Hallo! Ich bin Vater von zwei Söhnen. Meine Ex-Frau hat das alleinige Sorgerecht. Sie hat noch einmal geheiratet und der neue Ehemann möchte die Kinder adoptieren. Frage1: brauchen sie für die Adoption meine Zustimmung? Frage2: verändert sich was an meinem Besuchsrecht? Frage3: können sie mir das Besuchsrecht entziehen? Vielen Dank
Besuchsrecht nach Adoption
Antworten (10)
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3Antwort von
marieluismarieluis
Ich bin zwar kein Jurist, aber eine geschiedene Mutter. Zur Adoption bedarf es der Zustimmung beider Elternteile. Wenn du also nicht möchtest, daß deine Söhne adoptiert werden (du verlierst ja dann deine Rechte als Vater), kann der andere Mann die Jungs nicht adoptieren. Wenn du deine Söhne adoptieren läßt, verändert sich also auch dein Besuchs- und Umgangsrecht, weil du dann juristisch nicht mehr der Vater bist. Sie können dir dann das Besuchsrecht entziehen. Aber es besteht die Möglichkeit einer Namensangleichung. Das bedeutet, die Jungs bekommen zwar den einheitlichen Familiennamen, du bist aber weiterhin der Vater. Frage aber besser mal einen Juristen oder das Jugendamt.
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3Antwort von
kieljokieljo
Im Normalfall brauchen sie Deine Zustimmung.
Du hast dann kein Besuchsrecht mehr. Es sei denn ihr einigt euch darauf.
Sie können Dir das Besuchsrecht entziehen.
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2Antwort von
katahakataha
Zur Adoption wird Deine Zustimmung benötigt, weil Du mit dieser Zustimmung auf alle Vaterrechte verzichtest.Du müsstest keinen Unterhalt für die Kinder bezahlen, aber hättest auch kein Recht mehr, sie zu sehen.
Bei einer Namensangleichung würde sich nur der Familienname der Kinder ändern, Deine Rechte und Pflichten blieben dieselben.
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2Antwort von
ingridshausingridshaus
Die sollen eine Namensumschreibung machen, dann bleibt alles beim Alten. Oder Ihr macht eine nagelfeste schriftliche Vereinbarung, dass Du nach der Adoption Deine Kinder auch noch sehen darfst, ab einem bestimmten Alter können dann die Kinder sowieso selbst entscheiden. Die Adoption hat den Vorteil, dass Du nicht mehr zahlen mußt. Deine Zustimmung ist immer erforderlich.
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1Antwort von
korea1 Auf jeden Fall brauchen sie deine Zustimmung zur Adoption. Wenn Du das Kind freigibst dass es von einem anderen Mann adoptiert wird verlierst du vor dem Gesetz auch jeden Anspruch dem Kind gegenüber.
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1Antwort von
petracap zustimmung wird benötigt namensangleichung ist doch ein kompromiss
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1Antwort von
DieJasagerinDieJasagerin
Ja. Zur adoption ist deine zustimmung unbedingt notwendig! am besuchsrecht würde es reintheoretisch ändern dass du durch die adoption dann nirgendwo mehr als der biologische vater aufgeführt wirst, wärst also nurnoch ein bekannter der kinder. Was das besuchsrecht in deinem speziellen Fall angeht, das musst du mit der mutter deiner kinder und ihrem neuen mann ausmachen
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1Antwort von
SascherSascher
Ja, sie brauchen Deine Zustimmung, die beiden anderen Punkte solltet ihr vertraglich regeln.
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1Antwort von
Chris1968Chris1968
Dann hast du aber keine Rechte mehr. Biete ihr an, dass du mit einer Namensangleichung an ihren neuen Mann einverstanden bist
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