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Betreff nervt

Frage von Katzenkind88 Katzenkind88

Darf man Barfuß Autofahren??

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Antworten (10)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DonRamon DonRamon

    Der ADAC sieht da eine Ordnungswidrigkeit und viele Versicherer ebenso, da denen JEDER Grund recht kommt um sich vor einer Zahlung zu drücken! der ADAC tut es:

    "Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).

    Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.

    Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.

    Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.

    Kommentar von Katzenkind88 Katzenkind88Katzenkind88

    Vielen Dank:)

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Gerne!

  • 3
    Antwort von NervNerv NervNerv

    NEIN!

    Kommentar von Katzenkind88 Katzenkind88Katzenkind88

    Und wieso? Logisch gesehn, hat man barfuß ja viel mehr Gefühl im Fuß...

    Kommentar von NervNerv NervNervNervNerv

    ja, mehr GEfühl, aber ncih ansatzweise soviel Kontrolle! Genauso darf man nciht mit Flip Flops fahren. Das gibt immer mindestens eine Verwahrnung und wenn du Pech ahst, kostet es sogar was, ganz schlimm wird es, wenn du einen Unfall hast, denn dann bekommst du in jedem Fall wenigstens eine Mitschuld!

    Kommentar von Katzenkind88 Katzenkind88Katzenkind88

    Ja das mit den Flip Flops wusst ich. Hatte halt gestern nur hohe schuhe oder Flips;)

  • 2
    Antwort von freddy23111996 freddy23111996

    Da gibt es keine Regelung.

    Kommentar von rudelmoinmoin rudelmoinmoinrudelmoinmoin

    nartürlich gibt es eine regelung (STVO)

    Kommentar von Lexa1 Lexa1Lexa1

    steht aber nichts übers Barfußfahren drin

    Kommentar von histeffi79 histeffi79histeffi79

    aber etwas über geeignetes schuhwerk

    Kommentar von Katzenkind88 Katzenkind88Katzenkind88

    anscheinend ja doch. s.o.

    Kommentar von Lexa1 Lexa1Lexa1
  • 1
    Antwort von WeVau WeVau

    Nach nun mehrmaliger Kontrolle durch die Polizei ist mir heute die Frage gekommen ob die Polizei das Fahren ohne Schuhe und Socken, also barfuss, als Ordnungswidrigkeit oder Straftat ansieht?

    der ADAC tut es:

    http://www.wer-weiss-was.de/theme132/article3189177.html

  • 1
    Antwort von Pauli1965 Pauli1965

    Es gibt keine gesetzliche regelung dafür. aber wenn du einen Unfall hast bekommst du auf jeden fall Teilschuld. Auch einfache Schlappen oder Flip Flops sind nicht geeignet. Hab ma im Fernsehen einen Bericht darüber gesehen, dass sogar LKW Fahrer dazu angehalten werden festes Schuhwerk zu tragen. www.gutefrage.net/frage/darf-man-ohne-schuhe-auto-fahren
    Lies das mal

    Kommentar von Lexa1 Lexa1Lexa1
  • 1
    Antwort von jessi410 jessi410

    Ich glaub nicht..mach ich aber trotzdem ab und zu..Lieber barfuß als mit Schuhen die n Absatz haben^^

    Kommentar von Katzenkind88 Katzenkind88Katzenkind88

    Genau das Problem hatte ich nämlich gestern auch:) Hatte hohe Hacken an, womit man nu wirklich sehr schlecht fahren kann. Hatte noch Flip Flops mit, aber damit fahr ich erst Recht nicht. Und ohne Schih hat man ja dann eh mehr Gefühl...denk ich mal:)

  • 1
    Antwort von Lexa1 Lexa1

    Es gibt keine Gestzliche Vorschrift, aber bei einem Unfall bekommst du eine Teilschuld

    Kommentar von rudelmoinmoin rudelmoinmoinrudelmoinmoin

    trägst die gesamt schuld

    Kommentar von Lexa1 Lexa1Lexa1

    nur eine Teilschuld, je nach Unfallart. Siehe Autobild ( die Neuste)

    Kommentar von Lexa1 Lexa1Lexa1
  • 0
    Antwort von horne horne

    Im Hobby-Barfuß-Renaissance-Forum (googeln!) könnt Ihr nachlesen, dass barfuß Fahren erlaubt und gut praktikabel ist. Manche fahren seit vielen Jahrzehnten nur so.

  • 0
    Antwort von bonasera bonasera

    die Antwort ergibt sich eigentlich schon von allein? Für Gas und Bremse braucht man halt richtiges Schuhwerk.Zumnindest muss der Fuß halt haben.

    Du hast nicht nur für dich Verantwortung im Straßenverkehr zu tragen, sonder auch dafür zu Sorgen das andere nicht gefährdet sind.

  • 0
    Antwort von histeffi79 histeffi79

    also ich habs mal gemacht, weil ich blasen an den füßen hatte... nach ner halben minute hab ich dann die schuhe wieder angezogen, weil es fast unmöglich war anständig mit den pedalen umzugehen..

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