Darf man Barfuß Autofahren??
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DonRamonDonRamon
Der ADAC sieht da eine Ordnungswidrigkeit und viele Versicherer ebenso, da denen JEDER Grund recht kommt um sich vor einer Zahlung zu drücken! der ADAC tut es:
"Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).
Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.
Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.
Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.
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3Antwort von
NervNervNervNerv
NEIN!
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Katzenkind88Katzenkind88 Und wieso? Logisch gesehn, hat man barfuß ja viel mehr Gefühl im Fuß...
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NervNervNervNerv ja, mehr GEfühl, aber ncih ansatzweise soviel Kontrolle! Genauso darf man nciht mit Flip Flops fahren. Das gibt immer mindestens eine Verwahrnung und wenn du Pech ahst, kostet es sogar was, ganz schlimm wird es, wenn du einen Unfall hast, denn dann bekommst du in jedem Fall wenigstens eine Mitschuld!
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Katzenkind88Katzenkind88 Ja das mit den Flip Flops wusst ich. Hatte halt gestern nur hohe schuhe oder Flips;)
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2Antwort von
freddy23111996freddy23111996
Da gibt es keine Regelung.
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rudelmoinmoinrudelmoinmoin nartürlich gibt es eine regelung (STVO)
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Lexa1Lexa1 steht aber nichts übers Barfußfahren drin
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histeffi79histeffi79 aber etwas über geeignetes schuhwerk
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Katzenkind88Katzenkind88 anscheinend ja doch. s.o.
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Lexa1Lexa1 -
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1Antwort von
WeVauWeVau
Nach nun mehrmaliger Kontrolle durch die Polizei ist mir heute die Frage gekommen ob die Polizei das Fahren ohne Schuhe und Socken, also barfuss, als Ordnungswidrigkeit oder Straftat ansieht?
der ADAC tut es:
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1Antwort von
Pauli1965Pauli1965
Es gibt keine gesetzliche regelung dafür. aber wenn du einen Unfall hast bekommst du auf jeden fall Teilschuld. Auch einfache Schlappen oder Flip Flops sind nicht geeignet. Hab ma im Fernsehen einen Bericht darüber gesehen, dass sogar LKW Fahrer dazu angehalten werden festes Schuhwerk zu tragen. www.gutefrage.net/frage/darf-man-ohne-schuhe-auto-fahren
Lies das malKommentar von
Lexa1Lexa1 -
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jessi410jessi410
Ich glaub nicht..mach ich aber trotzdem ab und zu..Lieber barfuß als mit Schuhen die n Absatz haben^^
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Katzenkind88Katzenkind88 Genau das Problem hatte ich nämlich gestern auch:) Hatte hohe Hacken an, womit man nu wirklich sehr schlecht fahren kann. Hatte noch Flip Flops mit, aber damit fahr ich erst Recht nicht. Und ohne Schih hat man ja dann eh mehr Gefühl...denk ich mal:)
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Lexa1Lexa1
Es gibt keine Gestzliche Vorschrift, aber bei einem Unfall bekommst du eine Teilschuld
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rudelmoinmoinrudelmoinmoin trägst die gesamt schuld
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Lexa1Lexa1 nur eine Teilschuld, je nach Unfallart. Siehe Autobild ( die Neuste)
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Lexa1Lexa1 -
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hornehorne
Im Hobby-Barfuß-Renaissance-Forum (googeln!) könnt Ihr nachlesen, dass barfuß Fahren erlaubt und gut praktikabel ist. Manche fahren seit vielen Jahrzehnten nur so.
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bonaserabonasera
die Antwort ergibt sich eigentlich schon von allein? Für Gas und Bremse braucht man halt richtiges Schuhwerk.Zumnindest muss der Fuß halt haben.
Du hast nicht nur für dich Verantwortung im Straßenverkehr zu tragen, sonder auch dafür zu Sorgen das andere nicht gefährdet sind.
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histeffi79histeffi79
also ich habs mal gemacht, weil ich blasen an den füßen hatte... nach ner halben minute hab ich dann die schuhe wieder angezogen, weil es fast unmöglich war anständig mit den pedalen umzugehen..
Vielen Dank:)
Gerne!