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Betr.: Erben

Frage von tueddel tueddel

Hallo, mein Mann hat zwei uneheliche Töchter(Zwillinge) 40 Jahre alt, ich habe einen unehelichen Sohn 33 Jahre. Wir Beide haben einen gemeinsamen Sohn. Nun meine Frage: wie sieht die Erbfolge aus und was steht rechtlich den unehelichen Töchtern meines Mannes zu? Vielen Dank im Voraus für den Rat und Antwort.

MFG Tueddel

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Antworten (6)

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    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Unehelich oder nicht, die Kinder sind alle gleich erbberichtigt bei ihren (leiblichen) Eltern.

    Kommentar von svanny svannysvanny

    Korrekt. DH

    Kommentar von Kalima Kalima

    Richtig. (Eine Ausnahmeregelung gilt allerdings für uneheliche Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren sind.)

    Die Höhe der gesetzlichen Erbteile (bei gesetzlicher Erbfolge) kann man mit dem Erbrechner (http://www.erbrechner.de) kostenlos berechnen.

    Wird die gesetzliche Erbfolge z.B. durch ein Testament abgeändert, dann muss immer noch der gesetzliche Pflichtteil der Kinder beachtet werden! Auch für die Höhe des Pflichtteils (Pflichtteilsquote) gibt es ein Rechenprogramm auf der Site http://www.pflichtteilrechner.de

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    Antwort von Oskar5 Oskar5

    wenn einer von Euch stibt, bekommt der überlebende Ehepartner die Hälfte des Vermögens des verstorbenen. Alle 4 Kinder teilen sich die andern 50% zu gleichen Teilen (Voraussetzung Ihr lebt im gesetzlichen Güterstand und habt kein anderslautendes Testament gemacht)

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    Antwort von AndyArbeit AndyArbeit

    Das Vermögen deines Mannes erben die beiden unehelichen Töchter und euer gemeinsamer Sohn zu gleichen Teilen. Dein Vermögen erben deine uneheliche Tochter und euer gemeinsamer Sohn zu gleichen Teilen. Gemeinsames Vermögen erben alle Kinder zu gleichen Teilen. Bei Erbausschluss kann der Pflichtteil geltend gemacht werden; dies ist die Hälfte des gesetzlichen Anteils und muss in Geld geleistet werden.

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    Antwort von leaengel leaengel

    Uneheliche Kinder sind ehelichen gleichgestellt. Meines Erachtens geht beim Tod Deines Mannes dessen Vermögen (also wahrscheinlich die Hälfte Eures Gesamtvermögens) auf Dich und SEINE Kinder (also an die Zwillinge und euer gemeinsames Kind). Umgekehrt entsprechend auf Deinen Mann und Deine Kinder. Allerdings weiss ich nicht zu welchen Anteilen. Sorry.

    Ihr könntet aber zum Beispiel ein Testament machen und Euch gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Wir haben das so gemacht. Lasst Euch mal von einem Notar beraten. Das ist auch nicht sooo teuer, aber bei solchen Familienkonstellationen sicher sehr viel wert!

    Alles Gute!

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    Antwort von konny27 konny27

    ob leiblich oder nicht alle gleich erbberechtigt

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    Antwort von birgonia birgonia

    Das ist zwar zu beantworten. In jedem Fall solltet Ihr aber ein Testament machen! Egal wie alt Ihr seid! Dann regelt Ihr alles so, wie IHR es wollt.

    Kommentar von sahara saharasahara

    Schaut Euch mal das Berliner Testament an.

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