Hallo,
eine Bekannte von mir (30 Jahre alt) wohnt in einem Personalwohnheim (2 Zimmer, Bad) des Klinikums, wo sie auch arbeitet. Warmmiete wird direkt vom Gehalt abgezogen. Aufgrund eines ca. 2-monatigen Lehrgangs halte ich mich in derselben Stadt auf, quasi würde ich sie für diese Zeit besuchen (unentgeltlich, also keine Untermiete) und jedes Wochenende nach Hause fahren. Ich weiß, dass im regulären Mietrecht ein Besuch 6 bis 8 Wochen ohne Anmeldung beim Vermieter möglich ist. Können Personalwohnheime andere rechtsverbindliche Vorschriften über die Hausordnung erlassen, die den Besuch einschränken, bzw. verbieten können ? Es liegt keine Störung des Hausfriedens vor (keine Lärmbelästigung, keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen...)
Mir wäre mit dieser Auskunft sehr geholfen
es geht ja nicht nur darum, ob es im Vertrag steht, sondern ob es zulässig ist, den Besuch in Vertrag bzw. Hausordnung einzuschränken oder zu verbieten.