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Besuchsrecht/Sorgerecht entziehen...

Frage von Buergilektriker Buergilektriker

Meine Freundin hat eine kleine Tochter (14 Monate), der Erzeuger hat sich nie um die kleine gekümmert...er war nichtmal zu ihrem ersten Geburtstag da. Ich war mit der Frau bereits vor der Entbindung zusammen und habe eine große Bindung zu der Lütten. Nun hat meine Freundin Angst (und ich fände dass auch nicht so toll) dass der Erzeuger des Kindes irgendwann ankommt und darauf besteht die Kleine zu sehen uns Zeit mit ihr zu verbringen. Ich denke mal mitnehmen dürfte er sowieso nicht...wenn er sowas versuchen sollte würde ich alle Anwälte der Welt auf in hetzen... aber schon die bloße Anwesenheit wäre bestimmt recht schwierig für uns.

Also...hat er überhaupt irgendwelche Rechte und wenn ja, können wir ihm diese Rechte nehmen?

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Antworten (13)

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Ja, er hat das Recht sein Kind regelmäßig zu sehen und er hat die Pflicht, für sein Kind regelmäßig zu zahlen.

    Ich kann deine Gefühle durchaus verstehen. Aber wenn der Ex mal auf die Idee kommen sollte sein Kind sehen zu wollen, könnt und solltet ihr ihm das nicht verwehren. Er darf das Kind nicht mitnehmen, wenn ihr das nicht wollt.

    Und letztendlich wird vielleicht auch die Kleine irgendwann ihre Wurzeln kennenlernen wollen. Selbst wenn du dann längst ihr Vater bist, bleibt doch die Neugier auf den Erzeuger.

    Aber ich glaube, die Wahrscheinlichkeit, dass er die Lütte jetzt sehen will, ist so dermaßen gering, dass ihr euch da wohl keinen Kopf machen müsst. Ihm dürfte ja jede Bindung fehlen.

    Bleibt einfach ganz entspannt. :-)

    Kommentar von Buergilektriker BuergilektrikerBuergilektriker

    Na vielleicht wäre dass ne sinnvolle Zusatzinfo gewesen... meine Freundin erhält Unterhaltsvorschuss, er zahlt also nicht (ich vermute weil er nicht kann).

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    Antwort von Lavendula Lavendula

    Ich kann Eure Gedankengänge nachvollziehen. Aber meine VorschreiberInnen haben (leider) Recht: Nur bei schwerwiegenden Vergehen, wenn z.B. Gefahr für das Kind besteht, kann man dem Kindesvater das Sorgerecht entziehen.Ansonsten muss man ihm den ungestörten Kontakt (Besuchsrecht) zum Kind ermöglichen.

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    Antwort von curafe curafe

    wenn er als vater in der geburtsurkunde steht hat er rechte und wenn er nicht drinn steht hat er auch rechte, so oder so, du hast keine also was willst ihm da verbieten, wenn dann kann sich die mutter ans jugendamt wenden und die besuche regeln oder veranlassen das jemand dabei ist, aber wie gesagt dazu müssen triftige gründe dazu dasein das der besuch vom amt übertwacht wird, entziehen kann man da nichts wenn er sich nichts zu schulden kommen lässt oder hat lassen

    Kommentar von Buergilektriker BuergilektrikerBuergilektriker

    Er kümmert sich nichtmal eine Winzigkeit um das Kind, für mich ist das genug "zu Schulden kommen lassen". Ich bin seit der Schwangerschaft für Mutter und Kind da gewesen, ich hab im Krankhaus gezittert, ich bin jeden Morgen um 5 aufgestanden um die Kleine zu wickeln und zu füttern... mit ihr durch die Wohnung zu spazieren bis sie wieder einschläft. Ich lerne mit ihr Laufen, ich spiele mit ihr, ich spaziere immernoch mit ihr durch die Wohnung wenn sie quängelt weil Mutti arbeiten ist oder gerade ein neuer Zahn kommt.

    Ist es richtig dass er Rechte hat und ich nicht?!? Wir wollen nur unser Glück in unserer kleinen Familie genießen und da hat der Typ einfach garnichts zu suchen.

    Kommentar von curafe curafecurafe

    das verstehe ich vollkommen, ich bin auch der meinung das nicht der erzeuger der vater ist, sondern der jenige der das kind groß zieht, aber leider sieht es das gesetz nicht so, du bist nicht der leibliche vater und hast somit erst dann rechte wenn du das kind adoptierst vorher nicht, die gründe du du nennst haben vor den gesetz keine gültigkeit, manche menschen brauchen etwas mehr zeit als andere um sich mit der situation abzufinden das sie ein kind haben und verantwortung tragen sollen, besser später als nie, deswegen kannst du es ihm nicht verwehren sein kind zu sehen, es ist hart, aber er hat weder das kind noch der mutter körperlichen schaden zugefügt und solange er das nicht tut wird auch niemand ihm verbieten können sein kind zu sehen und sei es nur in anwessendheit dritter, dazu besteht so wie ich es verstanden habe keinen grund, sorry,versuchts doch eine für alle seiten annehmbare lösung zu finden und zwar zum wohl des kindes, das hat sich seinen erzeuger ja schließlich nicht aussuchen können...wünsche euch alles gute

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wer hat das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

    Aber auch wenn der "Erzeuger" kein Sorgerecht hat, hat er ein Umgangsrecht - bzw. hat das Kind ein Umgangsrecht. Da kann man sich nicht so einfach gegen wehren.

    Kommentar von Buergilektriker BuergilektrikerBuergilektriker

    Sorgerecht hat die Mutter, also meine Freundin.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Na - dann braucht man ihm das doch auch nicht zu entziehen.

    Und noch mal: gegen das Umgangsrecht werdet Ihr Euch (wird sich Deine Freundin) nicht gut zur Wehr setzen können - außer der Typ hat sich was Schwerwiegendes zuschulden kommen lassen, was darauf Einfluß haben könnte.

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    Antwort von Butterblumen Butterblumen

    Er hat (noch) das Sorgerecht, über das zu behalten das Gericht zugunsten des Kindes entscheiden muss. Und wenn er das nicht mehr hat, hat er immer noch ein Umgangsrecht und darf die Kleine alle zwei Wochen (glaube ich) sehen. Es muss schon einiges vorfallen, dass ihm das (und auch das Sorgerecht) entzogen werden kann. Der Typ ist nun mal der Vater.

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Ja, wenn der "Erzeuger" als Vater eingetragen ist, hat er durchaus das Recht sein Kind regelmässig zu sehen. Nur schwerwiegende Umstände können ihm dieses Recht streitig machen.

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    Antwort von simikra simikra

    ja er hat rechte der vater meines sohnes hat sich nach 8jahren das erste mal gemeldet und hat auch besuchsrecht bekommen ist leider so ich hätte auch darauf verzichten können...

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    Antwort von lucky25 lucky25

    Hi,wie alle anderen schon gesagt haben,wenn er eines Tages kommt und will das Umgangsrecht,dann bekommt er es auch. Die Ämter schalten erst ein,wenn den Kind was passiert ist,im schlimmsten Falle,was ich meine kannste dir denken. Und wir als neuer Partber haben,sowieso nix zu sagen.Ich stecke gerade auch in der gleichen Situation,mein Freund hat 2 Kinder,die Mutter hat die Kinder vor 2 Jaheren sitzen lassen,seit letztem Jahr,hat er nun das alleinige Sorgerecht und seit dieses Jahr steht sie jedes 2 Wochenende vor der Tür. Wir können auch nix tun,der kleine is 4 und kennt sie nicht mal als Mama,da er mit mir groß geworden is.Er sagt Tante zu ihr.Die große is 8 und hat alles mit erlebt und wenn sie mal keine lust hat,weil sie lieber mit ihren Freunden spielen will,passt ihr das auch nicht und sagt ich hätte es ihr gesagt,die Ausrede zu nehmen. Eine Lösung gibt es für uns als neuer Parnter eines alleinerziehenden,man muss Heiraten und ne Adoption eingehen,dann haben wir auch Rechte. Habe ich im Internet erforscht.

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    Antwort von katja30 katja30

    hy,ich habe gerade euren text gelesen.mir geht es gerade genauso wie euch.weiß auch nicht was ich da tun soll.:-((

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    Antwort von madjuly madjuly

    Bin gerade in einer ähnlichen Situation. Also, grundsätzlich gilt: wer der Erzeuger ist, hat ein Besuchsrecht. Dies kann man ihm nur streitig machen, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, also wenn er zum Beispiel das Kind schlägt, die Tochter einen psychisches Problem mit Fremden hat (hat bei mir gezogen) oder in seiner Wohnung ein Bordell betreibt. Da er sich so lange nicht gemeldet hat, könnt ihr sagen, dass es zunächst nur einen betreuten Umgang geben darf. Das ist für Väter sehr unangenehm, in einen kleinen Raum mit Kind und Betreuern, die jeden Handgriff überwachen, eingesperrt zu sein. Erst mal sehen, wie hoch seine Motivation wirklich ist...

    Kommentar von Buergilektriker BuergilektrikerBuergilektriker

    Die letzten 23 Monate hat er überhaupt keine Motivation gezeigt. Wir hoffen ja dass es so bleibt und wir garkeine Probleme mit ihm kriegen.

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    wenn deine Freundin dem nicht zustimmt kann er eh nichts machen...

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Doch!

    Kommentar von Joschy0907 Joschy0907Joschy0907

    nein

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Er kann das Umgangsrecht gerichtlich einklagen. Das führt dann oft dazu, dass die Kinder in Begleitung von einem Jugendamtmitarbeiter den Vater auf neutralem Boden treffen.

    Allerdings geben die meisten vorher auf, weil es doch ganz schön viel Rennerei bedeutet.

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    Antwort von Zeratul94 Zeratul94

    hat er denn Sorgterecht?

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    Antwort von Emanuela80 Emanuela80

    Manche Männer brauchen halt ein bisschen länger bis sie sich Ihrer Verantwortung bewusst sind.. Er ist der Vater und du darfst ihm keine 2 Chance verweigern.. Noch ist es nicht zu spät eine Bindung herzustellen...

    Kommentar von Buergilektriker BuergilektrikerBuergilektriker

    Weder ich noch meine Freundin würden sich wünschen dass er eine Bindung zum Kind aufbaut und wir denken da nicht nur an uns sondern auch an das Kind. Es ist sicher nicht toll eine Bindung zu einem Typen aufzubauen der alle paar Jahre mal vorbeikommt um Ärger zu machen.

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