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Betreten der WG durch Vermieter bei einzeln vermieteten Zimmern

Frage von freiburger82 freiburger82

Hallo, ich habe eine Frage, die so ähnlich hier schon gestellt wurde, deren Antworten aber nicht richtig auf unseren FAll zugeschnitten sind: Also wir wohnen zu dritt in einer Wohnung im Haus des Vermieters (nicht zu empfehlen!). Die Zimmer sind einzeln an die Mieter vermietet, jeder hat seinen eigenen Mietvertrag, kein Hauptmieter. Im Vertrag steht folgendes: "Vermietet wird ein Zimmer möbliert mit Küchen- und Duschbenutzung. Die Mitbenutzung ist mit den anderen zu regeln." Die Wohnung besteht aus den drei Zimmern, einem Flur, von dem die zimmer, die küche (voll ausgestattet) und das bad abgehen. KAnn der Vermieter die Wohnung ohne oder gegen unseren Willen b

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Antworten (6)

  • 6
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Ich sehe keinen Unterschied zu dieser Frage: WG - Betreten des Vermieters

    Kommentar von freiburger82 freiburger82

    Naja, ich wollte es diese Mal so korrekt wie möglich formulieren!

  • 0
    Antwort von freiburger82 freiburger82

    Mich würde mal interessieren, wie dies Mibenutzung zu verstehen ist! Ja, ich weiß, verbindliche Rechtberatung wäre angebrachter, aber jetzt ist wochenende und vllcht hat ja jemand genau in einem solchen Fall Erfahrung gemacht! Danke übrigens! Und dieses ständige Betreten der Wohnung nervt einfach!

    Kommentar von Debbie2311 Debbie2311Debbie2311

    Im Mietvertrag steht doch bestimmt konkret drin mit WEM man die Mitbenutzung absprechen muss oder? Und wenn da steht mit den Mit-Mietern, dann hat der Vermieter KEIN Mitbenutzungsrecht!

    Kommentar von Debbie2311 Debbie2311Debbie2311

    Nachtrag: Sag ihm das du ihn auf Hausfriedensbruch verklagst, wenn er das nochmal macht. Das kannst du nämlich!!!

    Kommentar von Debbie2311 Debbie2311Debbie2311

    Schau mal hier unter Besichtigung: http://www.rewirpower.de/home/energie/mieterservice/mietratgeber/hausrecht.html Damit dürfte wohl alles gesagt sein.

    Kommentar von freiburger82 freiburger82

    ja, im Mietvertrag steht explizit: Die Mitbenutzung ist mit den anderen zu regeln!

    DAnke für den Austausch!

    Kommentar von freiburger82 freiburger82

    Mich hat immer nur die Tatsache verunsichert, dass EInzelmietverträge abgeschlossen wurden.

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    Antwort von freiburger82 freiburger82

    na, das geht aber flott: nein, wir teilen uns nichts. Der Vermieter hat eine eigene Wohnung im selben Haus!

    Kommentar von Debbie2311 Debbie2311Debbie2311

    Wieso sollte er dann einfach eure Zimmer/Bad/Küche betreten dürfen? Ihr habt doch einen Vertrag wie jeder andere auch. Die Mitbenutzung ist mit den anderen MIETERN zu regeln, nicht mit dem VERMIETER. ;)

    Kommentar von freiburger82 freiburger82

    Na, und um das Betreten der Zimmer geht es ja auch nicht, nur um das Betreten der Wohnung als solche! Ich denke, bereits beim Drohen mit Hausfriedensbruch würde er schon einknicken, ist ja nicht mehr der Jüngste! Im grunde legt man ja wert auf ein angenehmes Mietverhältnis, aber irgendwann reicht es!

    Kommentar von support supportsupport

    Liebe/r freiburger82,

    bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

    Viele Grüße

    Verena vom gutefrage.net-Support

  • 0
    Antwort von freiburger82 freiburger82

    NAch meinem Dafürhalten kann dies der Vermieter nicht. Würde er sich durch diese Regeln der Mitbenutzung und der Einzelzimmervermietung nicht ständig das Recht vorbehalten, die Wohnung zu betreten und dadurch eindeutig das Recht des Mieters unterlaufen? ZUdem wird erst geklingelt, dann mit dem Schlüssel die Wohnungstür geöffnet...der Vermieter rennt dann durch die Wohnung und klopft an die Zimmertür des Mieters...an die Küchen- oder Badtür wird aber nicht angeklopft, sondern einfach betreten... Ist die Wohnung nun als ganzes vermietet oder nicht?

    Kommentar von Debbie2311 Debbie2311Debbie2311

    Teilt ihr euch das Badezimmer und die Küche mit dem Vermieter?

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    Antwort von Debbie2311 Debbie2311

    Ist kein Unterschied zu jedem anderen Mietvertrag.

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    Antwort von Quandt Quandt

    Ein eindeutiges: Nö!

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