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Besucher aus dem Nicht-EU-Ausland. Was ist bei einer Einladung (Verpflichtungserklärung)zu beachten?

Frage von freto freto

Wir wurden gebeten jemanden, dem wir voll vertrauen, eine Einladung zu unterschreiben. Aber was kann alles passieren, bei dem wir dann finanziell einspringen müssten? Ich möchte mir das gut überlegt sein lassen. Immerhin ist das doch fast wie eine Bürgschaft.

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Antworten (1)

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    Antwort von dieterfraenkle dieterfraenkle

    Hallo, beim auswärtigen Amt anrufen u. klären, was auf euch zukommt:wenn nicht dort, wo bekomme ich schriftlich Auskunft. Bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit ( Unfall) kann das dann finaziell bei Euch hängenbleiben!

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