Mein Sohn wollte am WE seine Kleine abholen und dann zum Uropa fahren damit er die Kleine auch mal richtig sehen kann und nicht nur auf Bildern. Seine Tochter ist übrigens im Juli 1 Jahr alt geworden. Das wurde ihm aber nicht erlaubt.Begründung: Mein Sohn hatte 3 Wochen Urlaub und ist nicht täglich da gewesen, hat da nicht geschlafen etc. Das soll er machen damit er sehen könnte wie die Kleine gebadet wird, wie sie sich die Nacht verhält usw. Die Beiden sind im übrigen kein Paar mehr. Genauso ist es das mein Sohn alle 14 tage zu ihr kommen durfte um die Kleine für 2-3 Std zu sehen, aber nur wenn sie dabei ist/war. Die Mutter seiner Ex-Freundin wohnt auch in dem Haus und mischt sich überall ein. Wenn er seine Tochter für sich mal alleine haben möchte, dann darf er sie in den Kinderwagen setzen und vor der Haustür auf und ab gehen, damit gleich einer da ist, wenn die kleine mal schreien sollte. Wie soll er sich nun verhalten, um seine Tochter auch mal alleine zu haben, nicht nur vor der Haustür sondern zB bei uns daheim? Die andere Oma hat gemeint, das er die Kleine ja abholen könnte und sie dann mit ihren Kindern mitfahren würde. Muss er das machen denn dann passt ja wieder jemand aus der Familie auf. Wobei ich ja auch daheim bin und schauen würde wenn was sein sollte.
Besuchsrecht vom vater
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KerstinSchesnKerstinSchesn
glaube nicht das sie es ihm verbieten können. er soll sich im jugendamt informieren. so leicht geht das auch nicht, dass sie alles bestimmt und er mit der kleinen nicht mal alleine sein darf. Außer er hat sich mal was zu schulden kommen lassen aber das weiß ich ja nicht.. lg
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vollimlebenvollimleben
Noch kann er nichts machen,aber sofort zum Anwalt und das Klären lassen!
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hessenfrau40 da haben wir zu hören bekommen, das man jetzt nichts machen kann, wird bzw mein sohn mit der Mutter selber das klären möchte
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jumbajumba neuen anwalt holen u. umgangsklage einreichen, am besten mit eilantrag.
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2Antwort von
eddalieddali
kommt drauf an, was vom Jugendamt festgelegt ist, im Bezug auf Besuche usw.
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hessenfrau40 leider nichts.
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jumbajumba jugendämter können nix festlegen in punkto besuch. die sind nur zur beratung da.
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zauberfeetinazauberfeetina
hallo
normalerweise darf jeder vater sein kind holen sooft er will, sofern es die mutter erlaubt. aber ein muss ist es alle 2 tage und dann normalerweise sogar 2 tage lang bei sich daheim, ausser es ist gerichtlich anders festgesetzt, wa auch wieder die mutter richten kann. jedenfalls fine ich es entsetzlich wenn einem kind ein elternteil sozusagen vorenthalten wird. viel spass weiterhin, denn das ganze wird sich nicht bessern eher verschlechtern.
lg tina
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hessenfrau40 1x war die Mutter mit der Kleinen hier gewesen. Ihr hat es hier nicht gefallen, wieso auch immer und das war es dann. Die Mutter will eben auch nur daheim bei ihrer Mutter sein nicht woanders hin. OK jetzt geht man mal ins schwimmbad aber nur wenn die Oma auch dabei ist. Die Mutter ist eben ein absolutes Mamakind auf einer Seite.
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hutzel08hutzel08
Es ist sehr schwierig, wenn die beiden nie verheiratet gewesen sind. Du könntest vielleicht als Mutter mal mit der Mutter und ihrer Tochter sprechen. Vielleicht ändert sich ihre Meinung, wenn sie dich kennengelernt hat. Andernfalls ist Geduld gefragt. Klingt krass, aber irgendwann verlangt dein Enkelkind auch mal nach dem Vater. Dein Sohn soll aber nicht aufgeben.
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hessenfrau40 Das habe ich ja versucht. da ist aber das problem das die Mutter ihrer Tochter auch nciht alles so an den Kopf wirft aus Angst das sie die Kofer packt und mit der Kleinen abhaut. Das hat sie schon einmal gemacht.
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hutzel08hutzel08 In so einer Situation haben die Väter die A-Karte. Ich habe gelesen, das es noch andere Männer hätten sein können, die als Vater in Frage kommen. Wurde es denn bewiesen, das dein Sohn der wirkliche Papa der Kleinen ist? Wenn ja, kämpft !!!! Dein Sohn soll sich nicht auf der Nase rumtanzen lassen. Vielleicht blöfft die Mutter deiner Enkeltochter nur, von wegen ich erzähle allen, das ich ausziehe, wenn hier irgendjemand was macht, was mir nicht gefällt. Sie nutzt die Situation für sich aus.
Dann rede mit ihr. Es ist nicht ihr Recht die Kleine deinem Sohn zu verweigern. Es geht hier um das Wohle des Kindes und um sonst nichts. Andernfalls hat die Mutter vielleicht Angst, da die Kleine noch sehr jung ist. Vielleicht legt sich das in 1 , 2 Jahren. Ach mensch, das ist echt ne doofe Situation. Mein Bruder hat genau das selbe Problem mit seiner Ex und der gemeinsamen Tochter, heute 4 Jahre alt. Leider hilft da weder ein Jugendamt, noch ein Anwalt.
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hessenfrau40 Hallo Ja es ist erwiesen das mein Sohn der Vater ist. Das sie blöfft ist nicht so, denn sie hat es schon einmal durchgezogen mit dem ausziehen.Im übrigen hat sie nun zu meinem Sohn gemeint, das er die Kleine nicht länger und vorallem nicht alleine bekommt, da sie Angst habe das es nichts zu essen oder zu trinken bekommen würde. Wow sie selber hat keine Ahnung wirft es aber uns vor.
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hutzel08hutzel08 Das ist echt traurig, ihr 2 tut mir echt leid, vorallem aber auch deine Enkeltochter. Kämpft! Und wenn du in nächster Zeit mit deinem Sohn hingehst und die Kleine in unmittelbarer Nähe des Hauses "betreust". So sieht die Frau vielleicht irgendwann, das deine Enkeltochter Spaß mit euch hat. Und dann wird irgendwann die Zeit kommen, wo die Kleine richtig nach Papa und Omi fragen wird. Ich drücke euch ganz fest die Daumen und wünsche euch viel Kraft!!!
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hessenfrau40 vielen dank...vorallem für´s Mut machen
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Meiti23Meiti23
Er soll mal beim Jugendamt vorsprechen ,vielleicht können die das "Verhältnis" ein wenig lockern.Notfalls zum Anwalt und das Besuchsrecht konkret vereinbaren!Dann darf sie sich nicht weigern!
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bijou1020bijou1020
da gehört ein Gespräch her, mit allen beteiligten...
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hessenfrau40 bringt leider nicht, haben das schon oft versucht. Mein Sohn ist dann immer der dannn den kürzeren ziehen muss.
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FurryfriendFurryfriend
Wenn er die Kleine nur unter Aufsicht sehen darf, muss das doch eine Anordnung vom Gericht / Jugendamt sein, oder?
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hessenfrau40 Nein weder vom Gericht noch von sonst wo. das einzigste was vor gericht war, ist die vaterschaftserkennung. es gab damals 3 Männer die als Vater in betracht kamen.
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HippokratesHippokrates
Ich glaube da hilft nur ein gerichtliches Urteil bezüglich des Besuchsrechts...
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hessenfrau40 Mein Sohn hat mit der Mutter seiner Tochter telefoniert. dabei haben die wohl nochmal darüber gesprochen. Die Mutter hat dann gemeint, das sie Angst habe, das mein Sohn als Vater oder ich als Oma dem Kind nichts zu essen / trinken geben würden. Das ist doch Lackhaft oder? Habe nun versucht mit jemandem vom Jugendamt zu reden aber da erreiche ich niemanden der dafür zuständig ist. werde es von daher weiter versuchen.
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jumbajumba nicht du sollst reden. wenn ihm am kind was liegt dann muss er reden mit dem jugendamt, einem vernünftigen anwalt u. mit der km. er ist nicht verpflichtet sich von ihr weiter auf der nase rumtanzen zu lassen. sie ist kein diktator sondern nur die mutter. die andere oma hat überhaupt nix zu melden in der ganzen geschichte. sorry - an der stelle habt ihr als omas euch komplett aus der geschichte rauszuhalten. wenn dein sohn nicht klar kommt, dann muss er wie gesagt vor gericht umgangsklage einreichen. lass ihn eine umgangsvereinbarung aufstellen: 2 tage die woche jeweils 4 stunden u. jeden samstag oder jedes zweite wochenende freitag - samstag, freitag - sonntag u. hälftige feriene u. feiertage. gib der dame eine frist von ein paar tagen dies zu unterschreiben. tut sie es nicht: umgangsklage u. er wird das was oben steht in etwa als umgang bekommen. am besten gleich mit auflagen wie zwangsgelder etc. machen die beiden weiter, verliert sie unter umständen das sorgerecht u. das kind u. dein sohn wird das sorgerecht übertragen bekommen. aber fangt langsam an. lass ihn anrufen u. er soll nur noch die km verlangen u. ihr sagen er würde bspweise sein kind diesen samstag oder sonntag abholen (9 uhr?) u. gegen 18 uhr zurück bringen. packt einen rucksack mit fünf oder sechs windeln, feuchttücher, große flasche tee, paar kekse, ein früchtebrei, ein mittagsbrei, paar bananen u. äpfel - dann kann die andere bagage nicht mehr sagen er würde das kind verhungern lassen. (so in etwa packen wir für nen zweijährigen vielfraß lol...=) wenn sie sich wieder anhängen wollen, dann soll er sie abwimmeln u. vor allem die oberdominante km-großmutter. nehmt einen guten anwalt, frage mal bei der anwaltskammer nach. lasst euch nicht unterkriegen u. denke dran: nach außen hin lasse immer nur noch deinen sohn sprechen. intern kannst du ihn ja briefen u. aufbauen u. beraten :)
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hessenfrau40 Hallo Nee ich werde nicht mit denen vom Jugendamt reden ich mache nur den Termin. Habe auch heute endlich jemanden erreicht. Die Frau die für diese Geschichte zuständig ist wird sich nun melden ( bei meinem Sohn) Ansonsten Danke für deinen Beitrag, habe den meinem Sohn gerade gezeigt und er will es so machen.
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LowNilsLowNils
Bei der Familie der Mutter des Kindes (d.h. der Mutter und Großmutter des Kindes) gibt es offenbar die Angst, dass der Kindsvater bzw. auch dessen Familie nicht richtig sorgt für das Kind oder sogar es der Familie der Mutter wegnehmen möchte. Deshalb das ständige Anhängen wie eine Klette.
Sanierung: Öfter kommen, die Kleine regelmäßig sehen, und auch mal unangemeldet kommen, um nur mit der Kindsmutter etwas zu besprechen. Einfach vor Ort sein - nicht stören, immer begründet da sein. Die Besuche - wenn möglich - aufzeichnen, also eine Art Tagebuch führen oder so. Auch wenn er vor verschlossener Tür stehen sollte.
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hessenfrau40 Die wissen, das ich auch alleinerziehend war mit 2 Kindern. Ich habe meine Kinder groß bekommen ohne viel Problemen. eben das normale was so anfällt. Die Mutter wie auch die Oma wissen wie ich mit der Kleinen umgehe da sie es schon oft genug mitbekommen haben genauso wenn mein Sohn da ist. Es KÖNNTE aber ja etwas passieren wenn keiner von den Beiden dabei ist.
Im übrigen hat die andere Oma auch noch 3 andere Kinder wo der Kleinste davon nächsten Monat 3 Jahre alt wird. der kann nicht richtig sprechen, gebommt die Flasche auch noch usw. Das Jugendamt haben wir der Ruhe wegen bis jetzt immer raus gelassen.
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knotsch12knotsch12
mein Rat, Dein Sohn ist doch sicher als Vater eingetragen, dann hat er auch bestimmte Rechte und die kann er am besten über das Jugendamt anfordern.Erkundige dich , oder besser er selbst geht zum Jugendamt , denn normal ist die Reaktion von der Mutter und Oma nicht.
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hessenfrau40 Hmm...er ist als Vater festgestellt worden ob das aber irgendwo ausser bei gericht noch geschrieben steht kann ich nicht sagen.
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jumbajumba schick ihn zum standesamt um dort eine geburtsurkunde des kindes zu holen. wenn er eingetragener vater des kindes ist, dann steht er auch in der geburtsurkunde.
so wie ich das weiß ist da noch nie etwas vorgefallen. Schließlich war ja auch immer die Mutter dabei und ist ja auch heute noch so oder aber die Oma.