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Besuchsrecht bei unehelichem Kind

Frage von nightmare nightmare

Hallo,

wie ist das mit dem Besuchsrecht (nicht gerichtlich festgehalten) bei einem unehelichen Kind, wenn die Mutter dies verweigert?

Danke

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Antworten (4)

  • 0
    Antwort von BRINCHEN82 BRINCHEN82

    Bei einem unehelichen Kind kann die Mutter Dir das Umgangs- und Besuchsrecht leider verweigern. Da hilft auch keine Inanspruchnahme rechtlicher Mittel, denn vor Gesetz existierst Du nicht mal.

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    Anders verhält es sich, wenn Du eine Vaterschaftsanerkennung gemacht hast. Diese gibt Dir zwar immer noch keine Rechte, letzten Endes nur die Pflicht, bei Einklagung Unterhalt zu leisten.

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    Damit Du Umgangs- und / oder Besuchsrecht bekommst, müsstest Du eine gemeinsame Sorgerechtserklärung mit der Mutter beim Jugendamt vereinbart haben. Hast Du diese nicht, hast Du absolut keinerlei Rechte.

    Kommentar von Abrahammach AbrahammachAbrahammach

    Falsch Falsch FalschFalsch Falsch FalschFalsch Falsch FalschFalsch Falsch FalschFalsch Falsch FalschFalsch Falsch FalschFalsch Falsch FalschFalsch Falsch FalschFalsch Falsch FalschFalsch Falsch FalschFalsch Falsch Falsch.

    Denkst du der wärte Vater hat nur das rechtUnterhalt zu zahlen?

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    eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ist nicht nötig für das Besuchsrecht. Aber Nicht nur der Vater sondern auch Oma und Opaväterlicherseits haben ein Besuchsrecht Toll nicht wahr?. Ach bevor ich es vergess euer Kind hat auch das RECHT seinen VATER zu sehen.

    Falls du der Vater bist würde ich das Sorgerecht einklagen.

    Kommentar von BRINCHEN82 BRINCHEN82BRINCHEN82

    Glaub mir, meine Antwort ist nicht falsch! Du solltest Dich da mal über die Rechtslage in Deutschland informieren ;)

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    Wenn bei einem unehelichen Kind keine Vaterschaftsanerkennung gemacht wurde, gibt es vor Gesetz nicht mal einen Vater!!!

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    Und ohne gemeinsame Sorgerechtserklärung hat ein leiblicher Vater überhaupt keine Rechte, sein Kind zu sehen oder sonst irgendetwas in diese Richtung.

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    Ich weiss das deswegen so genau, weil ich und mein Partner nichtverheiratet sind. Wir haben einen gemeinsamen 7 monatigen Sohn. Egal um welche Formulare es ging - nirgends durfte er unterschreiben und er bekam immer die Begründung, dass er gesetzlich gesehen nicht existiert und nur ich als Mutter allein derzeit Rechte über das Kind habe.

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    Daher haben wir kurz nach der Geburt unseres Sohnes eine Vaterschaftsanerkennung gemacht, damit mein Freund als der Vater in die Geburtsurkunde unseres Kindes eingetragen wurde.

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    Desweiteren erklärte man uns, dass wenn er im Falle einer Trennung über Rechte verfügen möchte, wir noch eine gemeinsame Sorgerechtserklärung vereinbaren müssten beim Jugendamt. Das taten wir dann auch, weil ich finde, dass er als Vater schon mit einbezogen werden sollte.

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    Wie gesagt: Unser Sohn ist 7 Monate und daher sind die von mir dargelegten Informationen sehr aktuell und korrekt.

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    Antwort von joyce123 joyce123

    Du hast natürlich das Recht, dein Kind regelmäßig zu sehen. Notfalls solltest du das mit Hilfe eines Anwaltes bzw. des Jugendamtes durchsetzen.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und die Eltern haben die Pflicht, dem Kind den Umgang zu ermöglichen. Wenn zwischen den Eltern keine Einigung bezüglich des Umgangs erzielt werden kann, ist es sehr ratsam, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen. Mit diesem zusammen kann man dann notfalls auch einen Antrag beim Familiengericht auf Festlegung des Umgangsrechts stellen.

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    Antwort von Buko01 Buko01

    werden genau so gehändelt wie EHELICHE Kinder!!! Hast als Vater genau die selben Rechte und Pflichten!!!

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    nein,nicht ganz. Wenn er kein Sorgerecht hat, hat die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann noch etwas zicken.

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