Bekannte haben ein Ferienhaus in Fankreich, das sie jetzt renovieren möchten. Sind solche Renovierungskosten beim deutschen Finanzamt steuerlich absetzbar als haushaltsnahe Dienstleistungen?
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Beteiligt sich das Finanzamt an Renovierungskosten im Ferienhaus?
Frage von
steinbrecher
Antworten (3)
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messberger Ja ab 2008 wie folgt: Andere "haushaltsnahe Dienstleistungen" können steuerlich berücksichtigt werden, z.B. für:
* Minijobs (bis zu 510 €) * ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, z.B. Haushaltshilfe (bis zu 2.400 €) * freie Dienstleistungen, z.B. Putzhilfe (bis zu 600 €) * Pflegedienstleistungen (bis zu 1.200 €) * einfache Handwerkerleistungen (bis zu 600 €) -
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stengel Ich habe gelesen, dass sich das Finanzamt auch an den Kosten einer Renovierung des Ferienhauses beteiligt, wenn es eine offizielle Rechnung gibt und diese als haushaltsnahe Dienstleistung ausgestellt wird.Das gilt wohl auch für Häuser im Ausland, solange sie sich auf EU-Gebiet befinden
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