hallo, ich wohne in Berlin in einer Mietwohnung (alleine) und bieziehe Zuschuss zu ungedeckten kosten der unterkunft und Heizung nach (§22 Abs. 7 SGB II) seit 2 jahren, da ich noch in Ausbildung bin. Das Arbeitsamt zahlt mir monatlich 230€, meine Gesamtmiete beträgt 360€ (200€ Grundmiete und 160€ Nebenkosten) den rest der Miete krieg ich vom BaFög (60€) und muss auch noch selbst was zuzahlen. Letztes Jahr hatte ich in der Betriebskostenabrechnung 10 € nachzuzahlen, das habe ich "aus eigener Tasche" bezahlt. Dieses Jahr habe ich nun ein Guthaben von 400€. (ja es ist alles richtig berechnet worden ) Muss ich das nun angeben und es wird mir abgezogen??? Weil das Amt zahlt mir ja nicht die volle Miete also seh ich auch nich ein warum ich das gesamte Guthaben ans Amt zurückzahlen soll. Wenn ich es nur anteilig zurückzahlen muss, wie viel ist das? Habt ihr da erfahrungen oder ähnliches? Die Miete zahlt mir das Amt auf mein Konto und das Guthaben wird mit der Miete verrechnet (ich muss im Dezember dann keine Miete zahlen) also würde das auf meinem Kontoauzug auch nicht auffallen wenn ich das Geld für was anderes vejubel oder Fragt das Amt nach den Betriebskostenabrechnungen wenn ich mit der Ausbildung fertig bin?
Vielen Dank für eure Antworten!
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