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Betreten von Privatgrundstück, Hund durch Tausalz "geschädigt" , Prozess droht

Frage von antidepri antidepri

Moin zusammen! Kaum ins neue Eigenheim eingezogen, gibt es bereits den ersten Stress mit dem unmittelbaren Nachbarn. Wir verwenden zwischen Carport und Kellertür Tausalz, auch auf der Haupttreppe, ist ja in privater Hand. Gegen 8:00 Uhr poltert es wie irre an der Haustür, der Nachbar mit seinem "frisierten" Mooshammer-Hündlein möchte mich nun zivil auf Schadenersatz verklagen, da sein Hund sich Pfoten "verätzt" und wohl auch den Magen verdorben hat. Anmerkung: er hat NACH 23:00 Uhr wiederholt unser Grundstück betreten, auf dem regulären Weg vor dem Haus liegt kein Tausalz, auch wenn das Ausbringverbot vor etwa einer Woche aufgehoben wurde, somit wir eindeutig im Recht sind. An der Haustüre sowie zwischen Carport und Kellertür befinden sich 2 Überwachungskameras, die bei Einschalten des Bewegungsmelders den VHS-Recorder einschalten, wurde alles vom Vorbesitzer eingerichtet, nun ist er auf Video zu sehen. An die Kackröllchen habe ich mich mittlerweile gewöhnt, da unaufgetaut keine Geruchsbelästigung, ich "kicke" sie in die Hecke. Ich habe ihm angeboten (bin die Woche noch krankgeschrieben), 1) einmalig die Tierarztrechnung zu übernehmen und 2) ihn (ist allenstehend und ohne PKW) im Rahmen meiner Zeit zum Tierarzt zu fahren. 3) ihn nicht wegen des Betreten von Privatgrundes anzuschwärzen. Ich denke, mehr an Freundlichkeit "geht" einfach nicht, er möchte dennoch prozessieren.

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Antworten (28)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    was hat der hund auf eurem grundstück zu suchen? wenn in eurer gemeinde die benutzung von streusalz nicht grundsätzlich verboten ist, dann lass ihn einfach klagen. ist ja sein geld. im gegenzug kannst du ihn dann verklagen, weil er seinen hund auf dein grundstück koten lässt. dein gemachtes angebot musst du natürlich bestreiten, es könnte als eingeständnis einer schuld gesehen werden.

    Kommentar von antidepri antidepriantidepri

    THX... auch alle anderen Stellungnahmen hierzu waren supi! Werde dennoch meine Frau mal "rumschicken", köstlicher Anblick in Uniform, aber beeindruckt den Typen auch nicht wirklich, der war mal irgendwas höheres beim Bund. Vielleicht lässt er mit sich reden, ist ja auch nur ein Mensch, wenn auch etwas "schräge".... beruhige mich schon langsam wieder.

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    Antwort von Morti Morti

    Der Hund hat nix auf eurem Grundstück zu suchen. Wenn er ihn frei rumlaufen lässt - sein Problem!

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    So seh ich das auch

    Kommentar von antidepri antidepriantidepri

    Den könnte er tragen, auf dem Grundstück hat er eh nix zu suchen, der Depp. Hatten bis vor wenigen Wochen einen Rottie, den habe ich bei solch Gelegenheiten angeleint und die Pfoten selbst gereinigt uns mit Bepanthen eingerieben.

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    Antwort von Pumuckl70 Pumuckl70

    Ich würde denken, wenn er dennoch prozessieren möchte - vergiss Deine freundlichen Angebote und lass ihn einfach! Du schreibst, dass salzen zulässig war, Der Hund Euer Grundstück verunreinigt, nachdem der Nachbar seiner Aufsichtspflicht nicht nachkam. Wer steht jetzt doof da? Ich denke nicht, dass Du viel zu verlieren hast!

    Kommentar von antidepri antidepriantidepri

    Denke ich auch nicht, ist ja er der "Verschmutzer", vielen Dank für Dein posting.

  • 3
    Antwort von MaximaNRW MaximaNRW

    Ich hätte mich erst garnicht auf eine Diskussion eingelassen. Setzt Euch sofort durch, andernfalls wird er Euch immer bei jeder Kleinigkeit das Leben schwer machen.
    Wartet ab was jetzt kommt, Euch kann nichts passieren.

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    Antwort von firstgardian firstgardian

    Spinner gibt es immer - Gott sei dank aber auch Richter mit normalem Menschenverstand. Der Hundehalter wird Lehrgeld zahlen! Imübrigen sollten Sie ihm erklären, man munkelt aus der Zeit bevor sie dort eingezogen sind, dass seinerzeit ein anderer Hund von fremden an der gleichen Stelle vergiftet wurde! Erstatten Sie nun Ihrerseits eine Strafanzeige wegen Nötigung! Das tut dann ein Übriges!

    Kommentar von antidepri antidepriantidepri

    Danke. Er scheint ein "Streitsüchtiger" zu sein, durch seine Einsamkeit, aber auch das kann ich nicht ändern. Wir haben uns bei Einzug in der Nachbarschaft bei jedem Eigenheimer persönlich vorgestellt und alle nach und nach zu uns eingeladen, die meisten sind unserer Einladung nachgekommen, der alte Mistkäfer jedoch nicht... ohne Worte...

  • 2
    Antwort von Narva Narva

    Hätte Ihm gar nichts angeboten! Er lässt seine Fusshupe auf deinem Grundstück kacken und verlangt von Dir dafür Schadensersatz? Wenn kein Verbot zum ausbringen des Streusalzes besteht, kann er Dir gar nichts! Ausserdem muss er bei solchen Witterungsverhältnissen damit rechnen das Streusalz ausgebracht wird, wenn er die Pfoten seines Hundes nicht schützt ist er selber schuld! PS bin selber Hundebesitzer creme die Pfoten meiner Hunde entweder mit Vaseline ein oder wasche sie nach dem Gassi gehen und auf fremde Grundstücke und Hauseingänge wird nicht gekackt und wenn mal ein Malheur passiert die Köttel muss man ja sowiso einsammeln!

  • 2
    Antwort von anaiit anaiit

    sieht so aus als hat der Vorbesitzer deswegen die Flucht ergriffen (weshalb hatte er denn sonst eine Kamera installiert.)

    Tip: Schliesse am besten gleich mal eine Rechtschutzversicherung ab. Das scheint hier eine sinnvolle "Investition" zu sein. Lass dich von dem Typ nicht einschuechtern ! (die Hunderoellchen wuerde ich ihn in den Briefkasten stecken dann hat er einen Grund zur Klage.) Frage mal den Vorbesitzer, was das fuer ein Typ ist. Es scheint sein Hobby zu sein anderen Leuten das Leben zu vermiesen.

    Ich hoffe ihr koennt euer Eigenheim bald in Frieden geniessen.

  • 2
    Antwort von harryohnetoto harryohnetoto

    Wenn die Ausbringung von Streusalz nicht ausdrücklich verboten ist, hat der Nachbar Pech gehabt. Er und sein Hund haben auf einem fremden Grundstück nichts zu suchen. So schön auch ein gutes Nachbarschaftsverhältnis ist, irgendwo höt der Spaß auf. Nächstens kommt er, weil sein Hundi, falls es eine Hündin ist, auf deinem Grundstück mit einem Rüden Spaß gehabt hat, um dich auf Schadensersatz zu verklagen. Nö, jag ihn weg!

    Kommentar von antidepri antidepriantidepri

    Ist ne Hündin, käme wohl echt noch auf die kranke Idee mit der Paarung, alles klaro, danke Dir!

  • 2
    Antwort von lady1988 lady1988

    Du brauchst Dir da keinen Vorwurf machen, weil es ist Dein Grundstück. In Eurer Stadt herrscht sicherlich auch Leinenpflich, da könntest Du ihn schon anzeigen und er hat auch nix auf Deinem Grundstück zu suchen. Das war bestimmt nur der erste Schreck, das er da so ausgetickt ist. Aber wer weiß was das für ein nerviger Nachbar auch ist....

  • 2
    Antwort von Taylorpicker Taylorpicker

    Laß ihn klagen. Wenn er nicht auf seine Fußhupe aufpasen kann, ist das sein Problem.

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    Antwort von mystress75 mystress75

    Nix zahlen lieber nen Anwalt nehmen! Da scheint wohl Freundlichkeit nicht zu helfen!

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    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Ich würde ihn klagen lassen und im Gegenteil ihn evtl. verklagen. Wenn alles so wie geschrieben ist, stimmt.

  • 1
    Antwort von anjanni anjanni

    Laß ihn prozessieren. Such Dir schon mal einen Anwalt.

    Sprich für die Zukunft ein Grundstücksbetretungsverbot für ihn und seinen Hund aus.

    Jedenfalls kannst Du ihn schon jetzt dafür anzeigen, daß sein Hund regelmäßig Dein Grundstück verunreinigt.

    Was glaubst Du, warum der Vorbesitzer die Überwachungskameras installiert hat? - Vermutlich hatte er schon früher Krach mit genau diesem Nachbarn - wegen der Hundekacke. Wenn Du das nachweisen kannst (und der Verkäufer Dir diesen Mangel verschwiegen hatte), kannst Du u.U. noch nachträglich den Kaufpreis mindern...

  • 1
    Antwort von Dioxinus Dioxinus

    Du bist devintiv im Recht! Selbst wenn er prozessieren möchte wird die Klage entweder schon vorher abgeschmettert werden oder wegen Nichtigkeit erst garnicht verhandelt.

  • 1
    Antwort von hukat98 hukat98

    Der möchte prozessieren und du kommst ihm höflicherweise entgegen? Kopfschüttel. Was hat der und sein Hund auf eurem Privatgrundstück zu suchen? Dann kannst du ihn ja gleich zum Kaffee trinken einladen. Lass ihn doch klagen! Solche Leute zeigen sie zuhauf im TV, die wollen nur Aufmerksamkeit. Wünsche euch noch gute Nerven und viel Glück.

  • 1
    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    wenn dein Friedensangebot nachweisbarf ist, kannste wirklich nix mehr machen.-gib ihm das nochmal schriftlich.-Wichtig dabei ist der Zusatz:-Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht."-Sonst sagt nachher noch einer, dein friedensangebot sei ein Schuldeingeständnis.-Wenn der sich darauf nicht einlässt lass ne zum Gericht laufen.-Was will der denn einklagen, außer das, was du dem eh schon freiwillig angeboten hast.-Vor Gericht wird der dann ausgelacht.-

  • 1
    Antwort von Nunuhueper Nunuhueper

    Das Videogerät hatte der Vorbesitzer wohl wegen des Nachbarn schon eingerichtet? Ich würde nichts tun, lass ihn es machen!

    Kommentar von antidepri antidepriantidepri

    Warum die Überwachung eingerichtet wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, ist aber durchaus hilfreich. Mag sein, der Nachbar war vorher schon unbeliebt, werde nachher mal ne Runde drehen und andere Anreiner befragen, ob denen auch schon gedroht wurde - einfach lachhaft die Wurst auf 2 Beinen.

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    Antwort von DiplIngo DiplIngo

    Wow, Du bist echt kulant. Wenn er seine Kackmaschine auf Euer Grundstück schickt, dann ist es ein Problem.

    Aber ich würde mal mit den anderen Nachbarn reden, vielleicht hat er nur einen schlechten Tag oder er ist so ein Horrornachbar. Davon würde ich nämlich das weitere Vorgehen abhängig machen.

    Wenn er immer ein Ar* ist, dann würde ich ihn zur Beseitigung der Hundekae auffordern (mit Hinweis auf die entstehenden Kosten, wenn er es nicht macht). Weiterhin würde ich ihm per se dann ein Hausverbot (müsste ja hier eigentlich Grundstücksverbot heißen) erteilen. Alles per Einwurfeinschreiben natürlich.

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    Antwort von noeliah noeliah

    also da würd ich weder die tierarztrechnung zahlen noch ihn hinfahren, da es sich schon fast nach einem schuldeingeständniss anhört. kauf dem Köter ein paar schühchen, soll der die anziehen und dann würd ich mal zusehen, dass die kack.e nicht überall rumliegt. denn es wird auch wieder wärmer und dann viel spass beim wegkicken!

    Kommentar von antidepri antidepriantidepri

    Jo, Schild aufstellen: Betreten verboten, Hunde unerwünscht. Leider liebe ich Tiere zu sehr, aber es geht in der Tat ums "Ganze", auch wenn der alte Bock nicht mehr viele Jahre hat, so verbittert wie der ist. Schuldeingeständnis? Keineswegs. War eben meine höfliche Ader, aber irgendwann ist "Schulz" mit lustig.

  • 1
    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Dann würde ich aufs Ganze gehen , denn da steckt mehr dahinter als lediglich die Verätzung der Pfoten. Du bist so ideal zukommend gewesen und stößt auf Ablehnung und Drohungen deswegen würd ich es tatsächlich auf dessen Anzeig ankommen lassen und dann, weil es ist ja dein Eigentum zum Schluss auch noch Schadensersatz fordern, wenn einer nicht will dann soll er wenigstens im Rahmen der Wahrheit agieren, aber es gibt eben Menschen die wollen nicht nur die Hnad sondern den ganzen Arm, gib ihm ihn, inform von: der Arm des Gesetzses

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    Antwort von tomsong tomsong

    Und wegen so einer Schei... werden Gerichte in Anspruch genommen! Deutschland, deine Nachbarn! Ich würde mir einen Schäferhund zulegen, dann ist der Fall mit dem Minikläffer schnell erledigt!

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    Antwort von Pele13 Pele13

    Manche Leute haben Spaß am Prozessieren. Lass ihn machen - nimm dir vorsichtshalber einen Anwalt, der dich berät.

    Ich finde, du hast dich sehr korrekt und nett dem Mann gegenüber verhalten und verstehe die Reaktionen, bzw. die Aktionen solcher unzufriedener Menschen nicht.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    anwalt würde ich mir erst nehmen, wenn es tatsächlich zur klage kommt. sonst läuft man gefahr auf den kosten sitzen zu bleiben.

    Kommentar von antidepri antidepriantidepri

    Ist wohl die Einsamkeit, die er sich im übrigen selbst auferlegt, für unsereinen kaum nachvollziehbar.

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Ich denke mal, wenn er unrechtmäßig das fremde Grundstück betritt, tut er das auf eigene Gefahr. Da kommt sicher nix bei raus. Er ist im Unrecht.

    Am besten mal schriftliches Verbot zur Nutzung des Privatweges erteilen, dann seid ihr auf der sicheren Seite.

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    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Ich hätte ihm Garnix angeboten und auf den Rechtsweg verwiesen.

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    Antwort von dKeownage dKeownage

    Lass es drauf ankommen und dreh die Sache wegen "Hausfriedensbruch" um!

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    Antwort von Dioxinus Dioxinus

    Du bist devinitiv im Recht und wenn der Hundebesitzer prozessieren will wird die Klage entweder schon vorher abgeschmettert oder wegen Nichtigkeit erst gar nicht verhandelt.

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    Antwort von Chianti Chianti

    lass ihn doch mit seiner "fußhupe" prozessieren und lege demnächst rattengift aus, denn dein nachbar ist m.E. ein querulant, der nichts anderes zu tun hat. wahrscheinlich ist er alleinstehend und ein wahrer ekel-alfred

    Kommentar von dKeownage dKeownagedKeownage

    Sehr hilfreicher Kommentar -_-

    Kommentar von janedoe1512 janedoe1512janedoe1512

    Ich hoffe dass das mit dem Rattengift nicht dein Ernst ist!

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    hätte ich etwa Arsen schreiben sollen? es ist mein Ernst, denn solche Hundebesitzer, die ihre Köder auf fremde Grundstücke führen und dort schei... lassen, müssen damit rechnen! Ansonsten haben solche Züchtungen auch keinen praktischen "Nährwert"

    Kommentar von janedoe1512 janedoe1512janedoe1512

    Was kann der arme Hund dafür, wenn er so ein doofes Herrchen hat? Ich hoffe dass der Fragesteller deinen Rat nicht befolgt!

    Kommentar von antidepri antidepriantidepri

    Rattengift keine gute Idee, auch wennn ich die Wut verstehen kann, mir geht es nicht viel anders, aber ist keine Alternative für mich.

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    Antwort von antidepri antidepri

    Nachtrag auf diesem Wege, da das Feld vollständig mit Text belegt wurde: werde meine Frau nach Feierabend mal vorbeischicken, zum Gespräch, ich neige manchmal doch zum "Aufbrausen".

    Kommentar von Pele13 Pele13Pele13

    ist verständlich, bei dem Verhalten des Nachbarn.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    würde ich nicht machen! nach deiner schilderung würde ich sagen, dass mit dem nicht zu reden ist. außerdem setzt du damit deiner frau einer potentiellen gefahr aus.

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