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Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder!

gefragt von darklaser21darklaser21 am 07.07.2008 um 11:52 Uhr

Hallo, ich habe ein Grundstück was von mir leider nicht beaufsichtigt werden kann. Auf dem Grundstück ist ein Swimmingpool mit einer Abdeckplane. Was ist, wenn da ein Kind herein fällt und ihm etwas passiert? Wer haftet in so einem Fall? Nützt mir dann dieses Baustellenschild etwas ?


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moon73
beantwortet von moon73 am 7. Juli 2008 11:57
3x
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Deine Aufgabe ist es, dein Grundstück so zu sichern oder zu begrenzen, zu bezäunen, dass niemand auf dein Grundstück kann und Schaden anrichten kann. Mal im Ernst, was nützt dir das Schild, welches kleinere Kinder nicht lesen können und die ertrinken dann in deinem Pool? Sichere den Pool so, dass kein Kind darin ertrinken kann, das sollte ausreichend sein. Eltern haben ja die Aufsichtspflicht für ihre Kinder und müssen deshalb im Schadensfall immer einstehen.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 7. Juli 2008 11:54
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Ja, damit bist du deiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen. Das Grundstück muss aber abgezäunt sein.

Kommentar von C49c1d882cf08a2ad34ef7dabcb40701smalldarklaser21 am 7. Juli 2008 11:55

Danke für deine rasche Antwort. Ja das Grundstück ist eingezäunt.


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 7. Juli 2008 11:55
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Nein nicht viel. Sicherer wäre ein Abdeckgitter. Klar hat dann die Person ihre Aufsichtspflicht verletzt, aber was nützt das bei einem Unfall oder gar Tod? Du wirst mindestens mit Teilschuld reingezogen.

Kommentar von FrankoNero am 7. Juli 2008 12:51

Nein. Keine Teilschuld, wenn die Kinder nichts auf dem Grundstück verloren haben. Stell dir vor du hättest einen Bach auf deiner Wiese. Und Kinder ertrinken in dem. Bist du dann schuld, weil du den bösen Bach nicht übergittert hast? Oder die Eltern, die nicht auf ihren Nachwuchs aufgepasst haben.


anonym
beantwortet von FrankoNero am 7. Juli 2008 11:55
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Eltern haften für ihre Kinder nicht. Aber wenn du eine Abdeckplane hast, und du ein Schild aufgestellt hast, das niemand es betreten darft, hast du deine Schuldigkeit getan. Dann sind die Eltern drann wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn was passiert.

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 7. Juli 2008 12:00

Das funktioniert nicht. Die Plane ist nicht sicher genug. (hatte erst vor kurzem einen Poolplumpser eines Kleinkindes miterlebt, da war nur ne Plane drauf! Das Kind wäre ertrunken wenn die Mama nicht daneben gestanden hätte!!!)

Kommentar von FrankoNero am 7. Juli 2008 12:02

Das funktioniert schon. Weil wenn die Mama "nicht daneben steht" hat sie die Aufsichtspflicht nicht erfüllt.


anonym
beantwortet von Bluce am 7. Juli 2008 12:13
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Ich sags mal so: Was sucht ein fremdes Kind auf deinem eingezäunten Grundstück.

Mithaftung ist da jedenfalls nicht automatisch gegeben, da für Pools keine Gefährdungshaftung besteht.

Schließ eine Haus- und Gründstückshaftpflicht ab, und gut ists - dann kannst dich beruhigt zurücklehnen...

MfG!




Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 7. Juli 2008 13:24

Das würde ich auch so sehen.


Uschke
beantwortet von Uschke am 7. Juli 2008 11:54
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Du bist erst mal rechtlich auf der sichern Seite. Ich würde aber um den Pool noch eine Leine ziehen. Kniehöhe, gelb-schwarz. So haben wir uns auch moralisch noch abgesichert.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 7. Juli 2008 13:24
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Im Buch "Lexikon der Rechtsirrtümer" von Dr. jur. Ralf Höcker wird u.a. auch dieser Irrtum aufgeklärt. Das Schild besagt gar nichts!


pacole1
beantwortet von pacole1 am 7. Juli 2008 14:14
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Wenn man auch nur die kleinste Unsicherheit hat, ob eine selbstgebaute Gefahrenquelle nicht ausreichend gesichert ist, sollte man auf jedenfall in puncto Sicherheit nachrüsten. Denn, jetzt mal ehrlich, auch wenn Du vor dem Gesetz keine Schuld hättest, könntest Du damit leben, wenn ein Kind in Deinem Pool zu Tode käme?Ich könnte es nicht! LG pacole1


Jaschin
beantwortet von Jaschin am 7. Juli 2008 14:39
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Das Schild alleine bringt gar nichts. Das Grundstück insgesamt muß so eingezäunt sein, daß es nur unter erschwertem Aufwand betreten werden kann.

Diese Aussage bezieht sich auf einen Borfall in der Nachbarschaft, der sich vor Kurzem erst ereignet hat.




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