Würde gerne wissen ob man der Mutter immer genau mitteilen muss wohin ich mit meiner Tochter gehe und wo meine neue Lebensgefährtin wohnt ? weil ich mich da mit meiner kleinen ab und zu aufhalte ? Oder reicht das wenn ich sage das ich zu meiner Freundin mit ihr fahre ohne ihr die genaue adresse sagen zu mssen ? Ich meine man muss sich doch nicht überall total überwachen und kontrollieren lassen. (Sorgerecht haben wir beide und soweit wurde auch alles mit dem Jugendamt geklärt).
Besuchsrecht....muss man immer genau sagen wohin man geht und wielange man dort bleibt ?
Antworten (13)
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Paula25Paula25
Hallo.
Ihr liegt leider alle falsch.Wäre ja furchtbar, wen jeder was macht was er will. Die Erziehung sollte schon einigermaßen gleich sein, damit das Kind nicht unbewusst oder bewusst die Muter oder den vater später shclecht macht.
Das stimmt nicht ganz, dass es der Mutter nichts angeht. Wenn du deine Kleine abholst, und deine Ex fragt wo ihr seid, musst du nicht den genauen Ort angeben wo deine Freundin wohnt, aber wo du wohnst. Wohnst du mit ihr zusammen, hat die Mutter das recht auf die Adresse. Zudem auch auf deine Telefonnummer oder Handy.Du musst in der Besuchsrechtzeit von der Mutter erreichbar sein. Es kann ja mal vorkommen, dass deiner Ex mal was passiert und sie dich erreichen musst, ob du deine Tochter länger nehmen kannst. Es muss auch abgesprochen werden um welche Urzeit du sie wieder zur Mutter bringt, damit die Mutter auch rechtteitig zu Hause ist.Ist der Mutter nicht wohl, hat sie sogar das Recht ihr Kind bei dir zu Hause zu besuchen. Sie kann auch krank werden genau wie du auch. Also muss die Mutter wissen, wo sie dann ihr Kind abholen kann. Normalerweise sollte das auch kein Problem sein für beide Seiten. Was ihr unternimmt in eurer Region brauchst du ihr nicht zu erzählen. Das macht die Kleine schon selbst. Nur wenn du mit ihr weiter wegfährst oder übers Wochenende in Kurzurlaub, muss die Mutter damit einverstanden sein, weil sie das Recht hat zu wissen, wo ihr Kind am WE ist. Aufenthaltsbestimmungsrecht. Habt ihr Beide. Du kanst nicht so einfach mal eben mit deinem Kind außer Land fliegen. Das geht nicht.Umgekehrt genauso. Fährt die Mutter z.B mit ihr in einer Mutter-Kindkur, muss sie dir das mitteilen. Und ich denke, du würdest das nicht verbieten, denn es geht um das Wohl des Kindes. Du kannst auch eine Vater -Kind Kur anmelden. Das Recht hast du genauso.
Aber was ist so schlimm daran? Umgekehrt ist es doch auch nicht anders. Du weist wo die Kleine zum Kindergarten oder Schule geht, wo sie wohnt, wann und wo du sie abholen kannst.Auch wenn eine Ehescheidng schlimm ist, sollte man sich als erwachsener in soweit benehmen und Verständnis haben, egal was war. Da müsst ihr zusammen arbeiten, weil es das Beste für euer Kind ist. Und ihr wollt doch das Beste für sie oder? Ihr macht doch auch eine Urzeit aus, wann du deine Tochter abholst. Und das sollte umgekehrt genauso sein, wann du sie wieder zurückringt. Bei dir kann auch mal was dazwischen kommen, sodass du sie vielleicht mal eher wieder zur Mutter bringen musst.Oder du nicht in der Lage bist, sie zurück zu bringen. Dann hat die Mutter das Recht ihr Kind von deiner Wohnung ab zu holen, oder deine Freundin bringt sie zurück. Darüber kann man doch reden. Was soll diese Geheimniskrämerei? Daran sollten beide denken zur Sicherheit des Kindes. LG: Paula - Paul
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4Antwort von
wanda0102wanda0102
Ein ganz klares NEIN. Wir hatten das so ähnlich letzte Woche. Wenn das Kind bei Dir ist musst Du der Mutter nicht sagen was Du mit dem Kind machst, das ist Deine Sache.
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3Antwort von
ivonne82ivonne82
nein, was du mit deiner tochter machst und wo ihr wärend eurer umgangszeit hin geht, geht die mutter nichts an, solange das kindeswohl nicht gefährdet ist.
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2Antwort von
Lissy832Lissy832
ganz klares nein... du musst kindsmutter weder sagen wo und wie das du das wochenende verbringst noch musst du ihr sagen wo irgendwelche leute wohnen >in deinem fall dann die neue lebensgefährtin... das geht kindsmutter überhaupt nichts an und das sollte diese begreifen!!! wenn sie dir weiterhin auf die nerven geht lass ein schreiben vom anwalt anfertigen, vielleicht rafft sie es dann ja...! auf jeden fall solltest du dir nichts vorschreiben lassen und schon garnicht auf der nase rumtanzen lassen!!! lg
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1Antwort von
JoeGranatoJoeGranato
Wer das Kind gerade in Obhut hat, bestimmt nach § 1687 BGB auch was gemacht wird. Der Vater darf genauso wenig vorschreiben, was die Mutter unter der Woche mit dem Kind zu tun und zu lassen hat. Der Vater darf mit dem Kind auch ohne mütterliche Genehmigung beispielsweise in einen Urlaub. Solange die Rückgabezeiten eingehalten werden und das Kindeswohl nicht gefährdet ist, ist das mütterliche hineinregieren abzulehnen. Insbesondere damit verbundene Drohungen sind unzulässig, OLG Frankfurt vom 14.04.2003
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Tampres1Tampres1 Genau so ist es JoeGranato,du Sagst es!
Kommentar von
JoeGranatoJoeGranato Naja, Tampres, sind ja nicht meine Worte, sondern ein Zitat aus nem Gerichtsurteil.
Hört sich schön an, die Mutter findet aber immer wieder Wege, DOCH hineinzuregieren.
Sie macht sich halt Sorgen...es lässt sich auch jeder Blödsinn super verkaufen mit Hinweis auf diese mütterliche Sorge!
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1Antwort von
GoodnightGoodnight
Sicher musst du das nicht. Das ist absurd, das wäre sehr ungesunde Kontrolle.
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1Antwort von
t124terrat124terra
wenn du das Sorgerecht hast brauchst du es nicht aber du must ja auch nichts verheimlichen.
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0Antwort von
Paula25Paula25
An Trampes. Dein Kommentar stimmt nicht.
Ich bin mit so einer Sache erst durch vor einen halben Jahr. Und ich war verpflichtet meiner Frau zu sagen, wenn ich mit unseren Kindern auch nur übers Wochenende auf Norderney fahre. Falls den Kindern was passiert. Ich musste Handynummer geben und sogar die Hoteladresse. Aber meine Frau hat nie Ärger gemacht.Sie war auch immer einverstanden. Nur sie hatte vom Richter das Recht darüber informiert zu werden. Und meine Wohnort musste ich auch nennen für den Fall, dass meine EX die Kinder selbst abholen musste.Ob ich mit den Kindern 3 haben wir, schwimmen ging oder ins Kino das alles war egal. Ich rief auch immer an, wenn ich die Kinder wieder zu ihr hinbrachte, weil sie auch am WE mal arbeiten musste. Dann hatte ich sie halt mal länger oder brachte sie früher wieder hin. Das stand alles im Scheidungsurteil drin. Erzähl mir doch nichts.
Und mein Sohn hat sich bei mir bei einem Fußballspiel das Bein gebrochen. Ich war verpflichtet meine EX Bescheid zu sagen wo ich zu finden bin. Diese Sachen meinte ich, und nicht was die Kinder essen und andere banalen Sachen. Meine EX war auch mal bei mir, weil mein Jüngster nach ihr weinte. Sie kam dann auch und beruhigte ihn, sodass er dann den letzen Tag bei mir dann gerne blieb.Wenn solche Sachen auftreten ist der Mann verpflichtet die Mutter Bescheid zu sagen aber umgekehrt auch.Ich darf auch nach fragen, und ich mache es auch in der Woche, dass wir mal telefonieren. Und wir hatten auch nie Probleme damit, auch nicht mit den Partnern. Ich lebe wieder in eine Beziehung und meine Ex auch. Das klappt bei uns alles. Es kommt auch vor, dass ich mal frage, ob ich meine Kinder von der Schule abholen konnte in der Woche. Das machten wir aber unter uns aus.Wenn die Mutter das Aufenthalsbestimmungsrecht hat, habe ich es zu sagen wenn ich mit den Kindern weg fahre. Sie hat ein Recht darauf. Und Beide können dieses Recht nicht bekommen. Das bekommt immer nur ein Elternteil. Eben meine Ex. Ich kann nicht machen was ich will. Zu Hause ja. Aber auch feiern bis in die Nacht hinein darf ich auch nicht mit den Kindern. Aber wenn die Muttter meint sie müsse nach den Kindern sehen, darf sie das.Vorallem wenn ein Kind sie anruft. Ich bin dagegen angegangen,Beim Jugendamd und Anwalt. Keine Chance.Auch wenn wir uns gut verstehen, weil ich auch dachte, das Wochenende ist unseres. Aber das ist nicht so. Es hat sich so viel geändert. Ich finde es auch besser so. Meine Ex kann ruhig hier her kommen zum wohle der Kinder. So sieht sie auch wie es bei mir aussieht und den Kindern es gut geht. Dann kann sie mir auch nichts. Aber sie macht ja keinen Stress. Geburtstage feiern wir zusammen mit Partnern. Ich hatte einmal mächtig Ärger, war mit meinen 3 im Zoo. Meine Ex wollte nur das Handy meines ältestens vorbei bringen und ich war nicht zu Hause. Ich hatte meines auch nicht dabei. Abends gab es dann doch einen kleinen Krach. Bin dann zum JA, und sie bekam Recht. Sie darf das. Ich darf zwar in den Zoo gehen, der aber weiter Außerhalb liegt. Ich hätte sie fragen müssen, wegen dem Aufenthalt.
Ich spreche nun alles mit ihr ab, wenn ich mal die Stadt mit den Kindern verlasse. Dann ist auch alles gut. Und genau das steht im Scheidungsschreiben drin. Bin nun 5 Monate geschieden. Also noch frisch.Vielleicht ist es ja in jedem Bundesland anders, das weiß ich nicht, aber ist doch logisch, wenn die Mutter das Aufenthalstbestimmungsrecht hat, darf ich nicht einfach nach Mallorca fliegen. Sonst guckt sie ja auch nichts nach. Es war nur das eine mal, weil sie wünscht, dass jedenfalls eines meiner Kinder ein Handy für den Notfall daei hat. Und das ist auch ihr Recht. Damit sie im Notfall die Kinder erreichen kann.Ich habe auch das Sorgerecht, trotzdem sind einige Dinge festgelegt, wogegen ich nichts machen kann.Und das war ja die Frage von Scanner. Von einer Adresse habe ich nichts gelesen. Aber was ist dabei wenn die Mutter sie kennt. Ist doch sicherer für das Kind. Meine Kinder sind froh, dass meine Ex weiß wo ich wohne. Die Kinder wünschen das auch. Da braucht man doch kein Geheimnis draus machen.Passiert bei mir was, muss ich ohehin Bescheid sagen wo sie die Kinder abholen kann. Scanner übertreibt, warum macht er da so ein Theater drum? Er schreibt ja nicht, dass die Mutter Stress macht. Also kann sie die Adresse auch wissen. Sie wird ja nicht auf der Lauer liegen, es sei denn sie hat Gründe dafür. Bei uns ist es aber nicht so. Ich schreibe hier aus Erfahrung und nicht um jemanden zu ärgern. Die Frauen bekommen einfach viele Rechte. mehr als wir Väter, wenn die Kinder bei der Mutter leben.
Paula - Paul
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Tampres1Tampres1
Nein Du bist nicht dazu Verpflichtet der Kindesmutter zu sagen wie du deinen Umgang mit deinem Kind gestalltest.Weder mußt du ihr Sagen das du zu deine Freundin gehst,geschweige den ihre Adresse zu geben.Das einzige was du machen mußt ist deine kleine abzuholen und sie bei der abgemachten Uhrzeit wieder zu bringen.Die Kindesmutter sagt dir ja auch nicht wo sie mit dem Kind überall hingeht oder? wie oder wohin du mit der kleine in deine Umgangszeit hingehst,hat die Kindesmutter nichts zu Interessieren.
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PrinzessinBrainPrinzessinBrain
Nein, du musst ihr noch nicht einmal sagen wo du hinfährst. Wenn deine Tochter bei dir ist bestimmst du was ihr tut, wohin ihr fahrt, was ihr esst etc. es sei denn es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, aber ich bin sicher die Papis können genauso gut für die Kids sorgen wie die Mütter. Das einzige worauf du achten solltest ist das du die Kleine pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit wieder zurückbringst. Und möglichst nicht mit der Mutter streiten, wenn Sie anfängt zu bocken hast du es sehr schwer. Sag ihr doch grob wo es hingeht dann wird Sie beruhigt sein, zumal Kinder ja irgendwann auch erzählen können wo sie waren :-)
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MidgardenMidgarden
Es reicht, wenn Du "ungefähr" sagst, wohin Du gehst - der genaue Längen- und Breitengrad ist bei gemeinsamen Sorgerecht eher unnötig.
Und wenn es nicht wehtut - sag doch einfach "wenn etwas ist, Du erreichst mit unter der Nummer xxxxxx", das beruhigt manche Mütter
es muß gar kein übersteigertes Kontrollinteresse sein - es gibt Familien, da weiß jeder, wo der andere ist und wie man ihn erreicht, in anderen Familien ist das fast eine Kampfansage
Paula25 die Frage die Der Frage steller gestellt hat ist eine ganz andere,als wie du sie hier Schilderst.Es ist ein Klares Nein! Er ist nicht dazu Verpflichtet,die Adresse seines Freundins zu geben oder auch der Mutter zu Sagen das er dahin geht!Wenn du es richtig gelesen hast steht da die Adresse seiner Freundin,und nicht die Gemeinsame Wohnung von ihm und seiner Freundin.Es reicht einfach wenn Mutter und Vater gegenseitig übers Handy erreichbar sind.Er muß auch nicht die tel nr seiner Freundin der Mutter geben,falls der Vater kein Handy haben sollte.Wenn die Freundin nicht damit einverstanden ist,das irgendwelche sachen adresse tel usw angegeben werden dürfen,wird das auch nicht geschehen.Die Mutter hat Schlicht und einfach an den vereinbarten Uhrzeiten da zu sein.Keiner von den beiden ist dazu Verpflichtet jeden Schritt und tritt zu erfahren was sie machen oder wie sie ihren umgang Gestallten.Und heut zutage besitzt fast jeder ein Handy wo es erreichbar ist.
Hallo Termin beim Jugendamt hat ergeben das ich quasie die gleichen Rechte wie die Mutter habe da wir das geteilte Sorgerecht haben. Sollte die Mutter nicht Berufstätig sein, darf man als Vater das Kind jede Woche sehen auch an Werktagen. Jedoch nur mit absprache des Jugendamtes um die zusage der Mutter zu erhalten. Man MUSS gemeinsam für das Wohl des Kindes lösungen finden und persönliche Details aussen vor lassen. Da ich Berufstätig bin, kann ich Sie alle 2 Wochen das komplette Wochenende haben ab Freitag nachmittags bis Sontag abends. Sollte die Mutter darauf bestehen das Sie Wissen möchte wo man mit dem Kind hingeht oder sich aufhält, soll man entweder telefonisch erreichbar sein (falls die Mutter sich Sorgen macht.....^^) oder ggf. auch die Adresse des neuen Lebensgefährten o.ä....Feiertage wird geteilt und jeder hat Sie/ihn dann gleich lange. Hoffe ich konnte helfen und danke für eure Hilfe.