Hallo, die Eltern unserer Vermieterin wohnen mit uns im Haus. Vor kurzem haben sie mir gesagt das sie eine Liste führen oder geführt haben, das weiß ich nun nicht so genau, wieviel Besuch wir in einem halben Jahr hatten. Und das es zuviel ist. Ich find das echt nicht in Ordnung und ich könnt mich heute noch drüber aufregen. Kann ich irgendetwas dagegen tun?
Besuch wird gezählt
Antworten (8)
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3Antwort von
Semmel76Semmel76
Hallo Franzi "1310"
zunächst ist für Sie ggf. gut zu wissen, dass Sie durchaus Besuch unbegrenzt nach Anzahl der Personen, sowie in der Häufigkeit und Dauer empfangen können, ohne dass dies seitens der Vermieter genehmigt werden müsste oder Sie diesbezüglich eine Pflicht trifft, wonach Sie Ihren Besuch gegenüber der Vermieterin anzeigen müssten. Zudem darf der Besuch vorübergehend auch Haustiere mitbringen.
Zu beachten ist dabei allerdings ein gegen einen Besucher ausgesprochenes, wirksames Hausverbot und ferner die Angrenzung zur Untervermietung oder sog. "Gebrauchsüberlassung" (z.B. zieht der Lebenspartner ohne Wissen oder erforderliche Zustimmung des Vermieters ein). Regelmäßig ist dies anzunehmen, wenn der Besuch dauerhaft wäre - als Richtwert gilt dabei eine Dauer von 6 -8 Wochen ohne Unterbrechung. Auch haben sich Ihre Besucher so zu verhalten, dass die übrigen Mieter bzw. Anlieger nicht unzumutbar belästigt werden.
Abschließend ist angemerkt, dass diesbezügliche Nebenabreden oder Klauseln im Mietvertrag zum Nachteil des Mieters gemäß der §§ 307, 138 BGB unwirksam wären.
Insofern tatsächlich die Eltern Ihrer Vermieterin eine solch fragwürdige Besucherzählung mit unbekannter Zielrichtung durchführen, bietet es sich an, Ihre Vermieterin hierauf ausmerksam zu machen und ferner anzusprechen, dass eine Befugnis derer Eltern nicht zu erkennen und mithin die Absichten unbekannt sind. Zuletzt sollten Sie Ihre Vermieterin höflich auffordern, diese Zählung und damit verbundene Rügen seitens der Eltern der Vermieterin zu unterbinden, da Sie dies als belästigend und beeinträchtigend empfinden. Im Falle mangelnder Einsicht der Vermieterin verweisen Sie einfach auf die Rechtslage wie vorstehend dargetan.
Bestenfalls haben Sie danach Ruhe. :-)
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2Antwort von
ofi21ofi21
Am besten ignorieren. Wenn die nichts besseres zu tun haben lass sie zählen.
Am besten mal etwas ironisch werden und fragen, ob sie vergessen haben, den Besuch nach weiblichem und männlichem zu sortieren.
Die wollen nur provozieren und je eher sie merken, dass dir das am A.... vorbei geht, je eher hören sie damit auf.
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1Antwort von
KuroNoKitsuneKuroNoKitsune
Solange der Besuch nicht stört kann es denen doch egal sein.
Rechtlich kann man dagegen (noch) nichts tun, erst wenn die häufigen Besuche als Wohnungskündigungsgrund benutzt werden kann man etwas dagegen machen.
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Lexa1Lexa1
Ich denke mir mal , das Ihr so viel Besuch empfangen könnt wie Ihr wollt. Das kann niemand vorschreiben. Wenn es nicht zu ruhestörenden Lärm führt. Wo kommen wir da hin. Frage die doch mal, wozu so eine Liste gut sein soll. Eventuell haben die Langeweile und nichts besseres zu tun.
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SmaragtSmaragt
Naja also eigentlich sollte es euren Vermietern egal sein wie viel Besuch ihr habt. So was hör ich zum ersten mal mit Besucherzählliste ;o Wenn euer Haus von einer Immobiliengesellschafft verwaltet wird dann beschwert euch da ;)
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WeimaranerandyWeimaranerandy
Niemand kann dir verbieten,Besuch zu empfangen. Sofern alle Hausregeln,insbesondere Lärm,eingehalten werden. Da würd ich den Vermieter fragen,was er sonst zu machen gedenkt.
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LucyluuuLucyluuu
Das steht nicht im Vertrag, als ihr die Wohnung gemietet habt, also könnt ihr das verweigern.
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mcanswer Wenn sie das immer noch machen, könntest du im Zweifelsfall sogar die Polizei rufen, da das wirklich Belästigung ist. Vielleicht hilft aber auch einfach ein Gespräch mit ihnen.
Auf jedenfall darfst du dir nicht sagen lassen, dass du zuviel Besuch hast.
Mich würd ja mal interresieren ob im Haus der Vermieterin auch Besuch gezählt wird und ob sie es daher auch nun macht =D
Stellt sich dann noch die Frage nach dem Warum