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Betonplatten und Bauschutt auf der Wiese.

gefragt von pert66 am 06.10.2008 um 9:22 Uhr

Ich kann derzeit eine sehr schöne Wiese mit kleinen Schönheitsfehlern günstig erwerben. Erstens liegen dort ca. 25 BetonPlatten rum, Größe ca. 1,5 x 5 m. Ich habe jetzt überlegt, dass ich von einem Bekannten einen Bagger ausleihe und die odrt einfach so eingrabe, dass noch ein halber Meter Erde drüber liegt. Ist das rechtich erlaubt?

Zweitens liegen dort noch einige Haufen (ca. 10 LastwagenKippungen) Bauschutt rum. Der Gutachter des Grundstücks hat jetzt nicht direkt nach Contamination untersucht, meinte aber, dass der Bewuchs (die Hügel sind schon mit Gräsern zugewachsen, man sieht vereinzelt noch Spuren von Bau- und Schottersteinen) nicht auf Giftstoffe hinweist. Was mache ich aber, wenn ich nach dem Kauf doch Asbest-Platten dort finde? Oder ähnliches. Kann ich den alten Besitzer dann auf Schadensersatz verklagen? Wie stehe ich rechtlich da? Oder gehört nach dem Kauf alles mir?


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neomatt
beantwortet von neomatt am 6. Oktober 2008 09:56
1x
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Wenn ich dich richtig verstehe willst/musst du doch den Bauschutt sowieso entsorgen, es geht dir nur um die großen Platten. Ich tippe mal auf altes "Zwischenlager" einer Baufirma und die Platten sind Elemente von Fertigdecken. Die zu vergraben würde ich dir nicht raten, schon gar nicht bei einem Seegrundstück mit evtl. entsprechend feuchtem Boden. Du würdest praktisch bei einer erheblichen Fläche das Versickern des Niederschlags beeinträchtigen. Aus dem Grund wird dir die Gemeinde dort das auch nicht gestatten. Vorschlag: nimm den Bagger deines Bekannten und klopp sie mit der Schaufel klein, dann ab in die Bauschutt-Container damit.
Wegen dem Boden solltest du lieber ein paar Euro investieren und eine Analyse machen lassen, die Proben kannst du vielleicht auch selber ausbuddeln. Früher ist jeder Mist im Bauschutt gelandet, wenn unten Asbest oder sonstwas liegt kann oben trotzdem gut was wachsen.
Ach so: Bitte nicht als eigene Antwort sondern als Kommentar schreiben, sonst bekommt der Antwortende das schlecht mit.

Kommentar von pert66 am 6. Oktober 2008 10:02

Vielen Dank für die kompetente Antwort. Ich spiele gerade unterschiedliche Möglichkeiten durch und die sind bei mir immer erst mal tabulos...*lach... ich werde die Platten also auch entsorgen... Danke.

Kommentar von F79c52e15eb298f215910f9923435dbbsmallneomatt am 6. Oktober 2008 10:13

Keine Ursache. Ich bin selber am Land aufgewachsen, daher noch ein Tipp: Geh mal bei der Gemeinde zu dem zuständigen Chef vom Bauhof, nicht zur Verwaltung. Wenn die Platten nicht schon total alt und die Armierung verrostet ist findet sich vielleicht ein örtlicher Landwirt der die brauchen kann. Außerdem haben viele ländliche Gemeinden immer irgendwo einen Hohlweg oder sonstwas aufzufüllen, da lässt sich manchmal ein unbürokratischer Weg finden.


wernilein
beantwortet von wernilein am 6. Oktober 2008 09:27
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warum kaufst du anderer leute ihren Schutt,erst entsorgen lassen und dann kaufen und schutt vergraben ist Kriminell


anonym
beantwortet von pert66 am 6. Oktober 2008 09:30
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Sind BetonPlatten in dem Sinne Müll?

Entsorgen lassen geht nicht... Verkäufer ist insolvent. Es handelt sich um eine Zwangsversteigerung. Das Grunsstück ist sehr schön gelegen, auf dem Lande, an einem See, 0,5 ha groß. D.h., dass nur 100qm wirklich versaut sind. Und die liegen am Rande...

Kommentar von Simple_avatar4smallwernilein am 6. Oktober 2008 09:37

natürlich geht entsorgen,was meinst du machen baufirmen?,die bestellen Container und entsorgen ordnungsgemaß,wenn alle nur noch den müll/ schutt verbutteln ,dann leben wir bald auf dem höchsten Berg


anonym
beantwortet von pert66 am 6. Oktober 2008 09:43
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Ich will jetzt keine moralische Antwort sondern eine rechtliche. Bitte mir mit Paragraphen mitteilen ob das mit dem Vergraben geht oder nicht. Den Bauschutt entsorge ich natürlich. Nur die Platten...

Kommentar von Simple_avatar4smallwernilein am 6. Oktober 2008 09:50

dazu braucht man doch keine Paragraphen ,ein normal Denkender mensch wird doch wissen das hier eine Straftat begangen wird,aber frag doch mal beim Bauordnungsamt,dem Ordnungsamt oder dem zuständigen Polzeirevier was sie in Ihrer freizeit machen,wenn es nicht strafbar ist können sie ja helfen,kannst ja den Grill aufstellen ,schließlich sol ja keiner Hungern


anonym
beantwortet von gemaalsa am 6. Oktober 2008 09:59
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Auf jeden Fall den Bauschutt abholen lassen. Im Kaufvertrag kannst du ja deine Bedenken anmelden. Ausserdem vertraglich, für die Entsorgung, eintragen lassen. Oder für eventuelle Sonderausgaben,(Asbestentsorgung) kostenübernahme.





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