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Betretungsrecht von Wohnung durch Vermieter?

Frage von belzebubxx belzebubxx

Darf mein Vermieter in gewissen Abständen den Zustand meiner Mietwohnung kontrollieren? Muss er sich vorher ankündigen oder kann er unangekündigt auftauchen?

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Antworten (12)

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Er muss sich anmelden, in die Wohnung darf er. Auch zu Reparatur- oder Wartungszwecken beispielsweise.

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    Antwort von Navarrini Navarrini

    Er muss auf jeden Fall einen Termin machen, einfach so aufkreuzen oder gar ohne Dein Wissen in die Wohnung gehen darf er nicht.

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    Antwort von albatros albatros

    Was ist mit „unter gewissen Abständen“ zu verstehen? Wenn das heißen sollte, regelmäßig halb- oder vierteljährlich etc., sage ich absolut nein. Nur aus begründetem Anlass kann er das Betretungsrecht wahrnehmen. Schnüffelbesuche sind unzulässig (Staub gewischt, Abwasch erledigt, Ordnung mit den Sachen ?,etc.). Du bist Besitzer der Wohnung und hast das Hausrecht und entscheidest, wann und wer zu dir in die Wohnung rein darf. Der Besuch ist mindestens 24 Std. vorher anzukündigen und hat sich nach deinen Bedürfnissen zu richten

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    Antwort von Blacknukler Blacknukler

    Ich glaube nicht, da würde ich im Zivilgesetzbuch nachsehen.Ausser im Notfall bei Wasserschaden sehe ich kein Grund dafür. Ganz erlich, ich würde Kopfstehen. Kommt er wirklich regelmässig? Wiso? Habt ihr Germanische Schaben im Haus?

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    du bist sicher auch in der ddr großgeworden, da galt das ZGB, jetzt statt dessen das bgb!

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Er kann zwar auch unangekündigt kommen, du musst ihn aber nicht reinlassen. Die meisten Mietverträge sehen solche Kontrollgänge in gewissen zeitabständen (jährlich ider halbjährlich) vor. Es ist üblich, dass der Vermieter rechtzeitig sein kommen ankündigt.

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Er darf sich vorher ankündigen, Du mußt ihn nicht jederzeit reinlassen. Unser Vermieter hat zB. ein generelles Betretungsverbot des Grundstückes und Hausverbot durch unseren Anwalt aufgebrummt bekommen, nachdem wir nachweisen konnten, dass er zu allen unmöglichen Zeiten unangemeldet auf der Matte stand und in unserer Abwesenheit über das Nachbargrundstück den von uns gemieteten Garten betreten hat.
    Wenn er jetzt mit uns sprechen will, kann er das am Gartenzaun tun

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    Antwort von EGon42 EGon42

    Wenn nichts darüber im Mietvertrag steht darf er Deine WOhnung nicht betreten. Wenn es um eine Wohnung in seinem Haus geht ... in seinem Treppenhaus darf er natürlich nach Lust und Laune spazieren gehen.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Ja, das kann er, wenn er einen guten Grund hat. Jedoch muss er den Termin vorher mit Dir absprechen.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Er m u ß sich ankündigen. Und mein Vermieter hat noch nie die Wohnung besichtigt.

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    Antwort von Sternenmilch Sternenmilch

    Darf er schon, aber nie unangekündigt. Sollte er das tun und du magst es nicht, schicke ihn weg und bitte um Terminvereinbarung!

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    Antwort von Nellina Nellina

    Er muss einen Termin vereinbaren.

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    Antwort von Sabrina80 Sabrina80

    Ja er darf in regelmäßigen Abständen vorbei kommen, muss sich aber voher anmelden, soweit ich das weiß!

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