Hallo,
habe eine Frage zum Erbrecht bzw. Pfilchtteil.
Folgender Fall:
Meine Mutter, sie lebt noch, hat das Haus an meinen Bruder überschrieben bzw. per Schenkung übertragen. Mein Vater ist vor Jahren schon verstorben. Nun hat mein Bruder das Haus veräussert, verkauft. Dieses Haus ist aber noch belastet, die Tilgung wird von meinem Bruder getragen. Da ich keinen Kontakt mehr mit Ihm pflegen möchte, Zerstritten, möchte ich nun folgendes Wissen: Besteht die Möglichkeit meinen Erbteil/Pflichtteil vorzeitig einzufordern?
Für eine Antwort wäre ich Dankbar.
sorry - Schreibfehler: Pflichteilsanspruch besteht nicht zu Lebzeiten