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Besuchsrecht 13

Frage von judith33 judith33

Hallo Ihr Lieben, wollte mal nachfragen wer sich mit Besuchsrecht bei nicht verheirateten auskennt,habe mich vor 6 Wochen von mein Freund getrennt,er wollte am anfang der Schwangerschaft das ich mein Baby ab treiben lasse,hat mir Streß in der ganzen Schwangerschaft gemacht,hat immer gesagt er möchte kein Kind haben jetzt habe ich mich getrennt,die ganzen wochen hat er sich nicht gemeldet gab mir das reise bett und alles wieder und sagte das ich mein Kind sagen soll das sein Vater tot ist,wenn er später mal nachfragt und jetzt möchte er Besuchsrecht haben,sagt ich habe Ihn weh getan jetzt tut er mir weh.Will es praktisch auf den Rücken von meiner Maus auslassen,wer weiß rat!!!mein kind ist 4 Monate alt.

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Antworten (7)

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Ausschluss des Umgangsrechts

    Das Umgangsrecht eines Elternteils kann nach § 1684 IV ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, wenn das zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Soll das auf längere Zeit geschehen, kann das Gericht eine solche Entscheidung nur treffen, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes direkt gefährdet wäre. Dabei ist zu beachten, dass der Ausschluss des Umgangsrechtes den schwerstmöglichen Eingriff in das Elternrecht des Elternteils darstellt, bei dem das Kind nicht wohnt. Ein solcher Eingriff darf nur erfolgen, wenn das Wohl des Kindes anderweit nicht gesichert werden kann. Ein totaler Ausschluss des Umgangs ist daher die absolute Ausnahme.´

    Weniger schwere Eingriffe ziehen die Gerichte in jedem Fall vor (Umgangsrecht nur in Gegenwart Dritter, Umgang nur an einem bestimmten Ort, etc.; vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, S. 424, 425; OLG München, FamRZ 1993, S. 94 ff; OLG Hamburg, FamRZ 1996, S. 422, 424). Wer also den Ausschluss des Umgangs fordert, der muss schon sehr gute Argumente haben, um sich durchsetzen zu können. Beispielsweise reicht es nicht, wenn sich der Vater längere Zeit nicht um sein Kind gekümmert hat und jetzt wieder den Umgang mit dem Kind möchte ("Du hast Dich jahrelang nicht um Deinen Sohn gekümmert; jetzt ist es zu spät!"). In solchen Fällen treffen die Gerichte Regelungen, die auf eine behutsame Neuanbahnung des Kontaktes hinauslaufen (zuletzt OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, S. 687, 688).

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    Antwort von margarita21 margarita21

    unwahrsheinich dass er am kind ein interesse entwicklt hat, du könntest dafür sorgen dass er dein kind nur sehen kann wenn jemand vom jugendamt dabei ist, dass wird ihn schnell nerven und du hasst deine ruhe.... hoffe ich jedenfalls

    Kommentar von judith33 judith33

    danke das habe ich mir auch schon überlegt,bin traurig das ein mensch so fies sein kann

    Kommentar von margarita21 margarita21margarita21

    sonst ruf mal im frauenhaus an(sollst da nicht gleich einziehen),aber die haben erfahrung und dieverse kontakte, denn die arbeiten ja ständig mit den zuständigen behörden und organisationen.

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    Antwort von Monchiane Monchiane

    Besuchsrecht hat er. Egal, ob ihr verheiratet seid oder nicht. Ist er denn als Vater eingetragen? Alles andere ist wahrscheinlich auch aus der jeweiligen Perspektive zu betrachten. Kenne einen Fall aus der sicht des Mannes und weiß, wie fies Frauen sein können und auch mal Dinge falsch verstehen... ist schwierig, dazu etwas zu sagen, wenn man die andere Sicht nicht kennt.

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Hallo, kann deine Wut verstehen, aber ich vermute mal, du willst ja auch, daß er bezahlt. Im Gegenzug solltest du ihm auch möglich machen, daß Kind zu sehen. Und vielleicht wird ihm ja auch noch bewußt, daß es sein Kind ist. Und er freut sich, daß du nicht abgetrieben hast usw.

    Kommentar von judith33 judith33

    wenns nach mir gehen würde, könnte er die vaterschaft sofort aberkennen aber das macht er niemals weil er mich und den kleinen verletzten will!!!

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    Antwort von elquesto elquesto

    Das Besuchsrecht muss er erstmal einklagen. In der Verhandlung kann man dann die Vorwürfe vorbringen und ggfs mit Zeugen untermauern.

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    Antwort von lotta1lotta2 lotta1lotta2

    Hast Du Ihn als Vater angegeben?

    Kommentar von judith33 judith33

    Ja leider ja,wie gesagt ich finde es schade das er so drauf ist,er sagt er will mir das kind weg nehmen habe angst das er es mir entführt,falls er besuchsrecht bekommt

    Kommentar von lotta1lotta2 lotta1lotta2lotta1lotta2

    Also deine Geschichte ist echt tragisch, aber als offizieller Vater hat er leider ein Besuchsrecht. Du kannst allerdings beim Jugendamt Deine Bedenken aussprechen und falls er ein Umgangsrecht einfordert, darauf pochen, dass dis nur unter Aufsicht geschieht

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    Antwort von Dharma23 Dharma23

    Frag beim Jugendamt nach. Aber das normal geregelte Besuchsrecht ist alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag,halbe Ferientage und Feiertage

    Kommentar von margarita21 margarita21margarita21

    nicht soange die kleine so lütt ist

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