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Besuchsrecht nach Adoption

Frage von szb71fl szb71fl

Hallo! Ich bin Vater von zwei Söhnen. Meine Ex-Frau hat das alleinige Sorgerecht. Sie hat noch einmal geheiratet und der neue Ehemann möchte die Kinder adoptieren. Frage1: brauchen sie für die Adoption meine Zustimmung? Frage2: verändert sich was an meinem Besuchsrecht? Frage3: können sie mir das Besuchsrecht entziehen? Vielen Dank

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Antworten (10)

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    Antwort von marieluis marieluis

    Ich bin zwar kein Jurist, aber eine geschiedene Mutter. Zur Adoption bedarf es der Zustimmung beider Elternteile. Wenn du also nicht möchtest, daß deine Söhne adoptiert werden (du verlierst ja dann deine Rechte als Vater), kann der andere Mann die Jungs nicht adoptieren. Wenn du deine Söhne adoptieren läßt, verändert sich also auch dein Besuchs- und Umgangsrecht, weil du dann juristisch nicht mehr der Vater bist. Sie können dir dann das Besuchsrecht entziehen. Aber es besteht die Möglichkeit einer Namensangleichung. Das bedeutet, die Jungs bekommen zwar den einheitlichen Familiennamen, du bist aber weiterhin der Vater. Frage aber besser mal einen Juristen oder das Jugendamt.

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    Antwort von kieljo kieljo

    Im Normalfall brauchen sie Deine Zustimmung.

    Du hast dann kein Besuchsrecht mehr. Es sei denn ihr einigt euch darauf.

    Sie können Dir das Besuchsrecht entziehen.

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    Antwort von kataha kataha

    Zur Adoption wird Deine Zustimmung benötigt, weil Du mit dieser Zustimmung auf alle Vaterrechte verzichtest.Du müsstest keinen Unterhalt für die Kinder bezahlen, aber hättest auch kein Recht mehr, sie zu sehen.

    Bei einer Namensangleichung würde sich nur der Familienname der Kinder ändern, Deine Rechte und Pflichten blieben dieselben.

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    Antwort von ingridshaus ingridshaus

    Die sollen eine Namensumschreibung machen, dann bleibt alles beim Alten. Oder Ihr macht eine nagelfeste schriftliche Vereinbarung, dass Du nach der Adoption Deine Kinder auch noch sehen darfst, ab einem bestimmten Alter können dann die Kinder sowieso selbst entscheiden. Die Adoption hat den Vorteil, dass Du nicht mehr zahlen mußt. Deine Zustimmung ist immer erforderlich.

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    Antwort von korea1 korea1

    Auf jeden Fall brauchen sie deine Zustimmung zur Adoption. Wenn Du das Kind freigibst dass es von einem anderen Mann adoptiert wird verlierst du vor dem Gesetz auch jeden Anspruch dem Kind gegenüber.

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    Antwort von petracap petracap

    zustimmung wird benötigt namensangleichung ist doch ein kompromiss

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    Antwort von DieJasagerin DieJasagerin

    Ja. Zur adoption ist deine zustimmung unbedingt notwendig! am besuchsrecht würde es reintheoretisch ändern dass du durch die adoption dann nirgendwo mehr als der biologische vater aufgeführt wirst, wärst also nurnoch ein bekannter der kinder. Was das besuchsrecht in deinem speziellen Fall angeht, das musst du mit der mutter deiner kinder und ihrem neuen mann ausmachen

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    Antwort von Sascher Sascher

    Ja, sie brauchen Deine Zustimmung, die beiden anderen Punkte solltet ihr vertraglich regeln.

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Ja deine Zustimmung wird benötigt...

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    Antwort von Chris1968 Chris1968

    Dann hast du aber keine Rechte mehr. Biete ihr an, dass du mit einer Namensangleichung an ihren neuen Mann einverstanden bist

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