hallo allerseits, habe mich vor nem Monat bei so ner Seite angemeldet, als ich gesehen habe, dass dies mit kosten verbunden ist, habe ich die Seite geschlossen und den Vertrag widerrufen. Die sagen von wegen Dienstleistung wurde bereits in Anspruch genommen, dies kann nicht widerrufen werden. Nun habe ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt bekommen. Soll ich dies einfach ignorieren UND LÖSCHEN? bitte um antwort. vielen dank im voraus.
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Schau mal bei Google, ob Du noch andere "Betroffene" findest. Grundsätzlich würde ich die Mahnung nicht löschen aber ignorieren. Lediglich einen Mahnbescheid darfst Du nicht mehr übersehen, da solltest Du dann schnellstens Widerspruch einlegen.

Du musst ja wissen, ob du eine Dienstleistung in Anspruch genommen hast.
Wenn du sicher bist, dass nein. Löschen! Sonst aufbewahren.

Sobald du dem Link auf deinem Mailaccount gefolgt bist, ist der Vetrag rechtskräftig. Gibt viele scheis..s Klauseln, bin selbst in eine reingetapst. War bestimmt ein Downloadportal,oder??
Das ist Quatsch: Kein im Internet geschlossener Vertrag ist wirklich rechtskräftig. Gerichte akzeptieren noch nicht einmal Verträge die per FAX abgeschlossen wurden. Jeder Richter der einen "Vertrag" der im Internet abgeschlossen wurde annerkennt, muss sich auf seinen Verstand untersuchen lassen: die Daten im Internet können bekanntlicherweise sogar von angeblichen "Hackern" manipuliert werden, eine Internet Verbindung ist nicht zwingend eine Landesinnere Verbindung, sondern sie kann auch über das Ausland erfolgt sein ... Ist ein Vertrag der zwischen zwei Bürgern der EU abgeschlossen wurde, wobei der Abschluss noch über mehrere im ausser EU-Bereich liegende Maschinen gegangen ist wirklich Rechtswirksam ? Oder gilt da eventuell amerikanisches Recht weil ein "Vermittler" in Amerika gesessen hat?
mathias419 am 21. Januar 2009 05:05 man kann jeden Vertrag auch innerhalb 14 Tagen rechtswirksam kündigen

Was für Dienstleistung sollst du denn inanspruch genommen haben? du hast immer, bei jedem "vertragsabschluss" 14 Tage widerrufs recht, da können die dir gar nichts. deine email nicht löschen, damit du was in der hand hast.
Handwerk am 18. Januar 2009 23:24 es sei denn in den AGs steht" Rücktritt vom Widerrufsrecht", hat man schnell überlesen und schon ham´se dich
Sowas ist aber meines Erachtens nicht rechtens. Solche Klauseln sind eh nicht rechtskräftig afaik.
Handwerk am 18. Januar 2009 23:26 leider schon
groovie am 18. Januar 2009 23:28 bist du sicher? Ich bin der festen Meinung man hat die 14 T. immer. bis jetzt jeden falls
mathias419 am 21. Januar 2009 05:06 solche Klauseln sind nicht rechtswirksam - das ist Dummenfang
woher hast Du eigentlich solche Weisheiten????
Ich hab einen ähnlichen Vorfall hinter mir. Dabei wurden mir Mahnungen per Email zugesandt und ich solle doch einen Betrag zahlen. Internetrecherche ergab dass das sone Dummfangseite war und ich das Ganze getrost ignorieren kann. Google mal den Absender. Vielleicht mal wieder Frau Katja Walther aus München...
groovie am 18. Januar 2009 23:24 Ja die Walther hat schon fast ein promistatus, durch ihre machenschaften. die blöde ....
Jop....werd ich sicher noch Späßchen mit haben. Verbraucherzentrale reibt sich die Hände und die Anwaltskammer München auch.
wie hiess die seite?? meine schwester (13) war auch ausversehen mal auf so einer seite, hat sich jedoch noch nicht mal angemeldet und hat daraufhin einen brief gekriegt.. wir haben danach beim k-tipp (schweiz) nachgefragt und man sagte uns wir können das getrost ignorieren, weil das so eine abzockerfirma sei die hunderte von www-adressen hat und immer nach dem gleichen muster vorginge.. ich würde mich aber sonst noch ausführlich darüber informieren
So lange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, kannst Du das getrost ignorieren.
Du darfst hier übrigens durchaus verraten, welche Seite das war - als Warnung für andere.
Dieser Fall war gerade in der Konsumentenschutzinformation. Die Beweisführung, dass der Dienst in Anspruch genommen wurde, muss vom Dienst nachgewiesen werden. Die Rücktritts-Klauseln müssen klar und einwandfrei erkennbar (im Text hervorgehoben und an leicht lesbarer Stelle) angeführt sein. Ein im KonsSchGesetz festgelegtes Recht ist unverzichtbar. Eine derartige Klausel wegen Verzichts ist rechtswidrig. Empfehle dir, abzuwarten und bei Weiterungen die Nerven behalten und den Konsumentenschutz einzuschalten.
schaut einmal in Sat1 Forum nach, dort sind alle Berichte zu diesen Firmen durch Akte 09 aufgerufen