gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Betr.: Verjährung. Nach wieviel Jahren verjährt eine Staftat nach § 169 StGB, wann beginnt sie?

gefragt von LonoMisa am 05.08.2008 um 19:59 Uhr

Die Frage ist: verjährt sie mit der Ausübung der Tat oder bei Aufdeckung der Schweinerei? Wer wissen will, warum ich das frage, schaue bitte meine andere Frage von heute. Wir wollen Rache, weil die Dame uns jetzt noch verhöhnt, weil wir so lange "so dumm waren und es nicht gemerkt haben"!!!!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (15878)
verjaehrung (68)
kindesunterschiebung (1)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 5. August 2008 20:25
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nach § 78 Abs. 3 Nr.4 StGB verjährt die Personenstandsfälschung gemäß § 169 StGB nach fünf Jahren. Die Frist beginnt mit Abschluß der Tathandlung. Abgeschlossen ist sie dann, wenn der Täter alles erforderliche getan hat, selbst wenn der Erfolg später eintritt.

Wenn ich mir eine persönliche Bemerkung gestatten darf: Rache ist ein schlechter Ratgeber.

Kommentar von LonoMisa am 5. August 2008 21:07

Rache muß sein, hat uns Jahrzehnte hinters Licht geführt und lacht uns jetzt unverschämt aus, daß wir das nicht früher gemerkt haben.


Lissa
beantwortet von Lissa am 5. August 2008 20:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sucht euch lieber einen guten Therapeuten.

Mit dem Wunsch nach Rache zerstört ihr mehr in eurem Leben als in dem deiner Mutter.

Kommentar von LonoMisa am 5. August 2008 20:07

Sie hat es verdient! Deshalb: Rache, egal welche.

Kommentar von LonoMisa am 8. August 2008 11:45

Therapeuten? Das fehlt uns noch!


wtf001
beantwortet von wtf001 am 5. August 2008 20:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

DerTroll
beantwortet von DerTroll am 5. August 2008 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wann straftaten Verjähren, hängt davon ab, was das Gesetz sagt und ist von Straftat zu STraftat unterschiedlich. Die Verjährung wird am Zeitpunkt bemessen, an dem sie begangen wurde. Es gibt auch straftaten, die garnicht verjähren. Z.B. Mord verjährt nie. (außer der Mord wurde vor vielen Jahren vergangen, als er noch verjährt ist und ist verjährt, bevor das geändert wurde, daß es nicht mehr verjährt. Denn eine Straftat, die einmal verjährt war, bleibt verjährt)

Kommentar von Simple_avatar4smallLissa am 5. August 2008 20:09
Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 5. August 2008 20:12

Wie kommst du denn darauf? Hier geht es doch um eine STraftat.

Kommentar von Simple_avatar4smallLissa am 5. August 2008 20:39

Er verweist auf seine andere Frage und das ist die einzige, die er gestellt hat.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 5. August 2008 20:43

hm, aber die andere Frage hat doch nichts mit einer Straftat zu tun.

Kommentar von LonoMisa am 8. August 2008 11:44

Doch! Es ist strafrechtlich gesehen ein SCHWERER Betrug!


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.