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Besuchserlaubniss in der JVA

Frage von Hatzilein Hatzilein

Hallo, unser 19 jähriger Sohn sitzt im moment in U-Haft.Ich bin seit 6 Jahren von meinem Exmann(Vater von meinem Sohn) geschieden.All die Jahre hat sich mein Exmann selten oder fast gar net um seinen Sohn gekümmert...Ab und zu ein Besuch oder mal ein Scheinchen zugesteckt... mehr war aber net drin. Mein Sohn war für mich immer das wichtigste in meinem Leben. Für die U-Haft haben meine Schwester,mein Ex und ich eine Dauerbesuchserlaubniss,meine Schwester ist für meinen Sohn so eine Art 2 Mama,jede Woche nimmt sie sich frei,damit wir ihn besuchen können,beim 1.Besuch war mein Ex dabei,dann hat er uns mitgeteilt,das er nicht jede woche mit kann. Jetzt möchte er aufeinmal selber Besuchstermine ohne uns wahrnehmen,obwohl er weiß,das unser Sohn nur 4 mal im Monat besuch haben kann.Jetzt wo das Kind in den Brunnen gefallen ist,meint er er müßte sich in den Vordergrund stellen,ich lass mir das nicht gefallen,wir möchten schließlich unser Kind jede Woche sehen,aber wenn er für sich alleine Ternime ausmacht,ist das nicht möglich,hab jetzt angst,das er unsere Termine einfach streichen läßt....auch wenn wir uns hassen,können wir ja für eine Stunde was zusammen machen....Kann ich da was bei der Staatsanwaltschaft bewirken.

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Antworten (4)

  • 2
    Antwort von Streetcat666 Streetcat666

    ich denke, dass nur dein sohn entscheiden kann wen er sehen und wen er nicht sehen will.

    Kommentar von Hatzilein Hatzilein

    Ich denk mein sohn will ihn net vor den kopf stoßen,wir können ja gern zusammen ihn besuchen

    Kommentar von Streetcat666 Streetcat666Streetcat666

    ich verstehe dich. aber ich glaube, dass die staatsanwaltschaft sich da völlig raushält! es wird entweder so ablaufen, dass derjenige der den besuch zuerst beantragt, ihn auch bekommt, oder aber die jva wird zu deinem sohn sagen: für eine woche sind 2 besuche beantragt. wen willst du sehen?

    Kommentar von Hatzilein Hatzilein

    in einer woche ist leider nur ein besuchstermin möglich,muß also immer kurz bevor wir losfahren,vorher anrufen und mich erkundigen,ob er meinen termin gelöscht hat,weil wir ja über 1,5 stunden fahrzeit haben

    Kommentar von Talfee TalfeeTalfee

    Wieso kann dein Ex-Mann denn die Termine löschen, das geht aber m.E. nicht so einfach

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    Antwort von Talfee Talfee

    Hallo,

    dein Sohn kann angeben wer ihn besuchen kommt und wer nicht. In manchen Anstalten geht das über die Besucherliste, in anderen wird das nicht benötigt. Er kann ferner eintragen lassen, das er einen alleinigen Besuch von dem Vater nicht wünscht. Daran muss sich die Besuchsabteilung halten bei der Terminvergabe. Irgendwelche Staatsanwälte oder Gerichte haben damit nichts zu tun, allein die Anstalt bzw. dein Sohn können da was bewirken.

    Vg.

    Kommentar von Talfee TalfeeTalfee

    Hab noch was vergessen ;-) Da ihr ja eine Dauerbesuchserlaubnis habt, könnt ihr doch die Termine schon Wochen vorher planen, oder? Ich weiss ja jetzt nicht um welche JVA es sich handelt, aber in einigen können bis zu 4 Wochen die Termine im Vorraus gemacht werden.

    Kommentar von Hatzilein Hatzilein

    Hallo Talfee,

    ja man kann da 3 Termine vorher ausmachen und wenn wir an dem Tag einen Termin haben ruf ich gleich morgens wieder an und häng den nächsten dran.Ich weiß halt nicht,ob es den Beamten bei der Terminvergabe auffällt,wenn jemand anruft und einfach meinen Termin ändert,oder gar die Besucher austauscht,ihm ist alles zuzutrauen

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    Antwort von gretel222 gretel222

    Kann denn Dein Sohn nicht entscheiden von wem er 4 mal im Monat Besuch haben will? ich habe keine Ahnung wie das in einem Gefängnis geregelt ist, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass er das schon mit entscheiden kann.

  • 0
    Antwort von tobichecker tobichecker

    Gläre es mit deinem ex

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