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Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder!

Frage von darklaser21 darklaser21

Hallo, ich habe ein Grundstück was von mir leider nicht beaufsichtigt werden kann. Auf dem Grundstück ist ein Swimmingpool mit einer Abdeckplane. Was ist, wenn da ein Kind herein fällt und ihm etwas passiert? Wer haftet in so einem Fall? Nützt mir dann dieses Baustellenschild etwas ?

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Antworten (9)

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    Antwort von moon73 moon73

    Deine Aufgabe ist es, dein Grundstück so zu sichern oder zu begrenzen, zu bezäunen, dass niemand auf dein Grundstück kann und Schaden anrichten kann. Mal im Ernst, was nützt dir das Schild, welches kleinere Kinder nicht lesen können und die ertrinken dann in deinem Pool? Sichere den Pool so, dass kein Kind darin ertrinken kann, das sollte ausreichend sein. Eltern haben ja die Aufsichtspflicht für ihre Kinder und müssen deshalb im Schadensfall immer einstehen.

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    Antwort von Bluce Bluce

    Ich sags mal so: Was sucht ein fremdes Kind auf deinem eingezäunten Grundstück.

    Mithaftung ist da jedenfalls nicht automatisch gegeben, da für Pools keine Gefährdungshaftung besteht.

    Schließ eine Haus- und Gründstückshaftpflicht ab, und gut ists - dann kannst dich beruhigt zurücklehnen...

    MfG!

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Das würde ich auch so sehen.

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    Antwort von FrankoNero FrankoNero

    Eltern haften für ihre Kinder nicht. Aber wenn du eine Abdeckplane hast, und du ein Schild aufgestellt hast, das niemand es betreten darft, hast du deine Schuldigkeit getan. Dann sind die Eltern drann wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn was passiert.

    Kommentar von simoneFN simoneFNsimoneFN

    Das funktioniert nicht. Die Plane ist nicht sicher genug. (hatte erst vor kurzem einen Poolplumpser eines Kleinkindes miterlebt, da war nur ne Plane drauf! Das Kind wäre ertrunken wenn die Mama nicht daneben gestanden hätte!!!)

    Kommentar von FrankoNero FrankoNeroFrankoNero

    Das funktioniert schon. Weil wenn die Mama "nicht daneben steht" hat sie die Aufsichtspflicht nicht erfüllt.

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    Antwort von simoneFN simoneFN

    Nein nicht viel. Sicherer wäre ein Abdeckgitter. Klar hat dann die Person ihre Aufsichtspflicht verletzt, aber was nützt das bei einem Unfall oder gar Tod? Du wirst mindestens mit Teilschuld reingezogen.

    Kommentar von FrankoNero FrankoNeroFrankoNero

    Nein. Keine Teilschuld, wenn die Kinder nichts auf dem Grundstück verloren haben. Stell dir vor du hättest einen Bach auf deiner Wiese. Und Kinder ertrinken in dem. Bist du dann schuld, weil du den bösen Bach nicht übergittert hast? Oder die Eltern, die nicht auf ihren Nachwuchs aufgepasst haben.

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    Antwort von wj2000 wj2000

    Ja, damit bist du deiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen. Das Grundstück muss aber abgezäunt sein.

    Kommentar von darklaser21 darklaser21

    Danke für deine rasche Antwort. Ja das Grundstück ist eingezäunt.

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    Antwort von Jaschin Jaschin

    Das Schild alleine bringt gar nichts. Das Grundstück insgesamt muß so eingezäunt sein, daß es nur unter erschwertem Aufwand betreten werden kann.

    Diese Aussage bezieht sich auf einen Borfall in der Nachbarschaft, der sich vor Kurzem erst ereignet hat.

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    Antwort von pacole1 pacole1

    Wenn man auch nur die kleinste Unsicherheit hat, ob eine selbstgebaute Gefahrenquelle nicht ausreichend gesichert ist, sollte man auf jedenfall in puncto Sicherheit nachrüsten. Denn, jetzt mal ehrlich, auch wenn Du vor dem Gesetz keine Schuld hättest, könntest Du damit leben, wenn ein Kind in Deinem Pool zu Tode käme?Ich könnte es nicht! LG pacole1

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Im Buch "Lexikon der Rechtsirrtümer" von Dr. jur. Ralf Höcker wird u.a. auch dieser Irrtum aufgeklärt. Das Schild besagt gar nichts!

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    Antwort von Meisttollerant Meisttollerant

    Du bist erst mal rechtlich auf der sichern Seite. Ich würde aber um den Pool noch eine Leine ziehen. Kniehöhe, gelb-schwarz. So haben wir uns auch moralisch noch abgesichert.

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