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Betrag unseriöser Firma im Internet

gefragt von Nico1988 am 18.01.2009 um 23:19 Uhr

hallo allerseits, habe mich vor nem Monat bei so ner Seite angemeldet, als ich gesehen habe, dass dies mit kosten verbunden ist, habe ich die Seite geschlossen und den Vertrag widerrufen. Die sagen von wegen Dienstleistung wurde bereits in Anspruch genommen, dies kann nicht widerrufen werden. Nun habe ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt bekommen. Soll ich dies einfach ignorieren UND LÖSCHEN? bitte um antwort. vielen dank im voraus.


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MrsHyde
beantwortet von MrsHyde am 18. Januar 2009 23:22
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Schau mal bei Google, ob Du noch andere "Betroffene" findest. Grundsätzlich würde ich die Mahnung nicht löschen aber ignorieren. Lediglich einen Mahnbescheid darfst Du nicht mehr übersehen, da solltest Du dann schnellstens Widerspruch einlegen.


molinax
beantwortet von molinax am 18. Januar 2009 23:22
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Du musst ja wissen, ob du eine Dienstleistung in Anspruch genommen hast.

Wenn du sicher bist, dass nein. Löschen! Sonst aufbewahren.


Handwerk
beantwortet von Handwerk am 18. Januar 2009 23:22
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Sobald du dem Link auf deinem Mailaccount gefolgt bist, ist der Vetrag rechtskräftig. Gibt viele scheis..s Klauseln, bin selbst in eine reingetapst. War bestimmt ein Downloadportal,oder??

Kommentar von brainstuff am 20. Januar 2009 19:23

Das ist Quatsch: Kein im Internet geschlossener Vertrag ist wirklich rechtskräftig. Gerichte akzeptieren noch nicht einmal Verträge die per FAX abgeschlossen wurden. Jeder Richter der einen "Vertrag" der im Internet abgeschlossen wurde annerkennt, muss sich auf seinen Verstand untersuchen lassen: die Daten im Internet können bekanntlicherweise sogar von angeblichen "Hackern" manipuliert werden, eine Internet Verbindung ist nicht zwingend eine Landesinnere Verbindung, sondern sie kann auch über das Ausland erfolgt sein ... Ist ein Vertrag der zwischen zwei Bürgern der EU abgeschlossen wurde, wobei der Abschluss noch über mehrere im ausser EU-Bereich liegende Maschinen gegangen ist wirklich Rechtswirksam ? Oder gilt da eventuell amerikanisches Recht weil ein "Vermittler" in Amerika gesessen hat?

Kommentar von F108045c3565d9156773f9ee3cf5bb1dsmallmathias419 am 21. Januar 2009 05:05

man kann jeden Vertrag auch innerhalb 14 Tagen rechtswirksam kündigen


groovie
beantwortet von groovie am 18. Januar 2009 23:22
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Was für Dienstleistung sollst du denn inanspruch genommen haben? du hast immer, bei jedem "vertragsabschluss" 14 Tage widerrufs recht, da können die dir gar nichts. deine email nicht löschen, damit du was in der hand hast.

Kommentar von A0420aa5bc95941f7f1f42b0e61e368asmallHandwerk am 18. Januar 2009 23:24

es sei denn in den AGs steht" Rücktritt vom Widerrufsrecht", hat man schnell überlesen und schon ham´se dich

Kommentar von Esk81 am 18. Januar 2009 23:25

Sowas ist aber meines Erachtens nicht rechtens. Solche Klauseln sind eh nicht rechtskräftig afaik.

Kommentar von A0420aa5bc95941f7f1f42b0e61e368asmallHandwerk am 18. Januar 2009 23:26

leider schon

Kommentar von 74bc05939ac82d0e82e244c2b113d23dsmallgroovie am 18. Januar 2009 23:28

bist du sicher? Ich bin der festen Meinung man hat die 14 T. immer. bis jetzt jeden falls

Kommentar von F108045c3565d9156773f9ee3cf5bb1dsmallmathias419 am 21. Januar 2009 05:06

solche Klauseln sind nicht rechtswirksam - das ist Dummenfang

woher hast Du eigentlich solche Weisheiten????


anonym
beantwortet von Esk81 am 18. Januar 2009 23:23
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Ich hab einen ähnlichen Vorfall hinter mir. Dabei wurden mir Mahnungen per Email zugesandt und ich solle doch einen Betrag zahlen. Internetrecherche ergab dass das sone Dummfangseite war und ich das Ganze getrost ignorieren kann. Google mal den Absender. Vielleicht mal wieder Frau Katja Walther aus München...

Kommentar von 74bc05939ac82d0e82e244c2b113d23dsmallgroovie am 18. Januar 2009 23:24

Ja die Walther hat schon fast ein promistatus, durch ihre machenschaften. die blöde ....

Kommentar von Esk81 am 18. Januar 2009 23:26

Jop....werd ich sicher noch Späßchen mit haben. Verbraucherzentrale reibt sich die Hände und die Anwaltskammer München auch.


isedinger
beantwortet von isedinger am 18. Januar 2009 23:23
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Welche Firma war denn das?


anonym
beantwortet von thabitas am 18. Januar 2009 23:24
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wie hiess die seite?? meine schwester (13) war auch ausversehen mal auf so einer seite, hat sich jedoch noch nicht mal angemeldet und hat daraufhin einen brief gekriegt.. wir haben danach beim k-tipp (schweiz) nachgefragt und man sagte uns wir können das getrost ignorieren, weil das so eine abzockerfirma sei die hunderte von www-adressen hat und immer nach dem gleichen muster vorginge.. ich würde mich aber sonst noch ausführlich darüber informieren


anonym
beantwortet von anjanni am 18. Januar 2009 23:29
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So lange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, kannst Du das getrost ignorieren.

Du darfst hier übrigens durchaus verraten, welche Seite das war - als Warnung für andere.


anonym
beantwortet von Felixguido am 18. Januar 2009 23:46
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Dieser Fall war gerade in der Konsumentenschutzinformation. Die Beweisführung, dass der Dienst in Anspruch genommen wurde, muss vom Dienst nachgewiesen werden. Die Rücktritts-Klauseln müssen klar und einwandfrei erkennbar (im Text hervorgehoben und an leicht lesbarer Stelle) angeführt sein. Ein im KonsSchGesetz festgelegtes Recht ist unverzichtbar. Eine derartige Klausel wegen Verzichts ist rechtswidrig. Empfehle dir, abzuwarten und bei Weiterungen die Nerven behalten und den Konsumentenschutz einzuschalten.


anonym
beantwortet von Nico1988 am 18. Januar 2009 23:48
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pyjamagirls oder so ;)


anonym
beantwortet von rhynerberg am 30. Juli 2009 21:28
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schaut einmal in Sat1 Forum nach, dort sind alle Berichte zu diesen Firmen durch Akte 09 aufgerufen


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