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Besuchsrecht

Frage von Strubbel32 Strubbel32

Hallo habe da eine frage.. Der Vater meiner Kinder ist nun vom Ruhrgebiet zum Schwarzwald gezogen. Die Kinder leben bei mir im RGbin ich dazu verpflichtet wenn er es verlangt meine Kinder(10 und 6)Jahre dort hin zu schicken??? Zumal er sich seit 2 Jahren nicht mehr kümmert sprich an Geburtstagen ,Weihnachten etc.Und Unterhalt zahlt er schon drei Jahre nicht mehr...(Haben allerdings das gemeinsame Sorgerecht:O()

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Antworten (8)

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    Antwort von Strubbel32 Strubbel32

    Ich stehe mit dem Jugendamt stets in Kontakt,haben eine Sach und Taschenpfändung nun eingeklagt.Aber wie gesagt die Kinder haben Ihn nun über zwei Jahren nicht mehr gesehen nd dann das überrumpeln so von jetzt auf gleich ist der Papa dann aber wieder da?.Mhmmm ich weiß nicht ich glaube ich werde mit dem Jugendamt reden das es evtl.die möglichkeit besteht das er die Kinder zu Anfangs mit einer Betreuerin trifft??

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    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Hinschicken bestimmt nicht, dazu sind sie wohl noch zu jung. Aber wenn er sie abholt und wieder bringt ... ??? Vorher sollte allerdings der Unterhalt geklärt werden. Warum er nichts mehr zahlt. Evtl. vom Jugendamt oder ???

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    Antwort von BesserwissHoch3 BesserwissHoch3

    solange er noch das sorgerecht hat ja. da er aber auch der vater ist, hat er sowieso das recht, seine kinder zu sehen (aber nicht die pflicht). er hat aber die pflicht, unterhalt zu zahlen. was er mit den "internen verpflichtungen" wie geburtstag usw. macht, ist höchstens unmoralisch aber nicht strafbar...

    .

    schon im interesse der kinder solltest du den kontakt nicht unterbinden, das werden sie ggf. selbst tun...

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    Antwort von LittleDammi LittleDammi

    nun zu ihm schicken ist so ne sache. er darf sie sehen und abholen, aber du mußt deine kinder nicht allein losschicken oder sie ihm bringen. er hat das recht, da sollte er sich einfallen lassen ob er zu besuch kommt oder sie evtl. für´s we abholt

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn er die Kinder sehen will, muß er sich auch um den "Transport" kümmern (auch finanziell). Ohne Begleitung hinschicken würde ich sie nicht.

    Wenn er sich nie kümmert, würde ich ihn mal "anstoßen", ob er nicht vielleicht gleich auf sein Sorgerecht verzichten möchte - denn wie will er nun auch noch vom Schwarzwald mitentscheiden? Sprich mal mit dem Jugendamt.

    Außerdem würde ich ihm mit Hilfe des Jugendamtes wegen des Unterhaltes mal "Beine machen". Noch sind die Kinder in einem Alter, wo Du von dort Hilfe bekommst!

    Kommentar von questionwriter questionwriter

    Ich zahle mein Unterhalt , habe drei Kids 9,13,15... ich bin der Meinung meinen Kontakt auch nach und nach Abrechen zu wollen, denn ich werd zufällig von Köln auch in den Schwarzwald ziehen.. bin schon seit 2000 getrennt und seit 2003 geschieden, und meine ex hat schon schnell einen neuen ehemann und ein neues kind von ihm gehabt,,und er ist der vater vorort... ist auch gut so... nur reden kann ich mit meiner ex oder ihm nicht ,, und ich hab auf den ganzen mist keine lust mehr, denn ich mag auch ruhe für eine neuanfang haben.. weiss nur noch nicht , wie es ich es anstellen soll, ohne meine kids zu arg zu schaden... ich überleg mir, was besser ist , garkeinen kontakt mehr, oder ab und zu mal telefonieren oder mal nen brief schreiben,,, nur wie ist das mit dem sorgerecht .einfach abgeben kann man es nicht,,, sie müsste es einklagen, sagt mir das jugendamt, , wie soll ich auch mitentscheiden, bei 400km entfernung,, hm alles mist,,

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    Antwort von kathis1989 kathis1989

    Hinschicken würd ich die Kinder nicht!!!

    Wenn er sie nach der langen Zeit wieder Sehen will muss er kommen!!

    Und wenn dies eine ganze zeitlang gut klappt kann man sie ja mal ein WOchenende zu ihn geben!!

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    Antwort von Strubbel32 Strubbel32

    Trotz das er sich nicht kümmert?Die Kinder haben doch gar keinen Bezug zu Ihm...

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    Antwort von Franzka Franzka

    Ja wenn beide das Sorgerecht haben, dürfen die Kinder auch zu ihm. Aber die beiden sind ja schon recht "alt", sodass sie ja einige Entscheidungen auch schon selber treffen können!

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