Die Frage ist: verjährt sie mit der Ausübung der Tat oder bei Aufdeckung der Schweinerei? Wer wissen will, warum ich das frage, schaue bitte meine andere Frage von heute. Wir wollen Rache, weil die Dame uns jetzt noch verhöhnt, weil wir so lange "so dumm waren und es nicht gemerkt haben"!!!!

Nach § 78 Abs. 3 Nr.4 StGB verjährt die Personenstandsfälschung gemäß § 169 StGB nach fünf Jahren. Die Frist beginnt mit Abschluß der Tathandlung. Abgeschlossen ist sie dann, wenn der Täter alles erforderliche getan hat, selbst wenn der Erfolg später eintritt.
Wenn ich mir eine persönliche Bemerkung gestatten darf: Rache ist ein schlechter Ratgeber.
Sucht euch lieber einen guten Therapeuten.
Mit dem Wunsch nach Rache zerstört ihr mehr in eurem Leben als in dem deiner Mutter.

Wann straftaten Verjähren, hängt davon ab, was das Gesetz sagt und ist von Straftat zu STraftat unterschiedlich. Die Verjährung wird am Zeitpunkt bemessen, an dem sie begangen wurde. Es gibt auch straftaten, die garnicht verjähren. Z.B. Mord verjährt nie. (außer der Mord wurde vor vielen Jahren vergangen, als er noch verjährt ist und ist verjährt, bevor das geändert wurde, daß es nicht mehr verjährt. Denn eine Straftat, die einmal verjährt war, bleibt verjährt)
Diese Frage ist gemeint: http://www.gutefrage.net/frage/vaterschafttest-und-verjaehrung
Rache muß sein, hat uns Jahrzehnte hinters Licht geführt und lacht uns jetzt unverschämt aus, daß wir das nicht früher gemerkt haben.