die Möglichkeit bieten sich selbst ein Urteil zu bilden. Dann kann die Frage nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht durchaus anders bewertet werden kommt er zu einem anderen Ergebnis. Gute Chancen bieten sich so lange noch keine Papiere vorliegen, kein gesetzlicher Betreuer sich mit einem behandelnden Arzt auch hinter Deinem Rücken und ohne Dein Wissen in Verbindung setzen kann. - Üblichkeiten in diesem sogenannten Rechtsstaat.

Nun, das ist eine schwierige Angelegenheit... Theoretisch dürfte er Dich daran hindern auszureisen, wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht über Dich hat^^ Die Ausführung ist wiederum eine andere Sache -- aber, wie ETHERAL "andeutete" ist es schwierig eine Handhabe Dir gegenüber zu erlangen, wenn Du bereits im Ausland bist^^... Dies ginge dann über Gerichte, Kommunikation zwischen Gericht und dem Land in dem Du Dich aufhälst, auslieferungsabkommen &&&... Dies kann dann auch böse Konsequenzen nach sich ziehen, wenn Du wieder zurückkommst^^

tilly82 
Fragesteller
 01.01.2013, 23:53

Was wäre denn die schlimmste Konsequenz?

AutoITScripter  01.01.2013, 23:59
@tilly82

Naja, wenn er die Gerichtsverfahren & das alles anstrebt, dann kann das Tragen der Gerichtskosten z.B. zu Deinen Lasten gehen... Ist aber fraglich, was da dann seinerseits initialisiert wird und was vorher bei Nichteinhaltung Deinerseits gegenüber seinem Bestimmungsrecht als Strafe festgelegt wurde^^

Das könnte letztlich bei Rückkehr von Straffrei bis Gefängnis allerhand sein^^

Hast Du denn solch ein schlechtes Verhältnis zu Deinem Betreuer, dass er Dir das nicht erlauben würde unter der Premisse, dass Du Ihm Deinen Aufenthaltsort ebenfalls nennst und Dich auch bei Ihm meldest?

tilly82 
Fragesteller
 02.01.2013, 00:10
@AutoITScripter

Es ist so, dass ich im Moment in so einer art Schwebe bin. Ich bin umgezogen deshalb ist der alte Betreuer nicht mehr und der neue noch nicht zuständig. Ich könnte natürlich warten bis ich definitiv weiß an wen ich mich wenden kann, doch es passt gerade so gut innerhalb der nächsten Woche zu gehen

AutoITScripter  02.01.2013, 00:13
@tilly82

Also ich kann Dir da nur raten (um Nachteile daraus auszuschließen) abzuwarten und das abzuklären -- und dann bei Deiner Argumentation für den Auslandsaufenthalt auch genau das als starkes Pro vorzubringen, dass Du ja die Chance hattest einfach zu gehen, aber es nicht getan hast um eben auch Deine Aufrichtigkeit und Deinen Willen zu zeigen^^

wenn er das bestimmungsrecht hat, darf er dir verweigern aus seinem einflussbereich zu entkommen. das solltest du vorher mit ihm abstimmen.

Nein, denn wenn du einmal im Ausland bist kann und darf er das nicht mehr.