Ich bin seit 1.12.06 verheiratet.Meine Frau hat einen 3 jährigen Sohn in die Ehe gebracht.Meine Frau hat das alleinige Sorgerecht und der leibliche Vater kommt auch zu seinem Sohn zu Besuch.Allerdings wann und wie lange er will.Darf er Ihn auch über das Wochenende mitnehmen.Der kleine sagt zu Mir Papa und der "Erzeuger" meint jetzt er möchte seine Rechte nutzen.Meine Frage:welche Rechte hat Er und inwieweit müssen Wir uns Ihm gegenüber beugen?Und wie oft darf Er Ihn besuchen?Er sagt Er dürfte den kleinen jeden Tag besuchen wenn Er (der Erzeuger) das will und Er dürfte Ihn auich über das Wochenende mitnehmen.Das Problem dabei ist auch dass Er
Besucherrecht
Antworten (3)
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2Antwort von
anjannianjanni
Hat es denn bei der Trennung der beiden Eltern keine Besuchsregelung gegeben?
Wenn Deine Frau das alleinige Sorgerecht hat, sollte sie sich um eine feste Besuchsregelung kümmern - wenn nötig mithilfe des Jugendamtes.
Natürlich darf der Vater u.U. seinen Sohn auch über's Wochenenende mitnehmen. Normalerweise ist eine gute Beziehung zum Vater für das Kind durchaus wichtig, und Ihr solltet das unterstützen. Aber eine Besuchsregelung sollte nicht so überstrapaziert werden, daß Euer Familienleben über Gebühr belastet wird. Schon deshalb solltet Ihr Euch fachlichen Rat (z.B. beim Jugendamt) holen.
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Raimund1Raimund1
Das ist üblicherweise vertraglich geregelt. Wenn nicht: Jugendamt fragen
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Bibo1527Bibo1527
Die Frage ist, wer das Sorgerecht inne hat. Wenn die Mutter das alleinige Recht hat, so kann sie dieses komplett alleine bestimmen - allerdings sollten auch die Rechte des Kindes auf Umgang mit dem Vater ("Erzeuger") beachtet werden.
Sollte der Vter des Kindes jedoch einen Antrag auf Sorgerecht (alleiniges oder gemeinsames) stellen, wird in einem Gerichtsprozeß vor dem Familiengericht alles neu geklärt. Da solltet ihr darauf achten, dass ein Verfahrenspfleger für das Kind bestellt wird, der den Willen und den Wunsch des Kindes vor Gericht vertritt.
Grundsätzlich empfehle ich Euch, dass sich die Eltern des Kindes (ggf. mit Dir zusmmen) in einer ruhigen Minute zusammensetzen, um dieses einvernehmilich und aussergerichtlich zu regeln. Setzt Eure Regelung schriftlich auf und unterzeichnet alle. So haben alle etwas an der Hand.
Wünsche viel Erfolg bei einer guten Lösung (bei der auch das Kind nicht aus den Augen verloren geht!). -
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