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besuchsrecht vater frage unten

Frage von melljayy melljayy

hallo ich und mein ex haben sich getrennt vor der geburt von jetz 3 jährigen sohn er hatt mich als ich schwanger war in den bauch getreten und als der kleine auf die welt geckommen ist sich nicht geckümmert sondern brandstifftung gemacht er war 1 jahr im gefängniss nun ist er 6 monate draussen und will ihm alleine sehen aber ich habe ein ungutes gefühl ich sage zu ihm er soll dass mit dem gericht regeln wie sieht es da aus denn ich habne kein vertrauen noch nicht jetz dass er den alleine sieht oder der 3 jährige alleine über nacht bleibt .und haben die grosserltern auch anspruch denn die melden sich nie und habe schon einmal einen brief hingeschriebn ob die das enkel lieb haben keine reaktion danke

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Antworten (5)

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    Antwort von wimfin wimfin

    Sprich offen und ehrlich mit dem Jugendamt über deine Sorgen

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    Antwort von FE297419 FE297419

    DIESEM MANN SOLLTEST DU NIE MEHR TREFFEN !!! DEM SOLLTEST DU DAS KIND NI GEBEN NICHT MAL FÜR 0.5 SEC`!!!

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Unter Aufsicht würde ich dem Vater das Umgangsrecht erlauben. Ich kenne Pflegeeltern, da dürfen die Eltern das oder die Kinder unter Aufsicht vom Jugendamt sehen.

    Aber warum reagieren die Großeltern nicht? Mein Enkel ist mein ein und alles!

    Kommentar von melljayy melljayymelljayy

    keine ahnung was ich sehr schade finde dass die sich nicht melden denn dass eine hatt nichts mit dem anderen zu tun grosseltern und vater

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    Antwort von margarita87 margarita87

    hab das bei einer bekannten mitbekommen,mit nem ähnlichem fall. sie ging allerdings ins frauenhaus und er nicht ins gefängnis. in jugendämtern haben die extra zimmer, wo du dein kind hinbringst,er durch eine andere reinkommt,dass ihr euch nicht mals ehen müsst, in dem raum bleibt dann er dein kind und eine jugendamt mitarbeiterin, dort ist auch spielzeug und er kann sich mit dem kind für paar stunden beschäftigen. auch seine eltern haben ein recht ihr enkel zus ehen,allerdings nicht alle 2 wochen....ichmeine mich zu erinnern alle 4 wochen.

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    Antwort von kanian kanian

    Ja, Du mußt das Jugendamt einschalten. Hast Du das alleinige Sorgerecht? Wenn ja, brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Dein Ex hat dann keinerlei Anspruch auf sein Kind und darf es auch nicht besuchen.

    Kommentar von margarita87 margarita87margarita87

    oh doch..... er darf es sehen.... und das ist ganz egal,ob er das sorgerecht hat oder nicht. genausomuss er unterhalt bezahlen.

    Kommentar von melljayy melljayymelljayy

    ja habe dass alleiige sorgerecht und er will bei gericht dass geteilte sorgerecht haben weil er sagte zu mir am tel jetz habe er eine freundin die hatt auch einen 3 jährigen sohn zuerst will er dass geteilte sorgerecht und dann dass alleinige sorgerecht und mit seiner freundin und unserem kind bei ihr wohnen

    Kommentar von kanian kaniankanian

    Er ist vorbestraft, hat gesessen und Du hast genug Beweise für seine Aggressivität an der Hand. Er wird das Sorgerecht nicht erhalten. Aber wie gesagt, schalte das Jugendamt ein, ganz wichtig!

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