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betreten der Wohnung durch den VERMIETER

Frage von jimmychoo jimmychoo

hallo, habe eine frage und zwar habe ich meine wohnung gekündigt und nun will der vermieter in meine wohnung mit den neuen interessenten. darf er das in meiner abwesenheit? muss er denn nicht wenigstens einen termin mit mir ausmachen damit ich dabei bin? er will vormittags um 10 kommen während ich in der arbeit bin. wer kennt die genaue rechtslage?

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Antworten (13)

  • 7
    Antwort von andreas48 andreas48

    das darf er prinzipiell nicht, sondern er MUSS einen Termin mit dir abstimmen

    Kommentar von attaatta attaattaattaatta

    zur Not mal eben ein anderes Schloss Einsetzen ,falls er nen reserveschlüssel hat

    Kommentar von legnAkraD legnAkraDlegnAkraD

    Von Rechtswegen darf der Vermieter garnicht im besitz eines zweitschlüssels sein, zum mindest nicht ohne zustimmung des Mieters und schon garnicht ohne sein wissen

    Kommentar von ichamcomputer ichamcomputerichamcomputer

    aber jimm muss auch dem Vermiter entgegenkommen...und innerhalb einer Frist den Vermieter mit neumieter reinlassen..

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    Antwort von Tigger14 Tigger14

    er darf nur in deiner anwesenheit und mit vorheriger ankündigung bei dir auftauchen

  • 1
    Antwort von attaatta attaatta

    wechsel das Schloss aus ,dann kommt er garnicht erst in Versuchung ..Er muuss eh einen termin mit dir abstimmen ,damit su dabei bist

    Kommentar von ichamcomputer ichamcomputerichamcomputer

    und der Vermieter wechselt das Haustürschloss...

    Kommentar von attaatta attaattaattaatta

    dann zahlt er dein Hotelzimmer wenn er dir keinen Schlüssel gibt

  • 1
    Antwort von moon73 moon73

    Er muß den Termin mit dir abstimmen und du solltest ihm 1 mal wöchentlich Gelegenheit geben, dass er Besichtigungstermine machen kann. aber er muß sich nach dir richten und du kannst seinen Vorschlag , dass er morgen um 10 Uhr kommen will, getrost ablehnen. Ich würde keinen alleine in meine Wohnung lassen und du brauchst das vom Gesetz her auch nicht tun.

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    Antwort von holsch holsch

    darf er nicht. macht auch niemand, der bei trost ist...

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    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Nein. Bis zum letzten Tag nicht ohne Deine Erlaubnis.

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    Antwort von duwieich duwieich

    http://www.immo-konzept-gmbh.de/Leistungen/Wohnungsbesichtigungen.htm

    guck da mal nach

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    Antwort von Moro1 Moro1

    Auf jeden Fall Terminabsprache,er kann doch nicht in eine fremde Wohnung!

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    Antwort von Armindo Armindo

    er muß es mit Dir absprechen

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Er muss den Termin mit Dir abstimmen und sich nach Dir richten. Nicht umgekehrt. In Deiner Abwesenheit darf er die Wohnung nicht betreten, das ist Hausfriedensbruch oder sogar Einbruch.

  • 0
    Antwort von duwieich duwieich

    er muß einen termin mit dir absprechen

    er darf nicht alleine in deine wohnung das ist deine wohnung

    ich mache das gerade auch durch meine vermietung muß mir schriftlich mitteilen wann sie besichtigen möchten

    sie dürfen nur einmal die woche kommen ich habe leider den gesetzes text nicht

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    Antwort von linguini linguini

    darf er so nicht, allerdings musst du ihm dann zeitnah einen passenden termin anbieten.

    wie will er denn überhaupt in deine wohnung reinkommen, wenn du nicht da bist?

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    Antwort von DonBrush DonBrush

    Nur wenn sich kein geeigneter Termin finden lässt. Und geeignet ist bestimmt nicht 10 Uhr, da du berufstätig bist.

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