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Besucher in der Mietwohnung über uns

Frage von Pele13 Pele13

Hallo. Seit einigen Wochen wohnen die Eltern der Leute, die über uns wohnen (3ZiWo) mit in der Wohnung (damit sind es statt 4 Leuten nun 6 Leute). Sie passen tagsüber wohl auf die Kids auf und die Eltern können in Ruhe arbeiten gehen. Nun benehmen sich diese Leute so, als würde ihnen das ganze Haus gehören, machen sonntags Lärm und wenn man sie nett auf die Sonntagsruhe (auch von 13.-15.00) Uhr hinweist, wird erst recht gehammert und gepoltert, sie werfen ihren Müll einfach in den Hof, stellen ihre Fahrräder etc. ab und verteilen überall im und ums Haus ihre Sachen. Wie lange dürfen Besucher in einer Wohnung mit drei Zimmern wohnen? Hat jeman

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Antworten (9)

  • 14
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Ich täte die Polizei rufen, das ist doch dreckig.

  • 5
    Antwort von schurke schurke

    Ich würde mich an den Vermieter/Hausverwaltung wenden, wegen des Mülls und der abgestellten Sachen. Besuch darf man, glaube ich, bis zu sechs Wochen haben. Benehmen muss man sich immer.

    Kommentar von Pele13 Pele13Pele13

    Vielen Dank für die Antworten. Wie gesagt, ich wollte das gar nicht zwei Mal stellen. Bin trotz gortgeschrittenem Alter PC-Anfängerin...

    Dem Vermieter ist das übrigens alles egal! Er meint, solange nur meine Familie sich beschwert, kann es nicht so schlimm sein. Die anderen Mieter trauen sich nicht dagegen zu gehen, da hinter o.g. Familie ein ganzer Clan (der übrigens auch sehr oft zu Besuch ist) steht. Mehr mag ich nicht erzählen, aus eben diesen Gründen (Angst).

    Kommentar von sweety17 sweety17sweety17

    dann miete kürzen polizei holen mal schauen ob es ihm egal ist!!!!!! und ich hätte keine angst vor denen

  • 3
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Bei den geschilderten Umständen (Eltern, Babysitten) jedenfalls gibt es keine Grenze. (Außer Nebenkosten, aber davon hast Du nichts.)

    Bei den Störungen, wie Du sie beschreibst, wäre es aber angebracht, den Vermieter bzw. Verwalter darauf anzusprechen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Es gibt da schon Möglichkeiten.

    Kommentar von Pele13 Pele13Pele13

    Ok, ich werde mich noch einmal an den Vermieter wenden. Im Internet habe ich irgendwas gefunden, das besagt, bei Überbelegung einer Wohnung darf auch eine Untervermietung nicht stattfinden. Und das ist es doch bei 6 Peronen auf knapp 80 m2?

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Die Frage der Untervermietung stellt sich hier nicht: Es handelt sich um Familienangehörige, die darüberhinaus auch noch bei der Lebensführung unterstützen.

    Auch von einer Überbelegung kann man nicht so ohne weiteres ausgehen.

    Nicht verzetteln: Der andere Weg ist erfolgversprechender.

    Kommentar von Mamasande Mamasande

    Aber die Nebenkosten werden doch auf alle Mieter umgelegt (also pro Kopf bezahlt) und wenn da nun 2Personen (die nichts bezahlen) mehr im Haus sind, fällt mehr Müll an, Abwasser etc. und das müssten dann die anderen Mieter mit tragen. Also geht es die anderen was an.

  • 3
    Antwort von regideur regideur

    Für öffentliche Störungen ist die Polizei zuständig und sollte darüber auch informiert sein. Für mich klingt das nicht nach vorübergehend von daher ist auch der Vermieter zu informieren. Wenn gar nichts hilft kann man auch zur Mietminderung greifen.

  • 3
    Antwort von mitra54 mitra54

    Warum wendest du dich nicht an deinen Vermieter. Oder gehst gleich zum Mieterbund und fragst, was zu tun ist.

  • 0
    Antwort von Brigitta Brigitta

    Wende dich doch an den Hauswart. Er wird dies bestimmt, umgehend an die Hausverwaltung weiterleiten.

  • 0
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    wende dich an deinen vermieter und trage dem den sachverhalt vor.

    der vermieter ist verpflichtet ordnung und sauberkeit im haus herzustellen.

    frag auch gleich mal an, wie sich das mit den gebühren für müll ect. verhält, wenn schon wochenlang fremde im haus eingemietet sind.

  • 0
    Antwort von Indy72 Indy72

    Es gibt keine gesetzlichen Grenzen, die die Mieter darin einschränken würden, ihre Besucher zu beherbergen. Allerdings sind auch die Besucher verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Dort sollten auch die üblichen Regeln zu finden sein, an die man die Nachbarn und ihren Besuch freundlich erinnern darf.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Wenn's ganz krass kommt, kannst Du dich an den Vermieter wenden.

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    Antwort von manuela0269 manuela0269

    siehe deine vorherige frage!

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