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Besuchsrecht-Was kann ich noch tun?

Frage von eileen1989 eileen1989

Mein Mann hat eine 1 1/2-jährige (uneheliche) Tochter, und gestern war der erste Termin, an dem die Kleine über´s Wochenende bei uns bleiben sollte.Dies war über das JUugendamt (mit Unterschrift der Betreuerin) so schriftlich vereinbart worden.Doch die Mutter hat die Kleine doch tatsächlich nach ca. 2 Stunden wieder mitgenommen, ist einfach aus unserer Wohnung herausgestürmt.Mit der Begründung, dass die Betreuerin vom Jugendamtv am Freitag gesagt hätte, dass wenn die Kleine weint, die Mutter sie wieder mitnehmen soll.ABer 1. die Kleine hat nicht geweint und 2. wusste mein Mann von dem Ganzen gar nichts!Hätte die Betreuerin nicht BEIDEN Elternteilen vorher bescheid sagen müssen?Was können wir jetzt noch tun, können wir mit der schriftlichen Vereinbarung eine einstweilige Verfügung bekommen (laut Polizei würde es funktionieren).Was können wir un, damit mein Mann sein Kind regelmäßig sieht??Wir sind mit unserem Latein mittlerweile echt am Ende, das ist mittlerweile die 4. Vereinbarung, die von der Seite der Mutter gebrochen wurde, und unsere Bearbeiterin beim Jugendamt ist überhaupt nicht kooperativ.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von 46Luisa 46Luisa

    Oh Gott. Hier läuft wohl alles schief. Versucht doch zum Wohle des Kindes zu handeln und sprecht miteinander. Nicht zanken vor dem Kind. Kinder haben Fühler für solche Unstimmigkeiten und Streitereien. Ich würde auch immer mit dem Jugendamt in Verbindung bleiben. Lieber einmal öfter, sonst wird das vielleicht als desinteressiert angekreidet. Und mich dann auch strikt an die Anweisungen halten.

    Kommentar von eileen1989 eileen1989

    Wir sind nur noch am Laufen aber die Mutter weigert sich wirklich gegen alles.Wir sind mittlerweile schon beim Anwalt gewesen und da sagt die Mutter dass wir uns lächerlich machen.Sie bräuchte keinen Anwalt, sie würde auch so gewinnen.

    Kommentar von aiaiai aiaiai

    ja bin auch deiner meinung.

    weckt erstmal das vertrauen bei der mutter des kindes so wird der umgang erleichtert.

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    Antwort von Gine1 Gine1

    Ohje, ein ganz heikles Thema. Denke, hier kommt Ihr nur mit großer Sensibilität weiter. Könnt Ihr nicht auch die Ängste und Sorgen der Mutter nachvollziehen. Versucht doch ein langsames Annäherungsprogramm. Erst mal 2 Stunden Spielplatz oder Schwimmbad alle zusammen, bis die Kleine Euch auch richtig kennt. Und dann langsam steigern. Erzwingen bringt doch nichts, erzeugt beim Kind nur Stress.

    Kommentar von eileen1989 eileen1989

    Es wurde alles versucht.Die Mutter lebt von Hartz4 und hat jetzt schon keine Geld mehr in der Tasche, und da machen wir uns eher Sorgen darum, ob die Kleine dort auch wirklich gut aufgehoben ist.Wir haben echt schon alles versucht, doch jedes mal macht die Mutter alles zunichte, weil sie sich strikt gegen alles weigert.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    wer ist wir? du solltest dich als partnerin oder lg dabei vollkommen raushalten. du hast bei solchen treffen überhaupt nix zu suchen. der vater muss erstmal sein kind kennenlernen u. in dieser position sind nur die eltern gefragt (mutter u. vater). du stehtst im hintergrund u. solltest dich daraus halten.

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    Antwort von supergirl2271 supergirl2271

    ich kenne das auch von einem bekannten,das jugendamt kannst du meistens vergessen.ich kenne noch das familiengericht,sonst weiß ich nichts.gegen solche mütter ist es schwer und anstrengend gegen anzugehen....

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    Antwort von ciara3 ciara3

    vielmals ist es so das die mutter recht bekommt ,aber über das gericht könnt ihr eine einstweilige verfügung holen.sagt der mutter oder dem jugenamt das ihr den unterhalt einstellt bis es klappt mit dem regelmäßigen besuchsrecht ....

    Kommentar von supergirl2271 supergirl2271supergirl2271

    man kann nicht einfach den unterhalt einstellen,das bringt überhaupt nichts

    Kommentar von eileen1989 eileen1989

    Das wurde uns schon gesagt dass der Unterhalt absolut nichts mit dem Besuchsrecht zu tun hat.

    Kommentar von aiaiai aiaiai

    der unterhalt sollte auf keine fall eingestellt werden, dass hätte strafrechtliche auswirkungen.

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    Antwort von BlackSun1 BlackSun1

    Da das Kind unehelich ist liegen die Rechte eher hoch bei der Mutter..

    Kommentar von Tadugor TadugorTadugor

    sind eheliche Kinder besser als uneheliche? Das ist doch der Hammer.

    Kommentar von BlackSun1 BlackSun1BlackSun1

    Wer hat das gesagt?Unterstell mir hier nichts!Ich sprach vom Gesetz und der Möglichkeit der Mutter!!!

    Kommentar von Tadugor TadugorTadugor

    die Mutter hat aber nicht gefragt, sondern der Vater bzw. seine Frau und da ist doch offensichtlich, dass die Mutter des Kindes, die Frau vom Vater ihres Kindes nicht ihr Kind überlassen will.

    Kommentar von BlackSun1 BlackSun1BlackSun1

    @Tadugor..was laberst Du da eigendlich...unterstellst mir Dinge die ich nie sagte..und nu kommtst Du mit einer Antwort die noch weniger mit meiner zu tun hat!

    Kommentar von eileen1989 eileen1989

    Sorry, ich hab ein par Einzelheiten vergessen.Es wurde beim Jugendamt bescheinigt, dass die Mutter vom Geistlichen her "nicht ganz normal" ist und nicht in der Lage ist, sich zu 100% um das Kind zu kümmern, die Kleine ist auch nur bei der ehemaligen Pflegemutter (ich nenn die jetzt mal Oma).Die ist aber schon 77, hatte schon mehrere Herzinfarkte und sie hat Asthma usw.Wie kann es da sein, dass das Kind eher dort lebt als wie bei seinem leiblichen Vater (Vaterschaftstest wurde gemacht)????

    Kommentar von BlackSun1 BlackSun1BlackSun1

    Damit sollte ja die Möglichkeit der Mutter eingeschrängt sein und Dein Mann müßte doch über einen Anwalt seine Möglichkeiten verbessern können.Jugendamt ist oft stur und die Väter sind oft leider die leittragenden.

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