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Betr.: Buchhaltung nach Gewerbeabmeldung

Frage von xilander xilander

Hallo habe meine GBR zum 30.09.2009 abgemeldet. Danach gingen bis zum 30.10.09 noch Ein+Ausgaben vom Geschätskonto. Bis wann muß gebucht werden? Bis wann muß die Steuererklärung beim Finanzamt vorliegen? Vielen Dank im vorraus. mfg

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Antworten (2)

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    Antwort von ZauberinDanny ZauberinDanny

    Alle Einnahmen und Ausgaben, die nach Beendigung des Gewerbes noch stattfinden sind nachträgliche Betriebseinnahmen und nachträgliche Betriebsausgaben. Diese sind in den betreffenden Steuererklärungen anzusetzen, in denen sie geflossen sind.

    LG, Danny

    Kommentar von pollo pollopollo

    Erfassung in der Aufgabebilanz?

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    Antwort von user287 user287

    solange die Buchungen noch laufen, relevant ist eh der Jahresabschluss zum 31.12.09. GbR abmelden war aber nicht nötig eigentlich!

    Kommentar von pollo pollopollo

    Wieso Jahresabschluss zum 31.12.09, wenn das Gewerbe zum 30.09.09 abgemeldet wurde? Wieso ist es nicht nötig die GbR abzumelden?

    Kommentar von user287 user287user287

    weil der 30.09 keine steuerliche Relevanz hat und die ruhende GbR hätte keine Nachteile, im Gegenteil, ihr hättet doch wissen müssen das da noch OP sind.

    Kommentar von pollo pollopollo

    Das Gewerbe ist abgemeldet. Also schluss mit lustig am 30.09.! Da ruht nix, den Betrieb gibt es nicht mehr. Der Stichtag beim Jahresabschluss ist nicht immer automatisch der 31.12.! Er muss eine Aufgabebilanz auf den 30.09. erstellen, hier werden alle Forderungen und Verbindlichkeiten zum 30.09. erfasst.

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