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Besucher in der Mietwohnung über uns

gefragt von Pele13Pele13 am 06.04.2008 um 17:25 Uhr

Hallo. Seit einigen Wochen wohnen die Eltern der Leute, die über uns wohnen (3ZiWo) mit in der Wohnung (damit sind es statt 4 Leuten nun 6 Leute). Sie passen tagsüber wohl auf die Kids auf und die Eltern können in Ruhe arbeiten gehen. Nun benehmen sich diese Leute so, als würde ihnen das ganze Haus gehören, machen sonntags Lärm und wenn man sie nett auf die Sonntagsruhe (auch von 13.-15.00) Uhr hinweist, wird erst recht gehammert und gepoltert, sie werfen ihren Müll einfach in den Hof, stellen ihre Fahrräder etc. ab und verteilen überall im und ums Haus ihre Sachen. Wie lange dürfen Besucher in einer Wohnung mit drei Zimmern wohnen? Hat jeman


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 6. April 2008 17:28
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Ich würde mich an den Vermieter/Hausverwaltung wenden, wegen des Mülls und der abgestellten Sachen. Besuch darf man, glaube ich, bis zu sechs Wochen haben. Benehmen muss man sich immer.

Kommentar von Simple_avatar4smallPele13 am 6. April 2008 17:32

Vielen Dank für die Antworten. Wie gesagt, ich wollte das gar nicht zwei Mal stellen. Bin trotz gortgeschrittenem Alter PC-Anfängerin...

Dem Vermieter ist das übrigens alles egal! Er meint, solange nur meine Familie sich beschwert, kann es nicht so schlimm sein. Die anderen Mieter trauen sich nicht dagegen zu gehen, da hinter o.g. Familie ein ganzer Clan (der übrigens auch sehr oft zu Besuch ist) steht. Mehr mag ich nicht erzählen, aus eben diesen Gründen (Angst).

Kommentar von Simple_avatar2smallsweety17 am 6. April 2008 17:46

dann miete kürzen polizei holen mal schauen ob es ihm egal ist!!!!!! und ich hätte keine angst vor denen


mitra54
beantwortet von mitra54 am 6. April 2008 17:28
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Warum wendest du dich nicht an deinen Vermieter. Oder gehst gleich zum Mieterbund und fragst, was zu tun ist.


regideur
beantwortet von regideur am 6. April 2008 17:30
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Für öffentliche Störungen ist die Polizei zuständig und sollte darüber auch informiert sein. Für mich klingt das nicht nach vorübergehend von daher ist auch der Vermieter zu informieren. Wenn gar nichts hilft kann man auch zur Mietminderung greifen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 6. April 2008 17:32
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Bei den geschilderten Umständen (Eltern, Babysitten) jedenfalls gibt es keine Grenze. (Außer Nebenkosten, aber davon hast Du nichts.)

Bei den Störungen, wie Du sie beschreibst, wäre es aber angebracht, den Vermieter bzw. Verwalter darauf anzusprechen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Es gibt da schon Möglichkeiten.

Kommentar von Simple_avatar4smallPele13 am 6. April 2008 17:36

Ok, ich werde mich noch einmal an den Vermieter wenden. Im Internet habe ich irgendwas gefunden, das besagt, bei Überbelegung einer Wohnung darf auch eine Untervermietung nicht stattfinden. Und das ist es doch bei 6 Peronen auf knapp 80 m2?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 6. April 2008 17:47

Die Frage der Untervermietung stellt sich hier nicht: Es handelt sich um Familienangehörige, die darüberhinaus auch noch bei der Lebensführung unterstützen.

Auch von einer Überbelegung kann man nicht so ohne weiteres ausgehen.

Nicht verzetteln: Der andere Weg ist erfolgversprechender.

Kommentar von Simple_avatar2smallMamasande am 3. Juli 2008 09:30

Aber die Nebenkosten werden doch auf alle Mieter umgelegt (also pro Kopf bezahlt) und wenn da nun 2Personen (die nichts bezahlen) mehr im Haus sind, fällt mehr Müll an, Abwasser etc. und das müssten dann die anderen Mieter mit tragen. Also geht es die anderen was an.


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 6. April 2008 19:36
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Ich täte die Polizei rufen, das ist doch dreckig.





Manu Manu
beantwortet von Manu Manu am 6. April 2008 17:28
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siehe deine vorherige frage!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. April 2008 17:29
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Es gibt keine gesetzlichen Grenzen, die die Mieter darin einschränken würden, ihre Besucher zu beherbergen. Allerdings sind auch die Besucher verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Dort sollten auch die üblichen Regeln zu finden sein, an die man die Nachbarn und ihren Besuch freundlich erinnern darf.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 6. April 2008 17:30

Wenn's ganz krass kommt, kannst Du dich an den Vermieter wenden.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 6. April 2008 17:34
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wende dich an deinen vermieter und trage dem den sachverhalt vor.

der vermieter ist verpflichtet ordnung und sauberkeit im haus herzustellen.

frag auch gleich mal an, wie sich das mit den gebühren für müll ect. verhält, wenn schon wochenlang fremde im haus eingemietet sind.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 6. April 2008 17:41
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Wende dich doch an den Hauswart. Er wird dies bestimmt, umgehend an die Hausverwaltung weiterleiten.


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