2

beteht Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Pflichteils bei lebenden Erblassern ?

Frage von blueberry33 blueberry33

Mein Lebensgefährte telefonierte gestern mit einem Anwalt . Hierbei ging es darum das er gerne von seinen lebenden Eltern vorzeitig ausbezahlt werden möchte selbständig zu machen und ein eigenes Haus zu kaufen . Dieser erklärte ihm das das wohl geht und er einen Anspruch auf 37,5 % hat . Die Eltern wiederum behaupten jetzt das er gar keinen Anspruch hat solange sie leben ?! Was stimmt nun ? Ich möchte noch anmerken das mein Lebensgefährte noch einen älteren Bruder hat der fast 30 ist und noch dort bei den Eltern lebt und natürlich auch die finanziellen Vorteile geniesst . Mein Lebensgefährte ist sogar bereit noch auf einen % tualen Teil zu verzichten er möchte nur ca 26 % des Pflichteteils

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 7
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Immer diese Gier nach dem Erbe. Nein, einen Pflichtteil gibt es erst wenn der Erblasser tot ist. Wenn der schlau ist, verprasst er alles bis auf den letzten Cent.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Das sehe ich genau so!

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Hoch die Tassen!

  • 3
    Antwort von dock69 dock69

    Von was will man einen Pflichteil beanspruchen? Dazu müßte man wissen, wie hoch das Vermögen des Erblassers zum Zeitpunkt des Ablebens ist. Dass Dein Lebensgefährte seinen Eltern zu Lebzeiten gegen deren Willen ans Geld will, spricht nicht für ihn. Wenn ich ein solches Kind hätte, würde ich zum Anzünden des Kaminfeuers jeweils ein zusammengerollten Hunderte benutzen. Übrigens kann man sich auch ohne Eltern und deren Geld selbständig machen. Hab ich übrigens auch gemacht. Und wenn er sich ein Haus kaufen will, würde ich arbeiten empfehlen und fleißig sparen, so viele andere Menschen das auch machen. Dass ein Bruder Deines Lebensgefährten bei den Eltern lebt, spielt doch keine Rolle, und auch nicht, dass er davon möglicherweise profitiert. Selbst wenn Deine Eltern den Bruder täglich mit Kaviar mästen, ist das ihre Sache. Möglicherweise profitieren sie auch von dessen Anwesenheit, seiner Gesellschaft, seiner Hilfe o.ä..

    Kommentar von auchmama auchmamaauchmama

    DH !!!! ....komisch, es wird immer nur überlegt, was der ANDERE für einen "Vorteil" haben könnte -

  • 3
    Antwort von Indy72 Indy72

    Ein potenzieller Erbe hat keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung. Vielleicht wird er gar nicht begünstigt? Oder es wird nichts mehr zu vererben geben, wenn es soweit ist?

  • 2
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Es besteht kein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung, siehe auch hier:

    http://www.notare24.com/user_files/rechtstipps/rechtstipp_pflichtteil.pdf

  • 1
    Antwort von tweetytwo tweetytwo

    er hat noch keinen anspruch,erst wenn die tod sind dann

    Kommentar von merkertpeter merkertpetermerkertpeter

    Erst wenn die tod sind dann........ O herr ,schmeiss Hirn runter

    Kommentar von Maroo Maroo

    Pflichtteilsansprüche können bereits beim Tod des erstversterbenden Elternteils entstehen. Also nicht erst, wenn beide Eltern gestorben sind.

  • 1
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    das gab es doch wohl mal bei nichtehelichen kindern, die konnten einen vorzeitigen erbausgleich geltent machen.

    aber das ist abgeschafft worden.

    was der anwalt dann noch für trümpfe hat, kann ich mir nicht vorstellen.

    wer soll die eltern zwingen geld rauszurücken?

  • 0
    Antwort von Maroo Maroo

    Ich rate Dir blueberry33 bzw. Deinem Lebensgefährten dringend dazu, den Anwalt zu wechseln!

    Ansprüche auf eine vorzeitige Auszahlung des Erbteils oder des Pflichtteils gibt es zu Lebzeiten des Erblassers nicht!

    Den anderen Kommentatoren rate ich, an der rechtlichen Diskussion teilzunehmen und keine moralischen Stellungnahmen abzugeben, die den Fragesteller diffamieren.

    Nach moralischen Einschätzungen wurde nicht gefragt!

    Keinem Außenstehenden sind in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten sämtliche internen Umstände bekannt. Für eine moralische Bewertung fehlt daher schon die notwendige Einsicht in die Familie.

  • 0
    Antwort von Qetan Qetan

    Nein.

  • 0
    Antwort von auchmama auchmama

    Dein Lebenspartner hat doch sicher 2 gesunde Hände!?! Sollen denn die Eltern, auf ihre alten Tage, evtl. noch ein Darlehn aufnehmen, damit sie den Vorstellungen des Herrn Sohnemann´s nachkommen können. Die Eltern haben für ihn gesorgt, als er noch nicht für sich sorgen konnte. Sohn könnte sich mal erkenntlich zeigen und seinen Eltern keinen Kummer bereiten. Viele die solche Forderungen zu Lebzeiten der Eltern stellen, brauchen sich nicht wundern, wenn sie irgendwann in die "Röhre" gucken zu Recht

  • 0
    Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Es besteht zwar kein Anspruch, aber man könnte mit den Erblassern und dem Bruder vielleicht über einen Vermögensstatus und eine vorzeitige Auszahlung des fiktiven Pflichtanteils (gegen Erbverzicht) reden.

    Dabei könnte der Pflichtteilserbe anbieten, dass im späteren Erbfall sein vorzeitig ausgezahltes Erbe aufgezinst wird und bei einem Überschuß gegenüber dem theoretischen Pflichtteil an den Bruder ausgekehrt wird.

  • 0
    Antwort von medicangel medicangel

    wenn er nur 26 % will,wird sich sein Bruder freuen,warten bis Papa und Mama mal in Frieden ruhen,muss er trotzdem.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.