Heute war mein Bruder mit seiner Ex und dem gemeinsamen Kind (9Jahre) beim Jugendamt,es ging um dei Besuchsregelung für die Kleine(Sie bleibt beim Vater). Die Mutter zieht 400 km weit weg und beide waren der Meinung,es gäbe für die Strecke eine Zugbegleitung.Nun hat mein Bruder bei der Bahn angerufen und siehe da,für diese Strecke gibt es keine Zugbegleitung! Nun meinte der vom Jugendamt,mein Bruder solle alle 2 Wochen dei Strecke fahren um ihr das Kind zu bringen.(hin und zurück 2x am Wochenende=1600km) Kann man das von ihm verlangen,ich find das persönlich ne Frechheit. Sie macht sich ohne Rücksicht auf Verluste vom Acker,kümmert sich nen Scheiß um irgendwas und stellt nur Ansprüche und jetzt noch sowas.Ich find das nicht fair. Kann mir jemand sagen,ob das wirklich so richtig ist? Es ist auch klar,das man im Wohle des Kindes handeln soll,dies wird er auch tun,er ist ja bereit ihr zu helfen aber ich denke,ein bißchen sollte sich die Mutter auch kümmern!!!
besuchsregelung fürs Kind bei Trennung
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Simone01Simone01
Nein, die Mutter muss das Kind holen. Aber vielleicht können sie sich ja auf halber Strecke treffen und das Kind übergeben. Dann ist es für beide nicht so weit.
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ranke41ranke41
Anwalt einschalten, weil das Jugendamt das NICHT so verlangen darf..... mit großer Sicherheit NICHT
http://www.scheidungsrecht-praxis.de/nuetzliches/kuendigung/510572994d130242f.ht...
schaut mal hier
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radschlaegerradschlaeger
Jeder könnte die halbe Strecke fahren und das Kind wird an einem ausgemachten Treffpunkt übergeben. So kenne ich das aus anderen Trennungsfamilien.
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jumbajumba
hm das kind kann doch auch fliegen? gibts bei euch u. bei der mutter keinen flughafen. übrigens muss die mutter das kind holen u. bringen u. auch die kosten dafür zahlen. der der umgang hat trägt die kosten. zudem sie auch noch die distanz geschaffen hat. genauso teilt ihr das mit u. entweder holt sie das kind oder sie holt es nicht.
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jovana1959jovana1959
Mich würde es interssieren was dabei herauskommt ,denn ich kann mir nicht vorstellen das man einen Vater dazu zwingen kann alle 2 Wochen 800 km zu fahren , ( hin und Rückfahrt)denn es ist ja auch eine Geld und Zeifrage , wegen Arbeit, oder soll er sich etwa alle 2 Wochen frei nehmen um das Kind hin zu fahren ? Ich habe Bekannte bei denen die Situation genau so ist und sie haben es so geregelt , das die Kinder in den Ferien zum anderen Elternteil kommen und diese auch dort verbringen , weil die Strecke eben so weit ist . Ich finde das wäre eine gute Lösung und alle hätten was davon
dazu ist er ja auch bereit,nur sie hat kein Auto
Welche zeitlicher Abstand zwischen den einzelnen Besuchskontakten ist sinnvoll?
Bei Kleinkindern (bis vier Jahre) sind kürzere Abstände zwischen den einzelnen Besuchstagen kindgerechter als längere Abstände. Die einzelnen Besuche sind mit vier Stunden ausreichend bemessen. Eine wesentliche Rolle bei der Festlegung des Umgangs spielt auch die Entfernung zwischen den Wohnorten des Kindes und des Umgangsberechtigten. Bei großer Entfernung bietet es sich an, auf die üblichen Wochendbesuche zu verzichten und die Besuche in Ferienblöcken durchzuführen. Soll durch den Umgang eine lange währende Entfremdung abgebaut werden, gebietet es das Kindeswohl, alles zu tun, um eine möglichst reibungslose Neuanbahnung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem Umgangsberechtigten herbeizuführen. Es empfiehlt sich ein stufenweiser Übergang von kürzeren zu allmählich länger werdenden Besuchen.
Dann muss sie eben mit dem Zug fahren.
wenn man hier erzählen könnte,wie die so drauf ist.....!!!