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Betr.: Baurecht, Gewährleistung usw.

Frage von Percy Percy

Hallo,

vor etwa 1 Jahr haben wir mit unserem Betrieb mehrere Hausgiebel mit Holz verkleidet. Leider kam es nach dem letzten harten Winter zu Reklamationen. ( die Holzverkleidung hat sich etwas verzogen und ist vereinzelnt aufgund falscher Befestigung gerissen ) Der Fehler liegt diesbezgl unumstritten an uns und wir wären jederzeit dazu bereit gewesen diesen Mangel zu beheben und sämtliche Fehler zu beseitigen, wie auch schon bei zwei anderen Kunden der gleichen Siedlung geschehen ist. Nun ist leider bei den Kunden, die sich in der Zwischenzeit so ziemlich mit jedem Handwerker verkracht haben etwas passiert und eine unbekannte Person hat das gesamte Haus mit Farbe versaut. Der Kunde ist uns gegenüber zu garkeinem Gespräch bereit und versucht uns nun gerichtlich ( Verhandlung noch nicht gewesen ) zur Verantwortung zu ziehen. Wir werden laut Gutachten der Gegenseite ( wurde ohne unser Beisein erstellt ) mit Kosten für die Schadensbeseitigung bzw. komplette Erneuerung der Giebel in einer Höhe, viermal so hoch, wie unsere Rechnung vor einem Jahr belastet. Hier nun meine Fragen: Wer kann mir einen guten Tipp geben wie aus dieser Geschichte mit möglichst wenig oder garkeinen Kosten herauskomme? Muß der Kunde die mit Farbe verdreckten Bretter selbst bezahlen? Was Kann ich überhaupt noch tun ? Im voraus ganz lieben Dank für Ihre Antworten!!!!

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von StromFranz StromFranz

    Grundlegende Eingangsfrage: nach welchem Vertragswerk wurde dort eine Leistung erbracht, BGB oder VOB?

    Schuldeingeständnisse macht man nie, weder öffentlich noch vorweg, und schon gar nicht schriftlich.

    Wer hat das Material geliefert und die Projektplanung / Ausführung zu verantworten?

    Wenn alles ihr, dann abwarten bis zur schriftl. oder mündl. Aufforderung zur Nachbesserung oder der, euren Teil betreffenden, "Schadensbeseitigung".

    Ein Gutachten von der AG-Seite werdet ihr als Fachbetrieb ja wohl abschmettern können!

    Ihr seid doch eingetragener HW-Betrieb bei der örtl. HWK?

    Auch könnte man sich dort (HWK/IHK) rechtl. Rat holen, gehört aber eigentl. zu jeder Betriebsführung (Mstr.-Betrieb) dazu.

    Und ist i.d.R. kostenlos.

    Da man diese Art von Kd.Schaft ja auch für die Zukunft vergessen kann, laßt es drauf ankommen!

    Auch berechtigte Mängel oder Schäden (Gegenforderungen) sind auf dem korrekten Rechtsweg zu klären.

    Wenn dort jemand mit der Brechstange und Verleumdung es versucht, auch solche Leute zahlen dann ihr berechtigtes Lehrgeld, dann in dem Fall doppelt und dreifach.

    Und bitte nicht den anfangs billigsten und einfachsten Weg wählen (wie z.B. hier anfragen)!

    Das kann auch nach Hinten losgehen - die ganzen Antworten zeigen das ja tlws.

    Und wir kennen nicht die wirkl. Umstände.

    Viel Erfolg und für die Zukunft auch die betriebsrechtl. Seiten mal etwas zu Gemüte führen, daran kann eine Firma auch insolvent gehen.

    Kommentar von Percy Percy

    Erstmal Danke für die ehrliche Antwort!!!

    1) Ich bin Handwerksmeister mit sehr viel Berufserfahrung und ich habe in der Vergangenheit noch niemals Reklamationen egal welcher Art gehabt! Man kann zwar viel behaupten, aber es entspricht der Wahrheit!!!

    2) Audführung nach VOB und die GmbH hat die Fehler zu verantworten.

    3) Material wurde von einem Großhändler bezogen

    4) Du hast Recht mit der Aussage ( Lehrgeld müssen wir alle mal zahlen, aber doch nicht das vierfache meiner Rechnungssumme )Oder?

    5) Kein Schuldeingeständnis für eine generell fehlerhafte Ausführung sondern nur ein Verständnis und Eingeständnis dafür das geringfügige Fehler aufgetreten sind für die wir auch jederzeit gerade stehen würden!!! Kunde lässt dies aber nicht "zu" und will uns in jedem Fall Schaden zufügen!!!

    Gruß Percy

  • 2
    Antwort von arch11 arch11

    Schaltet eine RA ein, aber erkundigt Euch vorher, ob der sich im Bauvertragsrecht auskennt. Das ist so ein spezielles Gebiet, dass nu wenige RA genau wissen, worum es geht. Die VOB ist beherrschbar, aber das BGB ist Kaugummi!! Und Richter sprechen ein Urteil aber kein Recht!!

    Kommentar von StromFranz StromFranz

    Nach der Schilderung hier ist das rausgeschmissenes Geld u. vergebliche Mühe!

    Der RA beziffert seine Kosten nach dem Streitwert, und der wäre wie hoch?

    Der Hinweis mit dem Richter und dem Recht kann man allerdings bestätigen.

    Hängt aber auch vom Auftreten Kläger/Beklagter und deren Verteidigung ab.

    Richter sind auch nur Menschen und suchen meist den einfachsten Weg.

  • 1
    Antwort von Borrmann Borrmann

    Nach meiner Meinung kann der Kunde euch nur für das verantwortlich machen, was ihr auch tatsächlich verbockt habt. Das hieße in eurem fall, dass ihr nur die verzogenen Bretter austauschen müsst. Alles andere hat ja mit eurer Leistung nichts zu tun. Logischerweise tauscht ihr auch diejenigen verzogenen Bretter aus, die mit Farbe verschmiert sind.

    Vielleicht kann man dem Kunden (schriftlich, wenn er nicht mit euch redet) anbieten, bei dieser Gelegenheit auch gerne die versauten Bretter mit auszutauschen zu einem Preis, der deutlich günstiger sein müsste, als ihn der Austausch der beschmierten gekostet hätte, wenn es garkeine verzogenen gegeben hätte. Selbst wenn du dabei nicht ganz auf deine Kosten kommst, wäre es unter dem Strich vielleicht günstiger, als es ein langwieriger Rechtsstreit mit vielleicht ungewissem Ausgang wäre.

    Eine andere Möglichkeit besteht vielleicht noch darin, ihm vorzuschlagen, die Angelegenheit vor einem Schiedsgericht ohne die möglicherweise hohen Rechtsanwaltskosten klären zu lassen. Ob das aber zum jetzigen Stand der Angelegenheit und unter welchen Voraussetzungen das noch möglich ist, kann ich nicht beurteilen, da ich kein RA bin.

    Erfahrungsgemäß hilft es in solchen Konfliktsituationen oft schon weiter, wenn man einen Widersacher wie dein Kunde mit einem für ihn außergewöhnlich guten Angebot für die Ausführung der eigentlich von ihm zu veranlassenden Arbeiten lockt, denn zum einen ist auch für ihn die Sachlage alles andere als eindeutig und der Gang zum Gericht mit mindestens ebenso hohem Risiko verbunden wie für euch und zum anderen zeigt ihr ihm damit nochmal, dass euch an einer gütlichen, außergerichtlichen Regelung gelegen ist.

    Kommentar von StromFranz StromFranz

    Eine Schiedsstelle bedarf der Einwilligung beider Parteien, OHNE vorherige juristishe Vertretung / Bearbeitung.

    Schmeichelhafte Besänftigungsangebote bei diesem Fall halte ich für doppeltes Schuldeingeständnis (fachl. u. rechtl. nicht tragbar) und man verliert damit sein Gesicht gleich mehrfach.

    Der Weg zum Gericht beschreitet doch der sture Kläger und der Streitwert wird ja wohl nicht über 5T€ liegen - also kein RA-Zwang.

    Bei den bisher zu lesenden aufgelaufenen Kosten und der Taktik des AG wird sämtliche Mühe vergebens sein, oder meint man dort spielen die Monopoly?

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    Antwort von saharastrom saharastrom

    Dieser Fall ist zu speziell und von hier aus ist eine Beurteilung nicht möglich. Auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Du musst für Dein Gewerk die gesetzl. Gewährleistung übernehmen. D.h. der durch eure fehlerhaft montierten Bretter entstandene Schaden muss durch euch ersetzt werden. Die nachträglich aufgepinselte Farbe geht euch nur in so weit etwas an, alls das ihr die gewechselten Bretter gleichfalls mit dieser streichen müsstet. Wenn das der Kunde nicht wünscht, muss er die restl. Bretter von der Farbe befreien, das ist nicht eurer Problem. Ich würde mir Hilfe bei einem Anwalt suchen, da man Die anscheinend Kosten überbügeln will, für die Du nicht aufzukommen brauchst. Anhand Deiner Beschreibung ohne die tatsächlichen Dinge in Augenschein genommen zu haben, ist es aber schwierig den Sachverhalt korrekt zu beurteilen.

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    Antwort von Sumselbiene Sumselbiene

    Waren alle Bretter kaputt? Eigentlich müsst ihr nur die bezahlen, die aufgrund eures Verschuldens (wegen falscher Befestigung etc) kaputt gegangen sind. Die restlichen müssten eigentlich von dem, der es Bepinselt hat, ersetzt werden. Da der sich aber wohl nicht finden lässt, sollte der Eigentümer mal bei seiner Versicherung anfragen. Wie wäre es, wenn du einen eigenen Gutachter (einen unabhängigen) beauftragst, der sich das nochmal anschaut? Das könnte die Kosten reduzieren evt.

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