Hallo,
ich hätte da mal ein paar Fragen zu meinen Rechten als Untermieterin. Ich habe am 21.10. ein Zimmer als Untermieterin bezogen in einer 2er WG bezogen (Küche, Bad und Flur sowie deren komplette Einrichtung benutze ich gemeinsam mit meiner Mitbewohnerin/Vermieterin). Das Zimmer war leer, also habe ich erst mal Möbel bei IKEA gekauft. Als ich diese dann aufgebaut hatte und mich eingerichtet hatte, kam meine Vermieterin ca. 5 Tage später (am 27.10.) und meinte, dass sie spontan beschlossen habe umzuziehen und nun die WG zu Ende November auflöst. Die schriftliche Kündigung erhielt ich dann aber erst am 31.10., datiert auf den 28.10., mit dem Hinweis, dass ich innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist von 4 Wochen auszuziehen habe. Wäre das dann der 25.11. oder gilt dann die mündliche Vereinbarung, sprich Ende November? Ist das mit rückdatierten Datum zulässig? Und wenn ich schon früher raus muss, habe ich dann Anspruch auf die Rückerstattung eines Teils der Miete, die ich für November ja schliesslich schon gezahlt habe? Der nächste Knaller kam dann gestern abend: Ich war eigentlich die letzten Tage/Nächste fast immer bei meinem Freund, da das Klima in der WG verständlicherweise nicht mehr das Beste ist. Gestern abend aber wurde es bei ihm später, also beschlossen wir, dass er mich besuchen kommt und auch über Nacht da bleibt. Leider hat er sich verspätet und erst um halb elf geklingelt. Meine Mitbewohnerin kam daraufhin aus ihrem Zimmer gestürzt und meinte, dass es doch eigentlich schon sehr spät sei für Besuch und Klingeln etc.... und, achja, ich solle doch unter der Woche bitte keinen Besuch mehr empfangen (mein Freund war das 2. Mal überhaupt da!). Das würde ich die paar Wochen schon noch aushalten.... Meine Frage ist nun, darf sie mir das überhaupt verbieten? Im Mietvertrag steht nur drin, dass ich nicht an Dritte untervermieten darf, aber nicht über Besucher! Kann sie mir bei Nichtbeachten irgendwas anhängen, z.B. mich gleich rausschmeissen? Meine Schwester wollte mich über das WE besuchen, muss ich ihr jetzt ansagen? Bevor ich mir nicht sicher bin, möchte ich nicht mit ihr streiten, weil ich mir nicht sicher bin, wozu diese Frau alles fähig wäre!
Über Antworten bin ich sehr dankebar!!!!
LG
Isa
Die von dir zitierte Seite bezieht sich auf österreichisches Recht!
In D ist die Kündigungsfrist für Untermieter 14 tage zum Monatsende!
Also ist deine gesamte Antwort leider....falsch.
Ich gebe dir insofern Recht, dass ich blöderweise eine österreichische Seite angeführte habe.
Allerdings ist es auch in Deutschland nicht anders:
http://www.frag-einen-anwalt.de/UntermieteMitbenutzer-Kuendigungsrecht-[2 Unterstriche]f13461.html
Man beachte den untersten Beitrag der Rechtsanwältin.