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Besuchrecht bei nicht eigenes Kind ?

Frage von Lobsy Lobsy

Hallo zusammen, Thema Besuchrecht, habe ich da mal eine Frage. Ich Lebte 7 Jahre mit einer Frau zusammen, sie brachte damals ein 1/2 Jahre altes Kind mit in die Beziehung. Als wir uns trennten, war das Kind 7 Jahre alt. Obwohl nicht mein eignes Kind, so hab ich es doch wie mein eignes behandelt. Nun meine Frage, habe ich hier eigendlich die Möglichkeit "ein Besuchrecht" ein zu fordern ? Oder geht sowas nur auf freiwilliger Basis. Das Kind und die Mutter leben jetzt ca. 300 Km von mir entfernt.

Viele Gtüße Hubert.

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Antworten (4)

  • 3
    Antwort von Cassiopeia78 Cassiopeia78

    also ich denke deine chancen stehen schlecht, da du nicht der vater bist. du kannst dich nur mit deiner ex einigen...

  • 2
    Antwort von user1099 user1099

    "Einfordern" könntest Du nur
    a) wenn Du die Vaterschaft anerkannt hast oder
    b) nachweislich Deine beabsichtigten Besuche dem Wohl des Kindes entsprechen.
    Da Du die Besuche begeehrst, wirst Du den Nachweis führen müssen.

  • 2
    Antwort von wtf001 wtf001

    Folgende Personen haben ein Umgangsrecht:

    das Kind

    die Mutter bzw. der Vater

    Großeltern

    Geschwister

    Stiefeltern

    Pflegeeltern

  • 0
    Antwort von halloirgendwas halloirgendwas

    Ich denk mal du fragst einfach mal beim Jugendamt anonym nach

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