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BesuchsPFLICHT?

Frage von Moritz111 Moritz111

Gibt es so etwas eigentlich? Geregelt ist, das der Vater den Sohn alle 14 Tage und die Hälfte der Ferien zu sich nimmt. Nun ist der Sohn inzwischen 13 Jahre alt und möchte an manchen Wochenenden einfach nicht kommen, ausserdem ist der Vater ab und zu auch an den Wochenenden beruflich eingebunden. Die Mutter besteht auf ihre "freien Wochenenden" und verlangt sowohl vom Sohn gehen zu müssen (auch wenn er lieber zu einem Freund ginge etc.), als auch vom Ex ihn dann entweder an einem anderen We zusätzlich zu nehmen oder ihn anderweitig unter zu bringen. In den Ferien verlangt sie ihre bevorzugte Ferienhälfte, wenn das bei uns aber nicht klappt, weil wir nur in der Zeit Ferien machen können, in denen die Ferienbetreuung unserer offenen Ganztagsschule geschlossen ist (3 Wochen) dann will sie, dass der Vater mit seinem großen Sohn Urlaub macht und wir alleine. Für mich eine absolute Unverschämtheit, sie hat keine weiteren Kinder. Müssen wir uns dem beugen, oder können wir sie mit Recht in ihre Schranken weisen?

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Antworten (7)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von MissPicklig MissPicklig

    Leute!

    Schiebt den armen Jungen doch nicht hin und her und streitet bitte wenigstens nicht vor ihm drüber wer ihn nun nehmen muß!

    ...Manchmal frag ich mich warum es keinen Eltern-Führerschein gibt!

    Beide Eltern müßen Verantwortung übernehmen! Beide! Sprich mal ein erstes Wort mit ihr!

    Kommentar von zyron zyronzyron

    Dito

    Kommentar von Moritz111 Moritz111Moritz111

    wir streiten gar nicht vor ihm drüber, das tut seine Mutte schon zur Genüge. Wir sagen ihm auch lange vorher, wann es mal nicht klappt etc, bzw. fragen ihn nach seinen Wünschen, wenn z.B. eine Familienfeier oder Schul-oder Sportveranstaltung ansteht, zu der er meist gar nicht mit möchte, und zu der ich auch meine Kinder nicht zwingen würde. Geschoben wird er nur von einer Seite und ich bin es einfach leid das mitzumachen.

    Kommentar von Moritz111 Moritz111Moritz111

    das war zwar nicht die hilfreichste Antwort, die gibt es in diesem Fall leider nicht, aber zumindest das, was ich selber ja auch immer denke. Inzwischen ist das Ganze ausgesessen, der Junge ist 16 Jahre alt und wehrt sich endlich auch mal gegen das Gebahren der Mutter. Von uns fühlt er sich unterstützt und das ist das Wichtigste. Danke trotzdem.

  • 2
    Antwort von bavariamaus bavariamaus

    Frag doch mal beim Jugendamt nach, ansonsten müsst ihr euch irgendwo in der mitte treffen

    Kommentar von zyron zyronzyron

    Das Jugendamt die können noch nicht mal sich selber helfen.

  • 1
    Antwort von akademikus akademikus

    das ist gar nicht so einfach, vielleicht solltet ihr das ganze über das jugendamt regeln, perönlich vorsprechen meine ich damit. es sollte zum wohle des kindes eine gütliche einigung getroffen werden. das die nicht einseitig sein kann ist wohl allen klar. viel glück. gruss akademikus

  • 1
    Antwort von simikra simikra

    das müsst ihr euch nicht gefallen lassen es kann überall mal was dazwischen kommen und wenn der sohn mal nicht will sollte sie als mutter das respektieren - wenn die mutter darauf besteht, wendet euch doch mal ans jugendamt

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    Antwort von zyron zyron

    Ist das Umgangsrecht nicht geregelt kann man darauf auch nicht bestehen, es ist aber keine Pflicht, bis heute wurde nur 1 Frau wegen vereiteln des Umgangsrecht zu einer Geldstrafe verurteilt, die Männer kämpfen bis heute noch darum. Eine absolute Lösung gibt es dort nicht, wenn ihr euch nicht einig werdet. Wieso soll denn jemand in die Schranken gewiesen werden, kein Richter wird jemanden in die Schranken weisen, wenn ihr euch nicht darüber einig wird.

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    Antwort von newcomer newcomer

    lass dich vom Jugendamt beraten

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    Antwort von Pumukl Pumukl

    Wenn das vom Familiengericht so angeordnet ist, dann würde ich da nicht dran rütteln.

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