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Betreff: Erbrecht / Pflichtteil

Frage von ThorSteiger ThorSteiger

Hallo,

habe eine Frage zum Erbrecht bzw. Pfilchtteil.

Folgender Fall:

Meine Mutter, sie lebt noch, hat das Haus an meinen Bruder überschrieben bzw. per Schenkung übertragen. Mein Vater ist vor Jahren schon verstorben. Nun hat mein Bruder das Haus veräussert, verkauft. Dieses Haus ist aber noch belastet, die Tilgung wird von meinem Bruder getragen. Da ich keinen Kontakt mehr mit Ihm pflegen möchte, Zerstritten, möchte ich nun folgendes Wissen: Besteht die Möglichkeit meinen Erbteil/Pflichtteil vorzeitig einzufordern?

Für eine Antwort wäre ich Dankbar.

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sergius sergius

    Eindeutige Antwort auf die eindeutig Frage: Vor dem Tode Ihrer Mutter haben Sie weder einen Erb- noch einen Pflichtteilsanspruch. N a c h dem Tod Ihrer Mutter, wenn diese innerhalb 10 Jahren nach der Schenkung des Hauses an Ihren Bruder verstirbt, können Sie verlangen, dass der Wert des Hauses dem Nachlass rechnerisch zugeschlagen und Ihr Pflichtteil nach diesem erhöhten Wert berechnet wird. Aber nach neuester Gesetzeslage mindert sich die Wertanrechnung des Geschenks auf den Nachlass jährlich um 10%. Das bedeutet z.B., wenn Ihre Mutter 5 Jahre nach der Schenkung verstirbt, werden nur noch 50% des Wertes des Hauses dem Nachlass zugeschlagen. Auf das verschenkte Haus selbst haben Sie unter keinem rechtlichen Aspekt Anspruch, aber auch die darauf lastenden Schulden treffen Sie nicht.

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Auf das Haus hast Du keinen Zugriff mehr. Das wurde von Deiner Mutter an Deinen Bruder verschenkt. Damit fällt es aus der Erbmasse raus.

    Du kannst Di vorzeitige Auszahlung des Pflichtteils beanspruchen. Würde ich aber nicht machen. Wer weiß, was noch dazu kommt. Es würde dann vom derzeitigen Stand ausgegangen. Und so viel wird nicht mehr zu holen sein, wenn das Haus verschenkt wurde. Dann warte lieber das Ableben Deiner Mutter ab.

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    Antwort von moods moods

    Da es sich um eine Schenkung zu Lebzeiten handelt, fällt es nicht in die Erbschaft. Jedoch wird im Fall des Ablebens der Mutter binnen 10 Jahren nach der Schenkung die Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche voraussichtlich möglich sein. Hoffe geholfen zu haben.

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    Antwort von Kehrwisch Kehrwisch

    Ob vorzeitig was zu machen ist, das weiß ich nicht. Ich kann Dir aber sagen: Wenn Deine Mutter innerhalb der nächsten 10 Jahre verstirbt, kannst Du den Pflichtteil Deinem Bruder gegenüber geltend machen. Dies hatte meine Tante in unserem Fall versucht. Da aber zwischen Schenkung und Tod des Opas 14 Jahre lagen hatte sie keine Chance mehr. Ebenso lagen mehr als 10 Jahre zwischen Schenkung und Pflegeheim für den Opa (er wurde jahrelang von meiner Mutter gepflegt aber die letzten 6 Wochen gings einfach nicht mehr) und somit konnte das Sozialamt auch nicht mehr auf das geschenkte Haus zurückgreifen. Innerhalb 10 Jahren wäre es möglich gewesen.

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    Antwort von clausrutan clausrutan

    der Pflichtteilsanspruch besteht nur zu Lebzeiten. Da kann man mit seinem Eigentum machen was man will. Das Haus gehört deinem Bruder incl. der Schulden. Die gute Nachricht für dich: "Du musst mit deinem Bruder weiterhin keinen Kontakt aufnehmen!" Die Schlechte: "Dir steht nur das zu was im Todesfall noch bei deiner Mutter an Barvermögen, Sachwerten und Bankkonten da ist. Falls du enterbt wurdest und du und dein Bruder die einzigen Erben seid, dann ist das ein Viertel".

    Kommentar von clausrutan clausrutanclausrutan

    sorry - Schreibfehler: Pflichteilsanspruch besteht nicht zu Lebzeiten

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    das weiß ich leider nicht. wann hat deine mutter deinem bruder nach haus geschenkt?. sie muß nach der schenkung mind. noch 10 jahre leben, sonst darf dein bruder schön die steuern zahlen.

  • 1
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Welcher Pflichtteil?

    Man kann nur vererben, was einem gehört. Und da dieses Haus nicht mehr Eigentum Deiner Mutter ist....

    Man kann einen Pflichtteil zwar auch zu Lebzeiten des Erblassers auszahlen lassen und im schlimmsten aller Fälle sogar einklagen, nur setzt das voraus, dass überhaupt Erbmasse vorhanden ist.

    Kommentar von Kehrwisch KehrwischKehrwisch

    Falsch. Deine Mutter muß nach der Schenkung noch 10 Jahre überleben, erst dann ist keine Erbmasse mehr vorhanden und Du bekommst nichts. Wenn sie innerhalb der 10 Jahre stirbt kannst Du von Deinem Bruder den Pflichtteil verlangen. Wir hatten das selbe Problem. Da aber zwischen Schenkung und Tod des Opas 14 Jahre lagen, hatte meine Tante keine Chance mehr. Innerhalb 10 Jahre hätte meine Mutter ihr den Pflichtteil auszahlen müssen. Dies ist auch so wenn nun die Mutter in ein Pflegeheim müsste. Dann ging es dem Haus an den Kragen da es noch keine 10 Jahre her ist mit der Schenkung.

  • 1
    Antwort von Panazee Panazee

    Nun, dafür ist es jetzt wohl zu spät. Das Haus ist ja nicht mehr im Besitz deiner Mutter. Sie hat es ja verschenkt. Einen Pflichtteil kann man nur einfordern, wenn etwas da ist zum Einfordern. Gegenüber deinem Bruder hast du kein Recht auf einen Erbteil/Pflichteil.

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    Antwort von Nellina Nellina

    Wenn Deine Mutter die Schenkung gemacht hat, hat sie Dich damals nicht ausbezahlt?

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Das hätte sie auch gar nicht tun müssen, Geschenke macht man freiwillig, ohne dass jemand anderes auch noch etwas bekommen muss.

    Kommentar von Nellina NellinaNellina

    Das weiss ich auch, dass die Mutter das nicht muss. Allerdings sollte eine Mutter alle Kinder gleich behandeln.

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Man kennt leider die Hintergründe nicht, die dazu geführt haben.

    Familienstreitigkeiten gibt es häufig.

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Von wem willst du was einfordern?

    Von deinem Bruder?

    m.E. Null Chance!

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    Antwort von swallowtail swallowtail

    Nein.

    Denn, deine Mutter ist noch am Leben.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Das wäre auch in diesem Fall möglich.

    Kommentar von Waschi WaschiWaschi

    Das ist nicht ganz richtig. Die Mutter hat das Haus ja schon Überschrieben.De Fakto gehört es dem Bruder.Pflichtteil gäbe es nur, wenn der Bruder stirbt. Mit vorzeitig kenne ich mich aber leider auch nicht aus. Ein Anwalt/ Notar kann da sicher helfen. mfg

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Nein, nicht mal das! Es gilt die 10-Jahres Hürde nach der Schenkung!

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