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Betreten einer Ferienwohnung als Vermieter währen der Vermietung

Frage von elfie1411 elfie1411

Wir haben unsere Einliegerwohnung ab März als Ferienwohnung vermietet. Nun weiss ich nicht genau wie ich mich verhalten soll. Wenn die Feriengäste länger als 3 Tage da sind, dann würde ich z.B. gern mal durchsaugen und die Handtücher wechseln. Darf ich einfach so die Wohnung betreten?

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Antworten (9)

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Nehmen Sie wieder Abstand vom Vermietungsgedanken! - Sie werden sonst wahnsinnig! Die Ferienwohnung dürfen Sie dann betreten, wenn die tägliche Reinigung und das Bettenmachen wie in einem Hoitel in Ihrer Leistungsbeschreibung enthalten ist! Ansonsten sollten Sie sich des Betretens von vermietetem Wohnraum tunlichst enhalten! Putzen wickeln und rechnen Sie über die vereinbarte Endreinigung nach dem Auszug der Mieter ab.

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    Antwort von Madradena Madradena

    Eigentlich nicht. Der Vermieter darf lediglich eine bewohnte Wohnung betreten, wenn Gefahr im Verzug ist (Wasserrohrbruch, Brand etc.) oder nach vorheriger Absprache zum Ablesen der Heizkörper oder ähnliches. Aber ich würde die Mieter einfach mal fragen, die freuen sich doch sicher darüber, dass jemand saubermacht. Denn wer macht das schon gerne, wenn man Urlaub hat?

    Es gäbe aber die Möglichkeit, so etwas vorher vertraglich festzuhalten. Natürlich mit Angabe von Uhrzeiten: z. B. mittwochs zwischen 10 und 11 Uhr. Dann bist du für die nächsten Vermietungen auf der sicheren Seite. Dann können die Mieter auch immer noch ablehnen, falls Saubermachen nicht gewünscht sei.

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    In einer Ferienwohnung tut der Vermieter üblicherweise während der Vermietung nichts. Fragen darfst du sie, ob sie damit einverstanden sind mit dem Saugen oder so. Ansonsten alles vor die Türe stellen.

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    Antwort von auto350910 auto350910

    Frag doch einfach deine Mieter, ob sie den Service gerne hätten.

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    Antwort von wueselduesel wueselduesel

    Das können die Mieter auch prima alleine erledigen. Einfach einen Stapel Handtücher und einen Staubsauger hinterlegen.

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    Antwort von k2305 k2305

    Hallo,

    wenn nichts vereinbart wurde findet die Reinigung durch den Vermieter im Rahmen der Endreinigung statt. Bieten Sie eine Zwischenreinigung an sollten Sie in jedem Fall den Zeitpunkt mit dem Mieter abstimmen. Niemand wird gerne in seiner Privatsphäre gestört. Beim Wäschewechsel sollten Sie einfach nachfragen und sich nach den Bedürfnissen Ihrer Gäste richten. Im Gegensatz zu Hotels und Pensionen ist es nicht üblich die Betten zu machen und für Ordnung zu sorgen. Sollte das aber zu Ihrem Angebot gehören, müssen Sie sich mit dem Mieter abstimmen.

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    Antwort von unPocoLoco unPocoLoco

    nicht ohne die einwilligung der mieter, es sei denn es liegt ein notfall vor. im allgemeinen sollten die mieter aber eigentlich nicht viel dagegen haben, wenn du ein bisschen sauber machst - aber frage sie vorher

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    Antwort von almmichel almmichel

    Das ist üblich. Kenne das nicht anders.

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    Antwort von dodo3003 dodo3003

    im prinzip ja aber man sollte es mit den mietern absprechen sonst könnte es zu ungewollten problemen führen.

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