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Besuchsrecht entziehen

Frage von mamajenny mamajenny

Hallo. Ich hab ein 2jähriges kind und bin alleinerziehend.ich hatte mit dem vater ausgemacht das er alle 2wochen kommen kann.Er kommt kaum und meldete sich auch 2mal schon ein halbes jahr nicht.Weiß jemand von euch ob man ihm das besuchsrecht entziehen kann den er kommt den kleinen eh nicht besuchen wozu denn das besuchsrecht.Er war auch an der taufe,am 1.geburtstag und jetzt am 2.geburtstag nicht da.Er zeigt keinerlei interesse.Ich habe mir alles aufgeschrieben wann er da war und wann nicht.Ich bin so sauer,den mein sohn hat sowas nicht verdient.Kann mir jemand sagen ob es möglich ist das er kein besuchsrecht mehr hat.Den mir geht es auch so langsam auf den s.... würde mich über antworten freuen.

glg jenny

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Antworten (9)

  • 5
    Antwort von Cindy2 Cindy2

    Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, daß es sehr schwierig ist, einem Elternteil das Besuchsrecht zu entziehen. Auch die Jugendämter sind meiner Erfahrung nach da nicht sehr hilfreich. Da muß schon was "sehr schwerwiegendes" vorgefallen sein. Daß das Kind den Vater vermißt und darunter leidet, daß allein reicht leider bei weitem nicht aus. Da braucht es schon sowas wie einen Bericht eines Kinderpsychologen/-psychiaters, aus dem klar hervorgeht, daß das für das Kind schädlich ist.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, daß der Vater anfing, sich um seinen Sohn zu kümmern, als dieser Älter war. Heute denke ich, daß manche Männer nicht mit kleinen Kindern umgehen können. Das klappt wohl manchmal erst, wenn das Kind "aus dem gröbsten" raus ist - also kurz vor der Einschulung z.B.
    Was ich aber als sehr wichtig erlebt habe, ist, daß Du Dein Kind gut unterstützt und vor allem da aufpaßt, wenn das Kind mal anfängt, sich die "Schuld" daran zu geben, daß der Vater nicht kommt. Kinder kommen da leider oft auf die Idee, daß sie selbst "Mist gemacht" haben oder "böse" sind und der Vater deshalb immer wieder mal einfach nicht kommt. Da ist es wichtig, das dem Kind immer wieder klar zu machen, daß das nicht so ist, denn sonst leidet das Selbstwertgefühl des Kindes darunter und es bekommt ein immer schlechteres Bild von sich. Aber auch, wenn man selbst Wut auf den Ex hat - was leicht passiert, wenn man sieht, wie das Kind unter dem Verhalten des Ex leidet - sollte man immer darauf achten, dem Kind gegenüber ein positives Bild vom alnderen Elternteil zu vermitteln. Es ist wichtig, daß das Kind weiß, es darf beide Elternteile lieb haben. Kinder wollen gundsätzlich am liebsten beide Elternteile haben. Wenn das Kind dann was schlechtes über einen der Beiden hört, dann kann es schnell zu dem Schluß kommen, daß wenn der Papa (die Mama) schlecht ist, daß Kind dann auch schlecht ist. Zudem kommt es in Loyalitätskonflikte, denn es ist einfach normal, daß ein Kind beide Elternteile liebt. Egal, wie die sich verhalten. Das ist ja selbst bei Kindern, die von ihren Eltern mißhzandelt werden so - wieviel mehr bei Kindern, die "nur" unter der Unzuverlässigkeit bzw. dem zeitweisen Desinteresse eines Elternteils leiden. Wenn Dein Kind älter ist, dann könntest Du da auch versuchen, dem Kind klarzumachen, daß die Probleme/der Streit zwischen Dir und dem Ex allein Eure Sache sind und gar nichts mit dem Kind zu tun haben. Und daß das Kind seinen Vater auch lieb haben darf, wenn Du mal sauer auf den Ex bist. Diese Sachen habe ich als sehr wichtig für die kindliche Entwicklung erlebt. Und deshalb, auch wenn es schwer ist, weil man voll Wut darüber ist, wenn der Vater das Kind mit seinem Verhalten "mal wieder verletzt" hat, versuche, da ein gutes Bild zu vermitteln. Wenn Du das schaffst, dann hast Du schon sehr viel für Dein Kind getan. Ich wünsche Dir viel Kraft und daß die Zukunft für Euch wenig Streß und ein möglichst zufriedenstellendes Arrangement mit dem Vater bringen mag.

    Kommentar von landjahn landjahnlandjahn

    Suuupi, endlich mal was fundiertes! Dh!

    Kommentar von auchmama auchmamaauchmama

    DH...genauso ist es....für mich hat der liebe Gott vor das "Recht" die "Pflicht" gestellt. In erster Linie haben Kinder ein Recht auf den Umgang mit den Eltern und die Eltern haben die Pflicht sich um ihr Kind zu kümmern. Leider nehmen einige diese Pflicht nicht ernst, sehr zum Schaden der Kids....LG

    Kommentar von Cindy2 Cindy2Cindy2

    Ja, so sollte es sein - die Kinder haben das Recht auf ihre Eltern und die Eltern die Pflicht, sich um die Kinder zu kümmern. Doch in der Praxis sieht es leider anders aus - und das Jugendamt sagt, daß das Recht des Vaters auf Umgang höher zu werten ist als die Enttäuschung des Kindes, wenn der Vater immer wieder mal untertaucht und sein Kind nur nach "Lust und Laune" mal sehen will. Geht leider zu Lasten der Kinder - die wollen nämlich beide Eltern und brauchen sie auch. Das "Verständnis" für so unzuverlässige Elternteile kommt bei den Kleinen erst später - und in der Regel auch erst nach der Phase, in der sie sich die "Schuld" geben, daß ein Elternteil sie nicht zuverlässig besucht bzw. abholt...LG

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    Antwort von Mani64 Mani64

    Ich verstehe deine Verärgerung nur zu gut! Und auch den Wunsch das Besuchsrecht zu entziehen. Mir ging es mit meinem Ex-Mann ähnlich.

    Doch unternimm bitte nichts!! Laß es einfach auf sich beruhen, ich erkläre dir auch warum.

    Wenn dein Kleines eines Tages in die Pubertät kommt will es mehr über seinen Vater wissen. Es wird sich eventuell auf die Suche nach ihm machen. Sollte es ihn finden, wird es viele Fragen stellen. Du gibst deinen Ex die Möglichkeit zu sagen, dass du den Umgang nicht wolltest. Damit gräbst du dir selbst die Grube. Obwohl du es vielleicht gut meintest geht dann der Schuß nach hinten los.

    Rede auch nicht schlecht über den "Vater" es ist irgendwann genauso tödlich. Dein Kleines wird sich später selbst ein Urteil bilden und glaub mir, die sind gut dabei. Auch wenn es dich nun vor lauter Ärger zerreißt, bleib bitte ruhig. Oder möchtest du dir irgendwann nachsagen lassen müssen, das du den Kontakt verhindert hast!?

    Ich drück dir die Daumen. LG Mani

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    Antwort von abibremer abibremer

    Wenn er sich nicht kümmert, brauchst du ihm das besuchsrecht ja auch nicht zu entziehen So schwer dir das vielleicht fällt, du solltest dem Kind gelegentlich vom Vater erzählen- wenn es größer wird und verständiger ist, kannst du ja auch erklären, daß es manchmal bei den Beziehungen der Erwachsenen Probleme geben kann, die nix mit Kindern zu tun haben

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    Antwort von guteEhefrau guteEhefrau

    Hallo, das geht nur bei misshandlungen und anderen schwärwiegenden dingen,selbst dann ist es schwierig. Den das Gesetz sag z.b bei einem Sexuall Straftäter was er dem einem Kind angetan hat heist noch lange nicht das Er es beim zweiten Kind auch tut. Lass es einfach auslaufen. Jugenämter machen generell wenig da Sie föllig überfordert sind mit Fällen die gravierender sind. Ausserdem muss Er die schoss bekommen das Er sich als Vater auch noch ändern kann. Sagt zu mindest das Gesetz. Plane einfach das Leben von Dir und Deinem Sohne erst mal ohne ihn,wenn Er sich dann doch aufrappelt. Kannst Du ihm ja Erklären das Er sich so lange nicht darum gekümmert hat. Du möchtest Ihn bitten erst einmal Ihn hier Stunden weise zu Besuchen wenn er wirkliches Interesse zeigt ohne das kindeswohl wieder zu Verletzen kann Er Ihn auch mal Stundenweise mitnehmen und das Verlängerst Du dann einfach immer mehr.

    Lg Susi

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    Antwort von docbde docbde

    Warum das Besuchsrecht entziehen? Klag doch für deine Tochter den Umgang ein! Dem Kind tust du keinen Gefallen, wenn der Kontakt ganz abbricht. Und als vater hat er nicht nur das Recht sondern seit einigen jahren auch die PFLICHT Umgang mit seiner Tochter zu haben.

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    Antwort von sarrex sarrex

    Tja,ich habe Besuchssrecht bekomme meine Tochter aber trotzdem net zu sehen und keine s@u interessierts...das Jugendamt kann oder will mir net helfen,meine anwältin ist mit ihrem latein am ende und meine ex grinst sich eins...dat einzige wat ich darf machen is unterhalt latzen...

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    Antwort von landjahn landjahn

    Puuh, schwierig, bin kein Jurist. Gut ist, dass Du Dir alles aufschreibst, z.B. wann Du mit dem Vater ein Treffen arrangiert hast und er kam dann nicht (so verstehe ich Deine Beschreibung, nämlich, dass was ausgemacht war und er nicht kam, also Verabredung nicht eingehalten hat). Ich finde es ziemlich Klasse von Dir, dass Du ja offenbar willst, dass Dein Kleiner Kontakt zu seinem Vater hat, was dem Kleinen ja auch zu wünschen wäre. Wenn der Vater keine Interesse zeigt, sei nicht ungedulig. Vielleicht braucht der Vater einfach ein bisserl, bis er akzeptiert, dass er ein Kind hat.

    Ansonsten kann sich bei Dir viel tun, vielleicht kriegste ja einen neuen Freund, der etwas netter mit Deinem Kleinen umgeht und Du willst garnicht mehr, dass Dein Ex mit dem Kind zu tun hat.

    Wow, immer schwierig solche Entscheidungen.

    Aber Du hast hier eine gute Meinung, kümmerst Dich um Deinen Kleinen, machst Dir Gedanken, hey, echt Klasse!

    Schreib auch weiter auf, das könnte wichtig werden, am besten lässt Du Dir das von Freunden zusätzlich dokumentieren.

    Viele Grüße, Christian

    Kommentar von landjahn landjahnlandjahn

    Liebe Jenny, also das, was ich sagen wollte: Es geht doch garnicht darum, ob der Kindsvater nun ein Besuchsrecht hat oder nicht. Warum möchtest Du ihm das denn absprechen? Da hast Du evtl. nur Rennereien. Lass es wie es ist! Echt! Du bist wütend, kann ich auch gut verstehen. Aber ist der Vater es wert, dass Du Dir jetzt Stress machst? Nö, finde ich nicht.

    Lass Dich von so nem Merkwürden nicht ärgern. Das ist das Wichtige. Du brauchst jetzt Deine Kraft für Dein Kind und Dich.

    Und sollte sich der Kindsvater mal melden (wäre ja ganz nett), kannst Du dann immer noch entscheiden, ob Du dann einen Kontakt willst. Wichtig ist, wie gesagt, schreibe alles auf und schau, dass Du Zeugen hast (z.B. Kindsvater ist wieder nicht gekommen, obwohl verabredet). Schreib dann hier noch mal oder hast auch meine e-mail in meinem Profil, Du kannst mir gerne privat schreiben.

    Alles Gute, Christian

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    Antwort von Renerle Renerle

    ich kenne mich nicht sooo genau aus aber meiner meinung nach musst du dich da mal an einen anwalt wenden. habt ihr beide das sorgerecht? ich glaube um dem vater das besuchsrecht zu entziehen muss er mist gebaut haben insofern das er das kind schlecht behandelt... bei nichtbeachtung des besuchsrechtes besteht kein grund es ihm zu entziehen. frag aber mal nen anwalt - das ist aufjedenfall besser wie jeder rat im netz. ich verstehe jedenfalls deine wut... Aber: auch wenn sich der vater nicht kümmert und du sauer auf ihn bist - falls sich der vater meldet und du noch so sauer bist, lass ihn trotzdem sein kind sehen.

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    Antwort von hapebue hapebue

    Erkundung beim Jugendamt oder besser noch Familiengericht, falls Mitarbeiter des Jugendamtes quer schießen und unkompetent sind; gibts leider auch

    Kommentar von hapebue hapebuehapebue

    aber reichlich überlegen

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