Situation: Ich habe nach Berechtigtenwechsel (Beamter Bundesland) ein Problem. Bis Zeitraum A (März 2010) bis Zeitraum B (Oktober) wurde mein Kindergeldansprauch abgelehnt. Ich bekomme Kindergeld für zwei Kinder und Familienzuschlag für zwei Kinder. Das diese die ganze Zeit da waren (bin verheiratet,Kinder im Haus) spricht mir das keiner ab, ich bekomme trotzdem kein Kindergeld für einen gewissen Zeitraum. Nunun will man mir rückwirkend Familienzuschlag für zwei Kinder abfordern. Weil: Familienzuschlag mit zwei Kindern ist gekoppelt an zwei Kinder, für welche ich Kindergeld bekomme. STIMMT DAS? Oder wird hier mathematische Vereinfachung mit einer Kopplung gleichgestellt? Ziel für mich ist momentan, wenn ich schon durch (eigenen) Fehler für die Kinder kein Kindergeld bekomme (für ein paar Monate - jetzt wieder ja), den finanziellen Schaden durch die Forderung an mich zur Rückzahlung Familienzuschlag für Kinder, abzuwenden. STIMMT DIE KOPPLUNG 100% oder habe ich eine HINTERTÜR?
Betr. Besoldung (Beamte) - Wir der Familienzuschlag IMMER an das Kindergeld gekoppelt?
Antworten (3)
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JoWaKuJoWaKu
Beim BAT ist der Kinderzuschlag jedenfalls von der Zahlung des kindergelds abhängig. Das dürfte bei Beamten gleich sein.
Wurde der Kindergeldanspruch denn zu Recht abgelehnt?
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SilberheimSilberheim
Also du musst kein Kindergeld bekommen sondern einen grundsätzlichen Anspruch haben. Sprich beide Elternteile haben einen grundsätzlichen Anspruch, sollten diese getrennt lebend sein, so hat der bei dem die Kinder leben den vorrangigen Anspruch. Gehen wir nun mal davon aus, dass der bei dem die Kinder NICHT leben, so hat er dennoch einen grundsätzlichen Anspruch. Ist von den beiden Eltern teilen NUR dieser im öffentlichen Dienst, so hat er, obwohl er keine Kindergeldzahlung erhält, weiter einen Anspruch auf den Familienzuschlag für die Kinder. Sind beide grundsätzlich berechtigten im öffentlichen Dienst, so bekommt auch hier der den Familienzuschlag bei dem die Kinder leben.
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Ob zu Recht kann ich nicht sagen. Jedenfalls habe ich die Frist zum Widerspruch verpennt. Also meine Schuld. Ich bin jetzt gerade an der Suche nach der Hintertür. Eine Idee hab ich schon. Der ganze Mist ist bei einem Berechtigtenwechsel geschehen.
> Ich bin jetzt gerade an der Suche nach der Hintertür.
Ideen:
a) Berechtigtenwechsel: Vielleicht hatte der neue Berechtigte noch gar keinen Antrag gestellt. Wer nicht mehr berechtigt war, muss KGeld zurückzahlen - aber der neue Berechtigte muss einen Antrag stellen. Wo kein Antrag gestellt wurde, ist auch noch keiner abgelehnt worden. :-)
b) Eventuell ist der Beamtenkinderzuschlag nicht wirklich vom Kindergeld abhängig (das könnte bloß eine übliche Verfahrensvereinfachung sein);
sondern er ist davon abhängig, ob das Kind nach EStG als Kind zu betrachten ist. Letzteres wäre dann eine Feststellung durch das Finanzamt. Hierfür müsstest Du bzw. die Mitarbeitervertretung mal genau die Gesetze rund um den Beamtenkinderzuschlag durchforsten.
Tatsache ist zumindest, dass der Beamte/Angestellte im ÖD nicht der Kindergeldberechtigte sein muss, um den Zuschlag zu bekommen; es reicht, wenn der Ehepartner Kindergeldberechtigter der gemeinsamen Kinder ist.
Wir haben auch gerade einen Berechtigtenwechsel hinter uns, weil ich lieber mit der Familienkasse des Kreises als mit der Personalstelle des Arbeitgebers über unser Kndergeld verhandle.