1

Besuchsdauer in Personalwohnheim

Frage von dascheef dascheef

Hallo,

eine Bekannte von mir (30 Jahre alt) wohnt in einem Personalwohnheim (2 Zimmer, Bad) des Klinikums, wo sie auch arbeitet. Warmmiete wird direkt vom Gehalt abgezogen. Aufgrund eines ca. 2-monatigen Lehrgangs halte ich mich in derselben Stadt auf, quasi würde ich sie für diese Zeit besuchen (unentgeltlich, also keine Untermiete) und jedes Wochenende nach Hause fahren. Ich weiß, dass im regulären Mietrecht ein Besuch 6 bis 8 Wochen ohne Anmeldung beim Vermieter möglich ist. Können Personalwohnheime andere rechtsverbindliche Vorschriften über die Hausordnung erlassen, die den Besuch einschränken, bzw. verbieten können ? Es liegt keine Störung des Hausfriedens vor (keine Lärmbelästigung, keine Nutzung von Gemeinschaftsräumen...)

Mir wäre mit dieser Auskunft sehr geholfen

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Lese doch einfach in dem Vertrag, welche Deine Bekannte nach, was Sache ist. Im Ernstfall kann die Bekannte ja auch um diese Besuchserlaubnis fragen ?

    Kommentar von dascheef dascheef

    es geht ja nicht nur darum, ob es im Vertrag steht, sondern ob es zulässig ist, den Besuch in Vertrag bzw. Hausordnung einzuschränken oder zu verbieten.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.