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Besuchsrecht:Holen und bringen des Kindes?

Frage von zeify1970 zeify1970

Bin ich als Vater verpflichtet mein Kind von seiner Mutter abzuholen und wieder hinzubringen oder ist es Richtig sich dieses zu teilen?Die Entfernung liegt unter 5Km.

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Antworten (7)

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    Antwort von JoeGranato JoeGranato

    Ich nehme mal an, dass Deine Frage eher rein rechtlich zu verstehen ist und stimme daher nicht in den Chor der empörten Eltern ein. Mach 150 km draus, und Du erntest die gleiche Empörung!

    Ich wiederhole meine Antwort von anderer Stelle: Rechtlich gesehen hast Du die Pflicht als Umgangsberechtigter, die Kinder zu holen und zu bringen. Unfair ist nicht die Frage, Gesetze sind nun mal keine Maßanfertigung. Aber Du hast Recht, das Vater-Kind verhältnis gewinnt, wenn die Mutter auch mal fährt. Dadurch zeigt sie dem Kind, dass von ihr der Umgang auch gewollt ist (Das ist meiner Meinung nach die modernere Variante).

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    Antwort von leandra37 leandra37

    Diese frage ist echt blächerlich..ein vater der sich freut sein kind ab und zu mal zu sehen holt es gerne ab,mein exmann fährt seit jahren 64km hin und 64 zurück,das ist ihm sein sonnenschein wert...noch nie hat er von mir verlangt das ich sie bringe und 5km sind ein katzensprung..

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    also das sollte dir dein kind doch wert sein. wegen so einer kleinigkeit würde ich mich nicht streiten wollen.

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    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    Muss Deine Ex-Frau auch fürs Wasser, Strom, Gas und Essen bei Dir bezahlen für das Kind?

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    Antwort von Schuhu Schuhu

    Ich hoffe, ihr habt euer Kind lieb genug, um euch darüber nicht zu streiten. Abholen oder Bringen lassen, bei dem kurzen Weg doch egal.

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    Antwort von huegelchen huegelchen

    Eine rechtliche Verpflichtung gibt es dazu nicht. Aber als Vater sollte es Dir doch wert sein, wenn Du Dein Kind/er sehen möchtest, sie auch abzuholen und wieder nachhause zu bringen. Stell Dir vor, sie würden bei Dir leben, dann müsste die Mutter die Kinder abholen und wieder zurückbringen.

    Kommentar von JoeGranato JoeGranatoJoeGranato

    Natürlich gibt es eine Umgangspflicht!

    § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Es gibt aber keine rechtliche Verpflichtung dabei, dass es immer der Vater ist, der das Kind abholt und darum geht es in der Frage...
    Ob immer die Mutter bringt oder der Vater holt oder 50/50 oder 70/30 oder, oder, oder, so etwas kann man frei vereinbaren.

    Kommentar von JoeGranato JoeGranatoJoeGranato

    Der Umgangsberechtigte trägt die Umgangskosten, also auch die Fahrerei. Nix mit 50/50! "Umgangsberechtigter" KANN auch ne Frau sein.

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    Antwort von Ellwood Ellwood

    Oh wei, Du hast Probleme.
    Bei einer Entfernung von "unter 5km" kann man sich aber auch in die Hose machen...

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