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Betrag unseriöser Firma im Internet

Frage von Nico1988 Nico1988

hallo allerseits, habe mich vor nem Monat bei so ner Seite angemeldet, als ich gesehen habe, dass dies mit kosten verbunden ist, habe ich die Seite geschlossen und den Vertrag widerrufen. Die sagen von wegen Dienstleistung wurde bereits in Anspruch genommen, dies kann nicht widerrufen werden. Nun habe ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt bekommen. Soll ich dies einfach ignorieren UND LÖSCHEN? bitte um antwort. vielen dank im voraus.

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Antworten (11)

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    Antwort von MrsHyde MrsHyde

    Schau mal bei Google, ob Du noch andere "Betroffene" findest. Grundsätzlich würde ich die Mahnung nicht löschen aber ignorieren. Lediglich einen Mahnbescheid darfst Du nicht mehr übersehen, da solltest Du dann schnellstens Widerspruch einlegen.

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    Antwort von molinax molinax

    Du musst ja wissen, ob du eine Dienstleistung in Anspruch genommen hast.

    Wenn du sicher bist, dass nein. Löschen! Sonst aufbewahren.

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    Antwort von rhynerberg rhynerberg

    schaut einmal in Sat1 Forum nach, dort sind alle Berichte zu diesen Firmen durch Akte 09 aufgerufen

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    Antwort von Nico1988 Nico1988

    pyjamagirls oder so ;)

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    Antwort von Felixguido Felixguido

    Dieser Fall war gerade in der Konsumentenschutzinformation. Die Beweisführung, dass der Dienst in Anspruch genommen wurde, muss vom Dienst nachgewiesen werden. Die Rücktritts-Klauseln müssen klar und einwandfrei erkennbar (im Text hervorgehoben und an leicht lesbarer Stelle) angeführt sein. Ein im KonsSchGesetz festgelegtes Recht ist unverzichtbar. Eine derartige Klausel wegen Verzichts ist rechtswidrig. Empfehle dir, abzuwarten und bei Weiterungen die Nerven behalten und den Konsumentenschutz einzuschalten.

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    Antwort von anjanni anjanni

    So lange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, kannst Du das getrost ignorieren.

    Du darfst hier übrigens durchaus verraten, welche Seite das war - als Warnung für andere.

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    Antwort von thabitas thabitas

    wie hiess die seite?? meine schwester (13) war auch ausversehen mal auf so einer seite, hat sich jedoch noch nicht mal angemeldet und hat daraufhin einen brief gekriegt.. wir haben danach beim k-tipp (schweiz) nachgefragt und man sagte uns wir können das getrost ignorieren, weil das so eine abzockerfirma sei die hunderte von www-adressen hat und immer nach dem gleichen muster vorginge.. ich würde mich aber sonst noch ausführlich darüber informieren

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    Antwort von isedinger isedinger

    Welche Firma war denn das?

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    Antwort von Esk81 Esk81

    Ich hab einen ähnlichen Vorfall hinter mir. Dabei wurden mir Mahnungen per Email zugesandt und ich solle doch einen Betrag zahlen. Internetrecherche ergab dass das sone Dummfangseite war und ich das Ganze getrost ignorieren kann. Google mal den Absender. Vielleicht mal wieder Frau Katja Walther aus München...

    Kommentar von groovie grooviegroovie

    Ja die Walther hat schon fast ein promistatus, durch ihre machenschaften. die blöde ....

    Kommentar von Esk81 Esk81Esk81

    Jop....werd ich sicher noch Späßchen mit haben. Verbraucherzentrale reibt sich die Hände und die Anwaltskammer München auch.

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    Antwort von groovie groovie

    Was für Dienstleistung sollst du denn inanspruch genommen haben? du hast immer, bei jedem "vertragsabschluss" 14 Tage widerrufs recht, da können die dir gar nichts. deine email nicht löschen, damit du was in der hand hast.

    Kommentar von Handwerk HandwerkHandwerk

    es sei denn in den AGs steht" Rücktritt vom Widerrufsrecht", hat man schnell überlesen und schon ham´se dich

    Kommentar von Esk81 Esk81Esk81

    Sowas ist aber meines Erachtens nicht rechtens. Solche Klauseln sind eh nicht rechtskräftig afaik.

    Kommentar von Handwerk HandwerkHandwerk

    leider schon

    Kommentar von groovie grooviegroovie

    bist du sicher? Ich bin der festen Meinung man hat die 14 T. immer. bis jetzt jeden falls

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    Antwort von Handwerk Handwerk

    Sobald du dem Link auf deinem Mailaccount gefolgt bist, ist der Vetrag rechtskräftig. Gibt viele scheis..s Klauseln, bin selbst in eine reingetapst. War bestimmt ein Downloadportal,oder??

    Kommentar von brainstuff brainstuffbrainstuff

    Das ist Quatsch: Kein im Internet geschlossener Vertrag ist wirklich rechtskräftig. Gerichte akzeptieren noch nicht einmal Verträge die per FAX abgeschlossen wurden. Jeder Richter der einen "Vertrag" der im Internet abgeschlossen wurde annerkennt, muss sich auf seinen Verstand untersuchen lassen: die Daten im Internet können bekanntlicherweise sogar von angeblichen "Hackern" manipuliert werden, eine Internet Verbindung ist nicht zwingend eine Landesinnere Verbindung, sondern sie kann auch über das Ausland erfolgt sein ... Ist ein Vertrag der zwischen zwei Bürgern der EU abgeschlossen wurde, wobei der Abschluss noch über mehrere im ausser EU-Bereich liegende Maschinen gegangen ist wirklich Rechtswirksam ? Oder gilt da eventuell amerikanisches Recht weil ein "Vermittler" in Amerika gesessen hat?

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